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Vier Fälle von Fahren unter dem Einfluss von Drogen

Illustration: Shutterstock

Gleich vier Fälle von Fahren unter dem Einfluss von Drogen meldet die Polizeizone Weser-Göhl in ihrem Bericht von  Mittwoch, dem 15. Juli.
– Eupen, Schilsweg: Am Dienstag, 14/07, kontrollieren Polizisten um 15.21 Uhr einen Pkw im Schilsweg in Eupen. Die Fahrerin (25 Jahre) steht unter Drogeneinfluss. Ihr Führerschein wird sofort eingezogen.

– Eupen, Haasstraße: Am Dienstag, 14/07, gegen 15.55 Uhr kontrollieren Polizisten einen Pkw in der Haasstraße in Eupen. Der Fahrer (25 Jahre) steht unter Drogeneinfluss. Sein Führerschein wird sofort eingezogen.

Ein Dienstfahrzeug der Polizeizone Weser-Göhl im Einsatz. Foto: OD

Da dieser schon öfter unter Betäubungsmitteleinfluss am Steuer kontrolliert wurde und angibt, trotz eines Fahrverbots seinen Pkw weiter steuern zu wollen, wird der Pkw auf Anordnung der Staatsanwaltschaft sichergestellt. Bei der weiteren Kontrolle werden Betäubungsmittel bei dem Fahrer aufgefunden.

– Eupen, Olengraben: Am Dienstag, 14/07, kreuzt eine Polizeistreife um 16.00 Uhr zwei Männer (beide 20 Jahre) und eine Frau (19 Jahre), die zu Fuß den Olengraben in Eupen runtergehen. Als die Personen die Polizeistreife sehen, legen sie ein auffällig nervöses Verhalten an den Tag, so dass die Polizisten beschließen, die Personen zu kontrollieren. Bei der Kontrolle werden auf allen drei Personen Betäubungsmittel aufgefunden.

– Lontzen, Lütticher Straße: Am Dienstag, 14/07, um 18.30 Uhr kontrollieren Polizisten einen Pkw auf der Lütticher Straße in Lontzen. Der Fahrer (26 Jahre) steht unter Drogeneinfluss. Bei der weiteren Kontrolle wird festgestellt, dass das angebrachte Kennzeichen auf einen anderen Pkw zugelassen und der Pkw vor Ort nicht versichert ist. Der Pkw wird sichergestellt.

2 Antworten auf “Vier Fälle von Fahren unter dem Einfluss von Drogen”

  1. Johann Klos

    Auf ein solches unverantwortliche Verhalten gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern und Fußgänger wãre es an der Zeit das unsere Juristen endlich den Führerschein für mindestens ein Jahr einbehalten.

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