Die Polizei wurde in der Nacht von Freitag auf Samstag zu einem Café in Eupen gerufen, wo ein völlig betrunkener Mann randalierte.
Gegen 0.45 Uhr pöbelte der 34-jährige Mann Kunden in dem Café an. Außerdem bediente er sich eigenständig hinter der Theke.
Als die Polizei eintraf, kam der Mann immer noch nicht zur Vernunft, sondern setzte noch einen drauf: Bei der Polizeikontrolle machte er seinen Oberkörper frei und bäumte sich vor den Polizisten auf.
Er wurde daraufhin festgenommen und verbrachte die restliche Nacht in der Ausnüchterungszelle.
Voll völlig am völligsten! Prost! Darauf nen Kasten Starkbier! Und dann noch halbnackt. SKANDAL!
3…2…1…Trinken!
Das hat der wohl zu sehr beherzigt.
Das kann ja auch nicht jeder. Manche vertragen eben nichts.
War wohl nicht Schorle.
… : Bei der Polizeikontrolle machte er seinen Oberkörper frei und bäumte sich vor den Polizisten auf . … .
Das war bestimmt der Tarzan aus OSTBELGIEN .
@ Unmoralisch
Vielleicht war es auch der Putin auf Staatsbesuch.
Die Wirte wo er getrunken hatt sind mitschuldig an der Sache und sollten auch protokoliert werden , sie dürfen ja nicht soviel ausschenken .
@ Nick ; Wenn der Dubel rollt muss man zugreifen , wer das nicht tut der kommt zu nichts . Wenn Idioten am feiern sind und nur Dummheiten vom Stapel lassen , dann muss man auf Zack sein , um deren Flocken einzuheimsen , wer das nicht tut , dem ist nicht zu helfen als Selbständiger Gastwirt .
DE bonte Pitter
Wo bleibt die Moral?
Laut gesetz sind die mitschuld.
@ Nick
Sie haben Recht, man sollte jedem Gast einen Kontroller an die Seite setzen der minütlich überwacht
ob man noch in der Lage ist zu trinken.
Natürlich auf Kosten des Wirtes.
Weiterhin würde ich bei Nichteinhaltung eine Bestrafung des Wirtes vorsehen.
Öffentliches auspeitschen auf dem Marktplatz wäre da vielleicht angebracht.
@Nick
Hallo Obersheriff, lassen Sie es doch endlich mal sein, ständig den Obermoralapostel zu spielen. Jeder kehre vor seiner eigenen Tür.
Art. 4 – Wer einer offensichtlich betrunkenen Person berauschende Getränke ausschenkt, wird mit einer Gefängnisstrafe von acht Tagen bis zu einem Monat und einer Geldbuße von 26 bis zu 50 [EUR] oder mit nur einer dieser Strafen bestraft.
Ist die betrunkene Person jünger als 18 Jahre, wird die Strafe verdoppelt.
Art. 5 – […]
Art. 6 – Wer einer Person zu trinken gibt, bis sie offensichtlich betrunken ist, wird mit den in Artikel 4 vorgesehenen Strafen bestraft.
(14. NOVEMBER 1939 – Erlassgesetz über die Unterdrückung der Trunkenheit – 1939! Und noch immer in Kraft)
Wird leider viel zu wenig (überhaupt nicht?) angewandt.
Aber wenn der Gast sich – wie in diesem Fall – „eigenhändig“ hinter der Theke bedient, ist selbst der gesetzestreueste Wirt machtlos…