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Verfahren gegen ehemaligen IAWM-Direktor Patrick Bonni eingestellt

Patrick Bonni (rechts). Foto: Gerd Comouth

Das Verfahren gegen den ehemaligen Direktor des Instituts für Aus- und Weiterbildung des Mittelstands (IAWM), Patrick Bonni, ist wegen unzureichender strafrechtlicher Beweislage eingestellt worden.

Das bestätigte die Eupener Staatsanwaltschaft dem BRF auf Anfrage. Sie hatte geprüft, ob genügend Elemente gegen Bonni vorlagen, um ihn an ein Strafgericht zu verweisen. Die Beweislage war zu dünn, es galt das Prinzip der Unschuldsvermutung.

Im Oktober 2013 war Patrick Bonni als Direktor des IAWM suspendiert worden. Grund für die Suspendierung war ein Konflikt zwischen Bonni und dem IAWM-Personal gewesen.

Die Eupener Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Ermittlungen aufgenommen. Es gab mehrere Klagen von mutmaßlichen Opfern. Ermittelt wurde wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sowie wegen Unterschlagung bzw. Vertrauensmissbrauch (Artikel 491 des Strafgesetzbuches).

20 Antworten auf “Verfahren gegen ehemaligen IAWM-Direktor Patrick Bonni eingestellt”

  1. Wie so oft und immer wieder! Viel Tamtam und nichts dahinter! Hatten wir des Öfteren schon mal. Grosser Bohei als wenn der grösste Skandal passiert wäre, danach sehr lange Funkstille, und dann plötzlich ; NULL!

  2. Ausgebildeter

    Es wird allerhöchste Zeit, dass der anonyme Kommentator, der damals vorgab Insiderwissen zu besitzen, sich bei der Familie Bonni für das, was er ihr angetan hat, entschuldigt.
    Er glaubte zu wissen, Bonni habe „Dreck am stecken, wie viel müssen die Gerichte klären“.
    Nun stellt sich heraus, dass Bonni keinen Dreck am stecken hat, ja die Gerichte sich noch nicht mal mit dieser Sache befassen müssen…
    Kann dieser anonyme Kommentator noch in den Spiegel schauen?

    • Eingebildeter

      @Ausgebildeter: Gerüchten zufolge handelt es sich ja bei diesem Kommentator um einen Grenz-Echo-Mitarbeiter. Das würde erklären, warum unser ostbelgisches Käseblatt mal wieder nicht berichtet…

  3. Ist fast so ein Unikum wie mit dem jungen Lehrer im Athenäum St Vith vor einigen Monaten! Da waren deren auch ein paar etwas zu voreilig. Es ist jedenfalls seht peinlich im nach hinein für diese Leute.

  4. Der lustige Eupener

    Ist es nicht auch die Schuld derer die so scharf auf jede Berichterstattung sind dass so etwas immer Ausmasse annimmt die aus dem Ruder laufen. Es gibt doch diesen Satz , im Zweifel für den Angeklagten.
    Ausserdem ist wenn jemand unter Tatverdacht steht noch kein Urteil gesprochen, jedoch gibt es Menschen die meinen dabei gewesen zu sein und geben einfach ihren Senf dazu.
    Ist übele Nachrede nicht auch eine Straftat, also machen einige hier durch ihre Kommentare einen möglichen Täter zum Opfer und zwar übler Nachrede.
    Sollte wirklich etwas an den Tavorwürfen dran sein so tut es mir für die Opfer leid, sollte aber hier ein Süpchen was zu heiss gekocht worden sein so ist wohl Herr Bonni der der hier juristich als freier Mensch gilt jedoch auf der anderen Seite ein verlierer ist

  5. Unschuldsvermutung

    Solange eine Person nicht rechtskräftig verurteilt wurde, ist er unschuldig. Das ist der Grundsatz einer Justiz. Ich finde, dass einige Forum-Teilnehmer über das Ziel hinausgeschossen haben.

  6. Wo die Gerüchteküche brodelt, wird auch midestens ein Funken Wahrheit dran sein. Besonders wenn der oder die Geschädigten einen Prozess machen, bei welchem empfindliche Unkosten anstehen.
    Das Verfahren ist zwar durch Mangel an Beweisen eingestellt worden, wenn man jedoch einein Freispruch zugesprochen bekommt, heisst es noch lange nicht dass man sich auch in Wirklichkeit sich nichts zu Schulden hat kommen lassen

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