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Seinen Vornamen zu ändern, ist seit dem 1. August in Belgien viel unkomplizierter

Mancher Bürger ist mit dem Vornamen, den er von seinen Eltern bekommen hat, nicht zufrieden. Foto: Shutterstock

Belgier, die ihren Vornamen ändern möchten, können dies seit dem 1. August auf eine wesentlich einfachere Art und Weise tun als bisher. Statt eines sehr aufwändigen Verfahrens über Brüssel reicht fortan ein Antrag bei der Gemeinde, in der man gemeldet ist.


Der entsprechende Antrag auf einfache Änderung des Vornamens kann seit dem 1. August beim Standesbeamten der Gemeinde, in der man gemeldet ist, gestellt werden. Bisher mussten die Bürger, die mit ihrem Vornamen aus irgendeinem Grunde unzufrieden waren, einen Antrag auf Änderung beim Justizministerium in Brüssel stellen.

Der Vorgang dauerte oftmals rund anderthalb Jahre. So lange mussten die Antragsteller alleine auf eine Antwort warten, ob die ihren Vornamen ändern durften oder auch nicht.

Die Änderung des Vornamens kann man jetzt in seiner Gemeinde vor Ort vornehmen lassen. Foto: Shutterstock

Zudem kostete dieser Vorgang bis zu 490 Euro. Jetzt soll das Verfahren nur noch höchstens bis zu drei Monate in Anspruch nehmen. Jede Kommune kann die Gebühr für die Änderung des Vornamens selbst festlegen. Einige Städte haben bereits angekündigt, für diesen Service kein Geld verlangen zu wollen.

Ein Schreiben zur Begründung, weshalb man einen anderen Vornamen möchte, ist jedoch weiterhin notwendig und dem Antrag beizufügen.

Die meisten Menschen, die ihren Vornamen ändern wollen, begründen dies damit, dass sie den Vornamen, den ihre Eltern ihnen gaben, als beleidigend, erniedrigend oder auch lächerlich erachten. Nicht selten wollen auch Transsexuelle ihren Vornamen offiziell ändern. (flanderninfo.be)

16 Antworten auf “Seinen Vornamen zu ändern, ist seit dem 1. August in Belgien viel unkomplizierter”

  1. Pensionierter Bauer

    Den Vornamen zu ändern käme für mich nicht in Frage, da mein Name ein Vermächtnis meiner Eltern an mir ist. Auch erkennt man hieran den damaligen Zeitgeist und mit ihm bin ich in die Gesellschaft hinein gewachsen, Spitznamen leiten sich davon ab und er ist ein Teil einer Einzigartigkeit die einnen jeden von uns vom ersten Tag an auszeichnet.

    • Mischutka

      @ Lionne : Deinen Namen ändern ? Kannste doch öfters machen. z.B. Heute „Lionne“, dann mal ab und zu „Tigresse“ oder mal „Chatte“ bzw. „Souris“ …usw…. Nur die Lauferei zur Gemeinde ist lästig….. Dann lieber sofort hier auf OBdirekt….. (☺).
      VlG.

    • Mischutka

      @ Logisch :
      Das kann ich sehr gut verstehen. Ein guter Freund von mir hatte den gleichen Vornamen. Ich nannte ihn kurz „Andy“. So wie der Sänger Andy Borg. Der heißt ja auch Adolf Andreas (Meier).
      VlG.

      • Mischutka

        @ Lionne :
        O.K. – dann ändern wir eben ab sofort verschiedene Vornamen (ob die nun wollen oder nicht) :
        Ben Erdogan, Luke Trump, Felix Macron, Lukas Un, Elias Schulz, Matheo Michel, Liam Obama, Levi Paasch, Finn Antoniadis, Linus Putin …… (Das sind alles „beliebte/Moderne Vornamen von 2017/2018.
        Ich hoffe, diese neuen Namen gefallen dir besser …….. (☺). VlG.

        • Oberstes Kommentargremium

          Herr Mischutka
          Uns ist aufgefallen, dass Sie innerhalb der letzten 12 Stunden insgesamt dreimal die Kommentatorin @ Lionne angeschrieben haben; beachten Sie bitte, dass Cyber-Stalking“ eine Form von Stalking ist, bei der das Internet oder andere Kommunikationstechnologien benutzt werden.
          MfG Ihr OK- Team.

          • Mischutka

            @ Oberstes Kommentargremium :
            ………. dann fangt mal gefälligst bei “ euch“ selbst an herum zu meckern. Merke : Ich lasse mir NICHT vorschreiben an WEM und WIE ich jemand antworte. Verstanden ?
            Und euere „Kommentare/Antworten“ werde ich (und ein paar meiner Freunde) NIE MEHR lesen. Keine Bange : ich ärgere mich sowieso nicht, wenn total Bekloppte hier herum kritisieren (ich meine KRITISIEREN) was ich poste. Und in ein paar Stunden werde ich erfahren, ob euer (wohl selbsternanntes) „Team“ rechtlich eingetragen ist, sonst ……….

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