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In Deutschland beschließen Bund und Länder eine Verlängerung des Lockdowns – Friseure machen früher auf

Ein Zettel mit der Aufschrift „Wegen Corona geschlossen“ hängt am Schaufenster eines Geschäfts. Foto: Arne Dedert/dpa

Der bis Mitte Februar befristete Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland soll weitgehend bis zum 7. März verlängert werden. Eine Ausnahme bilden Friseure, die bei strikter Einhaltung von Hygieneauflagen bereits am 1. März wieder aufmachen dürfen.

Das haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten am Mittwoch bei ihren Beratungen über das weitere Vorgehen in der Pandemie beschlossen. Das Öffnen von Schulen und Kitas wird danach nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern in das Ermessen der einzelnen Länder gestellt.

Bund und Länder verweisen in ihrem Beschluss auf die sich besonders schnell ausbreitenden Virusmutationen. Diese erforderten erhebliche zusätzliche Anstrengungen, um die Infektionszahlen wieder zu senken. „Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden.“

10.02.2021, Berlin: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), zu Beginn der Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder sowie Mitgliedern der Bundesregierung über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise. Foto: Guido Bergmann/Bundesregierung/dpa

Auch die bestehenden anderen Beschlüsse wie etwa die Schließung eines Großteils des Einzelhandels, von Restaurants, Kneipen, Museen und Theatern sollen weiter gültig bleiben.

Einen nächsten größeren Öffnungsschritt soll es erst bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner geben. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.

Zu Schulen und Kitas stellt der Beschluss fest, dass dieser Bereich als erster schrittweise wieder geöffnet werden solle. „Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung.“

Friseure dürfen bereits am 1. März aufmachen. Foto: Shutterstock

Mehr Sicherheit in Klassenzimmern und Kitas sollen vermehrte Schnelltests bringen. Außerdem wurden die Gesundheitsminister beauftragt zu prüfen, ob Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher früher als bislang vorgesehen geimpft werden können. Merkel habe darauf hingewiesen, dass gerade Erzieher keine Möglichkeit hätten, die notwendigen Abstände einzuhalten, hieß es aus Teilnehmerkreisen.

Die vorzeitige Öffnung von Friseurbetrieben soll „unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken“ zulässig sein. Zur Begründung heißt es in dem Beschluss: „Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem bestehenden Schließung erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme zu ermöglichen, da erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind.“ (dpa)

4 Antworten auf “In Deutschland beschließen Bund und Länder eine Verlängerung des Lockdowns – Friseure machen früher auf”

  1. „Einen nächsten größeren Öffnungsschritt soll es erst bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner geben.“

    Völlig übertrieben!
    Bei uns in Belgien schwankt der Wert seit Wochen zwischen 120 und 130 und Schulen und nicht-essentielle Geschäfte sind geöffnet, ohne dass dies nennenswerte Auswirkungen auf die Krankenhausaufnahmen hätte.
    Ein typisches Beispiel von „German Angst“.

    • Walter Keutgen

      Ohne mit anderen Ländern zu vergleichen, ist die Senkung von 50 auf 35 nicht nachvollziehbar. So hieß es, die 50 seien nötig, weil die Gesundheitsämter bei einer höheren Zahl nicht mit der individuellen Verfolgung der Ansteckungen mitkamen.

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