Gesellschaft

Tod des vermissten Jungen: Mutter des Vierjährigen hatte „volles Vertrauen“ zu De Kock – Tatverdächtiger war vorbestraft und sollte eigentlich in die Psychiatrie

18.01.2022, Belgien, Beveren: Blumen, Kerzen und ein Stoffbär sind auf einem Fenstervorsprung abgestellt. Foto: Dirk Waem/BELGA/dpa

AKTUALISIERT – Nach dem Tod des vierjährigen Dean Verberckmoes aus Belgien, dessen Leiche am Montagabend in der Provinz Zeeland gefunden wurde, steht die Öffentlichkeit sowohl in den Niederlanden als auch in Belgien unter Schock.

Am Dienstag führten die Justizbehörden aus den Provinzen Zeeland (NL) und Ostflandern (B) Gespräche, um festzulegen, wo der 34-jährige Dave De Kock strafrechtlich verfolgt werden soll. Da das Opfer, seine Angehörigen und der Tatverdächtige Belgier sind, sollte dieser aller Wahrscheinlichkeit nach an Belgien ausgeliefert werden.

Die Leiche des Kindes war am Montagabend gegen 22.00 Uhr im Dorf Vrouwenpolder in der niederländischen Provinz Zeeland gefunden worden. Ein Gerichtsmediziner soll den Körper des Opfers untersuchen, um die Todesursache zu ermitteln, aber weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft gaben diesbezüglich Einzelheiten bekannt.

Der Hauptverdächtige Dave De Kock war am Montag gegen 14.15 Uhr aufgrund einer Meldung über eine verdächtige Situation in dem niederländischen Dorf Meerkerk festgenommen worden.

18.01.2022, Niederlande, Vrouwenpolder: Polizisten stehen hinter Polizeiautos am Ort von Ermittlungen. Ein vierjähriger Junge aus Belgien ist tot in den Niederlanden gefunden worden. Foto: MARCO DE SWART/ANP/dpa

Das Kind soll nach ersten Erkenntnissen in Belgien entführt, aber in den Niederlanden getötet worden sein. Dave De Kock und Dean Verberckmoes wurden zuletzt am Mittwoch, dem 12. Januar, um 10.30 Uhr in Sint-Niklaas (Ostflandern) gesehen. Der 34-Jährige sollte Dean am Donnerstag bei seinen Großeltern abliefern.

Die Mutter hatte das Kind am Wochenende als vermisst gemeldet und erklärt, dass der Mann, dem sie ihr Kind anvertraut hatte, seit mehreren Tagen nicht mehr erreichbar war. Sie hatte angegeben, dass De Kock bereits in der Vergangenheit auf ihren Sohn aufgepasst hatte und volles Vertrauen zu ihm hatte.

De Kock war bereits 2010 zu einer 10-jährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er 2008 einen zweijährigen Jungen aus Ravels, einem Ort an der Grenze zu den Niederlanden, getötet hatte. Er hatte seine gesamte Strafe für diese Tat verbüßt, sodass nach seiner Freilassung 2018 keine weiteren gerichtlichen Maßnahmen gegen ihn verhängt werden konnten.

Während seiner Inhaftierung im Gefängnis von Tilburg (Niederlande) war beantragt worden, dass De Kock in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird. Der Empfehlung war man jedoch aus Platzmangel nicht nachgekommen. Die Justiz hatte daraufhin beschlossen, ihn in ein anderes Gefängnis in Ruiselede (Westflandern) zu bringen, wo er laut Justizminister Vincent Van Quickenborne (Open VLD) ein Programm absolviert hatte, um von seiner Drogensucht loszukommen. (cre)

Zum Thema siehe auch:

28 Antworten auf “Tod des vermissten Jungen: Mutter des Vierjährigen hatte „volles Vertrauen“ zu De Kock – Tatverdächtiger war vorbestraft und sollte eigentlich in die Psychiatrie”

  1. Besorgte Mutter

    Das ist einfach nur ganz schrecklich.
    Ich fühle in meinem inneren ganz feste mit der Familie des Jungen mit.
    Ich kann es nicht Nachvollziehen, was geht bloß in den Köpfen von solchen Tätern vor?
    Möge der kleine in Frieden ruhen.

    • Piersoul Rudi

      @ Che(18/01/2022 12:35 und Pensionierter Bauer18/01/2022 13:42).
      …Weil der Täter seine 10 jährige Gefägnisstrafe abgesessen hatte…
      Steht allerdings „ganz deutlich(!!!!)“ im Artikel.
      MfG.

