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Vorderfassade des Eupener Capitols unter Denkmalschutz

Das Eupener Capitol an der Neustraße. Foto: OD

Vor wenigen Tagen ist ein Erlass der Regierung der DG vom 24. November 2014 im Staatsblatt erschienen. Demzufolge wird die Vorderfassade des Eupener Capitols unter Denkmalschutz gestellt. Dieser Erlass verhindert einen kompletten Abriss des traditionsreichen Gebäudes, das einst als Kino und später als Festsaal diente.

Begründet wird die Unterschutzstellung der Vorderfassade des Capitols in dem Erlass u.a. damit, dass „das Gebäude als ehemaliges Lichtspielhaus Capitol eine sozial- und architekturgeschichtliche Bedeutung für die Stadt Eupen hat, da der Bau bis in unsere Gegenwart hinein von dem Ereignis des Aufkommens des Kinos mit der Massenunterhaltung und der Entwicklung der Kinogeschichte von den Anfängen bis heute Zeugnis gibt“.

Außerdem habe das ehemalige Kino Capitol eine künstlerische Bedeutung, da das Gebäude „einen ästhetischen gestalterischen Willen verkörpert und die eindeutige Formensprache der Architektur der 1920er-1930er Jahre mit Merkmalen des Expressionismus beinhaltet“.

Gebäude von städtebaulicher Bedeutung

Das Capitol habe außerdem „eine städtebauliche Bedeutung“, da es das Straßenbild der Neustraße präge und sich in das gesamte städtebauliche Umfeld einordne, heißt es weiter.

Die Vorderfassade des Capitols (rechts) prägt laut Erlass das Straßenbild in der Neustraße. Foto: OD

Die Vorderfassade des Capitols (rechts) prägt laut Erlass das Straßenbild in der Neustraße. Foto: OD

„Die Neustraße entstand in der Zeit von 1844 bis 1846 und wurde als Verbindungsstraße zwischen der Eupener Oberstadt und der Unterstadt angelegt. Das ehemalige Kino liegt somit in dem Stadterweiterungsgebiet des 19. Jahrhunderts, welches zur Entstehungszeit durch Gründerzeitbauten geprägt ist, und bei späteren Grundstückserschließungen mit Gebäuden im Stil der ersten Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts bebaut wurde“, wird in dem Erlass festgestellt.

Schließlich wird in dem Erlass von November 2014 moniert, es bestehe „ein öffentliches Interesse an der Erhaltung dieser Fassade“, da diese an die große Bedeutung des Kinos für die Gesellschaft der 1920er und 1930er Jahre erinnere: „In Erwägung, dass fast alle ehemaligen Lichtspielhäuser seit den 1960er Jahren aufgrund zunehmender Verbreitung des Fernsehens nicht mehr wirtschaftlich waren, so dass ein Großteil der Gebäude vollständig verschwunden ist und das Capitol in Eupen somit ein seltenes Zeugnis eines Lichtspielhauses der 1930er Jahre ist“.

Nutzungsänderung bei Erhalt der Fassade möglich

Im Falle einer Unterschutzstellung des Gebäudes müsse auch einer Umnutzung Rechnung getragen werden, „damit das Gebäude erhalten bleibt, instand gesetzt wird und nicht verfällt“, ist außerdem in dem Erlass der DG-Regierung vermerkt, der von Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) und Kulturministerin Isabelle Weykmans (PFF) unterzeichnet wurde.

Eine Nutzungsänderung des ehemaligen Kinos ist unter Berücksichtigung des vollständigen Erhalts der Vorderfassade möglich. (cre)

  • Unter folgendem Link veröffentlicht „Ostbelgien Direkt“ den am vergangenen Freitag im belgischen Staatsblatt erschienenen Erlass der Regierung der DG im vollen Wortlaut:

https://www.dropbox.com/s/o5ilinx406iqxss/CAPITOL%20Erlass.pdf?dl=0

6 Antworten auf “Vorderfassade des Eupener Capitols unter Denkmalschutz”

  1. Eupenmobil

    Das wird den Verkauf erheblich erschweren, denn ein Interessent wird sich gut überlegen, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. Ich sehe sogar die Gefahr, dass das Gebäude mangels Kaufinteressenten mit der Zeit verfällt.

  2. Es reicht!

    Meine Kristallkugel sagt mir das es sehr schwer wird sein einen Käufer für dieses Objekt zu finden bzw. das Objekt muss verschenkt werden damit sich überhaupt jemand hierfür interessiert.
    Gerade die Fassade ist aus meiner Sicht überhaupt nicht erhaltenswert.
    Zudem wird ein Umkreis auferlegt worin alle Gebäude mit Bauauflagen zusätzlich gedängelt werden. Zum Glück wohn ich nicht dort!

  3. Zaungast

    Wenn man die Begründung so liest, dann müsste eigentlich das ganze Gebäude klassiert werden, mitsamt Foyer, Projektionsraum, Zuschauerraum, Leinwand, Dekoration, usw., alles im Stil der 20er und 30er Jahre…

    So wie das Kino in Vogelsang, ein Juwel.

    Nur die „Vorderfassade“ (Gibt es auch „Hinterfassaden“?) zu konservieren, ist da doch eigentlich Nonsens.

  4. Mischutka

    Ich habe öfters hier in diversen Kommentaren gelesen, dass an der Neustrasse viele Bürger aus Russland wohnen, wurde also mehrfach „Russenstrasse“ genannt.
    Könnte denn in dem Gebäude nicht jemand einen Original Wodka-Laden eröffnen ? Oder so eine Bar (wie in Russland sehr oft üblich) wo nette, arme Mädels, denen es an Kleidung fehlt, auf jedem Tisch tanzen ? Da würde Eupen doch wieder attraktiver… oder ?
    MfG.

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