Nachrichten

Weiter Unterstützung in der DG für Einrichtungen der Kinderbetreuung und Eltern

Eine Tagesmutter bei der Betreuung von drei Kindern. Foto: Shutterstock

Ministerin Lydia Klinkenberg (ProDG) hat beschlossen, die Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Einrichtungen der Kinderbetreuung in der DG ein weiteres Mal zu verlängern. Die Unterstützung gilt für die Dauer der Pandemie.

Nach wie vor sind die Einrichtungen der Kinderbetreuung von den Maßnahmen zur Eindämmung des Covid-19-Virus betroffen. Weniger Eltern nehmen die Betreuungsangebote für ihre Kinder in Anspruch. Das hat für die Betreuungsstrukturen finanzielle Einbußen zur Folge.

Foto: Shutterstock

Die Arbeit der Tagesmütter trägt wesentlich dazu bei, dass Akteure aus dem Gesundheits- und Pflegesektor, der Sicherheit und dem Krisenmanagement ihrer Arbeit nachgehen können. Aus diesem Grund garantiert die Regierung sowohl den konventionierten als auch den selbstständigen Tagesmüttern und den Tagesmütterhäusern über den 28. Februar 2021 hinaus eine Entschädigung für den entstandenen Einkommensausfall. Diese ist bis zum 31. März 2021 von der Steuer befreit.

Auch die folgenden Maßnahmen werden erneut verlängert:
• Aussetzung des Personalschlüssels entsprechend dem Betreuungsbedarf;
• Aussetzung der Anrechnung der Kredittage für die Erziehungsberechtigten;
• Übernahme des Defizits der Außerschulischen Betreuung zu 100 Prozent;
• Übernahme der Mehrkosten, bedingt durch die Anschaffung von Desinfektions- und Schutzmaterial;
• Den Tagesmüttern wird die Weiterbildungspauschale gewährt, auch wenn sie die geforderte Mindestanzahl Stunden aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht erreichen konnten.

Antworten

Impressum Datenschutzerklärung
Desktop Version anfordern