        • Piersoul Rudi

          @Walter Keutgen(19/01/2022 12:01);
          …NEIN, die Frage ist eindeutig…(für Sie zur kopiert)…
          …Kopie des Satzes:
          Von Che(18/01/2022 12:35)…“Wie kann es sein das einer der 2010 ein Kind getötet hat schon wieder frei ist“???…
          „DAS“ Herr Keutgen; ist EINDEUTIG eine Frage…
          Siehe der Satz der endet mit 3 Fragezeichen…
          Eine hätte auch gereicht damit es als eine Frage verstanden werden kann…
          Pensionierter Bauer(18/01/2022 13:42) dagegen schreibt;
          …genau diese Frage habe ich mir auch schon gestellt…
          „DAS“ dagegen ist eindeutig KEINE Fage sondern eher eine „Feststellung“…
          MfG.

          • Walter Keutgen

            Piersoul Rudi, sehr formale Antwort. Dann stelle ich Ihnen auch ganz formell die Frage, warum hat er nur zehn Jahre bekommen. Siehe die Diskussion zu den Geldautomaten hier und unter dem entsprechenden Artikel

  2. Robin Wood

    Die arme Familie, wie grausam!
    Wieso kommt ein Kindermörder schon nach 10 Jahren frei???
    Was für ein Rechtssystem.

    „Während seiner Inhaftierung im Gefängnis von Tilburg (Niederlande) war beantragt worden, dass De Kock in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird. Der Empfehlung war man jedoch aus Platzmangel nicht nachgekommen. Die Justiz hatte daraufhin beschlossen, ihn in ein anderes Gefängnis in Ruiselede (Westflandern) zu bringen, wo er laut Justizminister Vincent Van Quickenborne (Open VLD) ein Programm absolviert hatte, um von seiner Drogensucht loszukommen.“

    Ein Mörder absolviert (auf Kosten des Steuerzahlers) ein Programm, um von der Drogensucht loszukommen.
    Nur: Wer steht jetzt den Eltern bei? Wer bezahlt deren Psychologen, falls sie durch diese Tat so traumatisiert sind, dass sie sich nicht alleine aus dieser Depression herausziehen können?
    Wird es hier wie in schon vielen anderen Fällen sein, wo die Opfer alleine gelassen werden, die Täter jedoch alle Therapien erhalten?

    • Wie unfassbar traurig für die Familie. es gibt nichts, was sie trösten könnte.
      Für den Täter wird es wieder eine Reihe “ therapierender Massnahmen “ geben, damit es nicht zu sehr gebeutelt wird, für die Eltern genügen meist einige salbungsvolle Worte.
      WAS FÛR EIN RECHTSSYSTEM!!!
      Man möchte……… und kann nicht.

  3. Peter Müller

    „Während seiner Inhaftierung im Gefängnis von Tilburg (Niederlande) war beantragt worden, dass De Kock in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird. Der Empfehlung war man jedoch aus Platzmangel nicht nachgekommen.
    Platzmangel !!! Und wer hat es verbockt, ? nätürlich die Politik. Genauso wie mit den Krankenhausbetten. Was werden wir von Idioten regiert

  4. Weitsicht

    Hier mal ein kleiner Überblick der angewandeten Kriterien in unseren „demokratischen“ RECHTSSTAATEN.

    PS.: über solche Perversionenen entert man in Russland nur Kopfschütteln.

    Rückert (1974, S. 28-29) hat die negativen Folgen und Wirkungen von Haftstrafen zusammengestellt:

    Entstehung von Minderwertigkeitsgefühlen durch Verhaftung, Aburteilung und Gefängnisaufenthalt
    Reizbarkeit und große Konfliktbereitschaft durch ständige Begegnung mit den gleichen Menschen
    Unterdrückung von Individuationstendenzen (RS: persönlicher Lebensstil)
    Schlechte Auswirkungen des Gefangenenkollektivs auf Arbeit, Unterricht und Therapie
    Abbau der vorhandenen Persönlichkeitswerte
    Abbau von Schuldgefühl und – bewußtsein, der Reue und Scham
    Radikalisierung und Haß gegen die Rechtsordnung, Reizbarkeit. Erbitterung, Trotz, Mut- und Energielosigkeit, Zorn, Demütigung, Depression, Menschenscheu.
    Kriminalisierung der Anstalt.
    Herabsetzung der Lebenstüchtigkeit und sozialen Anpassungsfähigkeit.
    Parasitismus und Immobilität.
    Einengung des Sprachschatzes als Folge der mangelnden Berührung mit Menschen.
    Auftreten von Kontaktschwierigkeiten.
    Gemütsverarmung.
    Verlust der Selbständigkeit.
    Verhärtung und Hoffnungslosigkeit bei längerem Aufenthalt.
    Erwerb von negativer Einstellung (durch stereotype Redewendungen bei Gesuchsablehnungen)
    Zerstörung von sozialen Bindungen.
    Aufzwingen pathologischer Sozialformen als Lernmodelle.
    Ansteckung durch schwer Asoziale oder Antisoziale.
    Unterwerfung, Scheinapassung, Heuchelei, krasser Egoismus, Opportunismus, Kapo-Gesinnung.
    Unterdrückung normalen Auslebens von Aggression und Sexualität.
    Verlust der Orientierungsfähigkeit.
    Tagträumereien, Phantastereien.
    Reizmangel.
    Körperliche Schäden.

