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Vergnügungsparks und Wellness-Center bleiben dicht – Staatsrat weist Klage ab

Der Eingangsbereich des Walibi-Vergnügungsparks in Wavre. Foto: Shutterstock

Freizeitparks und Wellness-Center bleiben in Belgien bis zum 1. April geschlossen. Der Staatsrat lehnte am Donnerstag die Beschwerde mehrerer Parks und Wellness-Center ab.

Die Vergnügungsparks hatten verlangt, dass die vom Konzertierungs-Ausschuss verhängte Schließung im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus rückgängig zu machen.

Die Betreiber von Vergnügungsparks wie Bellewaerde, Bobbejaanland, Baudouin Park, Plopsa, Sea Life und Walibi hatten sich an den Staatsrat gewandt, weil sie sich durch die Entscheidungen des Konzertierungs-Ausschusses, die Vergnügungsparks mindestens bis zum 1. April zu schließen, benachteiligt fühlten. „Wir verstehen nicht, warum Tierparks geöffnet werden dürfen und Vergnügungsparks nicht. Wir hatten auf eine Gleichbehandlung gehofft“, betonte Steve Van den Kerkhof, CEO der Plopsa-Gruppe.

Auch die Wellness-Center bleiben bis zum 1. April geschlossen. Foto: Shutterstock

Doch ihr Antrag auf eine Aussetzung der Schließung als „Angelegenheit von äußerster Dringlichkeit“ wurde am Donnerstag abgelehnt. Nach Ansicht des Staatsrats haben die Freizeitparks nicht ausreichend begründet, warum ihr Fall so dringlich sei. Sie befürchten Einnahmeverluste und sogar einen möglichen Bankrott, aber das war dem Staatsrat nicht genug. „In der Regel rechtfertigt ein finanzieller und wirtschaftlicher Verlust keine Dringlichkeit – und erst recht keine extreme Dringlichkeit -, es sei denn, die Antragsteller können konkret nachweisen, dass sie sich in einer so ernsten Lage befinden, dass sie das geplante Ende der Schließung nicht abwarten können“, so der Staatsrat.

In einem zweiten Urteil wies der Staatsrat mit der gleichen Argumentation den Antrag von zwei Wellness-Center auf Aufhebung der Zwangsschließung von öffentlichen und privaten Wellness-Einrichtungen und Saunen ab. (cre)

4 Antworten auf “Vergnügungsparks und Wellness-Center bleiben dicht – Staatsrat weist Klage ab”

  1. Krisenmanagement

    Dieser Staatsrat kommt seinen Aufgaben nicht mehr nach. Aber die Menschen dürfen in Stadtparks, ans Meer und in das hohe Venn. Zugfahren darf man auch! Dort knubbelt sich dann alles. Die Party kann beginnen. Theoretisch sind Schliessungen unlogisch. Einzig und Allein sollte die Zahl der Besucher beschränkt werden. Komisch einkaufen dürfen wir. Wo liegt da der Unterschied! Schade ich sehne nach einem Cappucino auf einer Terasse. Warum geht das nicht?

    • Walter Keutgen

      Krisenmanagement, Gerichte dürfen nur über das entscheiden wofür geklagt wird. Der Staatsrat hat sich geweigert eine vorläufige Entscheidung zu treffen, weil es seiner Ansicht nach keine „Angelegenheit von äußerster Dringlichkeit“ ist.

  2. Also das versteh ich auch nicht. Draußen, an der frischen Luft. Die Attraktionen, die drinnen sind, kann man schließen. Und diese Parks können genau zählen wieviel Leute drinnen sind. Egal was!!!

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