    • Piersoul Rudi

      @ Weitsicht(18/01/2022 23:00);
      Wenn ich Ihren Text richtig verstanden haben erwähnen Sie alle negative Erscheinungen die auftreten können bei eine Inhaftierung…
      Wenn ich Ihren Text NICHT RICHTIG verstanden habe bitte ich Ihnen mich zu belehren.
      Welche Strafe schlagen Sie dann vor…bei einen Überfall, Vergewaltigung, Mord…(nur 3 Bsp)???
      Vielleicht das Ganze zudecken mit den „Mantel der Liebe“…(Bitte lesen Sie einen Hauch an Ironie!!!)
      Wenn „Das“ nicht Ihre Lösung ist, welchen Vorschlag können Sie uns unterbreiten???
      MfG.
      PS; Eigentlich wünscht man das keinem aber, bei manch einen Kommentar müsste man sich mal Überlegen ob „derjenige“ nicht mal das Gleiche wiederfahren solle…um die Trauer und Ohnmacht der Hinterbliebenen zu verstehen…

  5. R.B.
    Unbeteiligte werden für solch “himmelschreiende Tat“ selbst Tränen-schockierend zwingend mitbeteiligt …. sind doch vollkommen unschuldige Kleinkinder die einzig „wahren Heilige“ dieser Erde !

    Wann erkennt die Justiz endlich , dass Kapitalverbrecher so lange zu büßen haben wie die Opfer leiden müssen , natürlich auch finanziell mittels sinnvoller Arbeitsablenkung ?

    Stichwort „Missbrauchsfälle“ , eine paranoide „Verjährung“ die die Tat sogar tilgt , oder gar alternativ , Schuldig unschuldig zu sein ….!

  6. Realist01

    Egal ob Mann oder Frau, wie kann man einem Verurteilten Kindermörder sein Kind anvertrauen ??

    Dass ein Kindermörder überhaupt noch frei gekommen ist, hat man den KORUPTEN Staatsanwälten, Anwälten und Richter zu verdanken.

    Solche Menschen die wehrlose Kinder umbringen, gehören für immer weggesperrt.

    Ich habe selbst einen Enkel, ich darf gar nicht an sowas Denken, da wird mir schon Übel.

    10 Jahre Haft für einen Kindermörder, der Staatsanwalt und Richter gehört mit weggesperrt.

  7. und dazu geht mit die Hutschnur hoch:
    Zwei Männer aus der Region Amsterdam sind Ende Dezember 2021 vom Strafgericht in Hasselt zu Haftstrafen von sieben Jahren und zehn Jahren verurteilt worden (Sprengung eines bpost-Geldautomaten)
    Das Leben eines 2-jährigen Kindes ist also der Jurikative genauso viel wert wie die Lebensdauer eines Bankautomaten.
    Ich glaub, ich kann nicht so viel essen wie ich wieder von mir geben muss……
    Alle weiteren Kommentare zur Tatsache, dass dieser Typ überhaupt das arme Kind „in Obhut“ hatte verkneife ich mir besser

  8. Frank Mandel

    Es gibt gar keine Einrichtungen für psychisch Kranke in Belgien, die sind immer in Gefängnissen untergebracht.
    Das Dilemma ist hausgemacht.
    Also bitte nicht soooo schimpfen.
    Die hier stattfindenden Unterbringungen sind lasziver.
    Bla bla bla….
    Um was geht es?

    • Walter Keutgen

      Frank Mandel, es gibt meiner Kenntnis zufolge mindestens vier Anstalten für psychisch Kranke in der Provinz Lüttich alleine. Eine davon in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Hausmeister hat Recht, „lasziv“ bezieht sich auf Menschen. Und zuletzt fragen Sie, um was es geht, da hätten Sie sich doch des Kommentars enthalten können.

      In Deutschland kann das Urteil vorsehen, dass man nach Absitzen der Strafe psychiatrisch untersucht werden muss und bei Positivität in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen wird. Allerdings wird daraus wegen Mangel an psychiatrischen Anstalten ein Gefängnis. Früher wurde es auch auf Initiative der Justizverwaltung gemacht. Das ist vom Europäischen Menscherechtsgerichtshof für illegal erklärt worden: Es muss im ursprünglichen Urteil stehen.

      Davon abgesehen finde ich, dass lebenslänglich lebenslänglich sein muss. Lebensläglich ist doch nur ein Ersatz für die abgeschaffte Todesstrafe.

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