In ihrem Bericht von Sonntag schildert die Polizeizone Weser-Göhl einen Vorfall, der in die Kategorie „Wer nicht hören will, muss fühlen“ passen könnte. Es geht mal wieder um einen Fall von Trunkenheit am Steuer.
Am Samstag, dem 21. November 2015, wurde eine Polizeistreife gegen 11.00 Uhr während eines Einsatzes auf der Herbesthaler Straße in Eupen auf einen 52-jährtigen Autofahrer aus Eupen aufmerksam. Der Mann stand eindeutig unter Alkoholeinfluss. Der Führerschein wurde sofort für die Dauer von 15 Tagen entzogen.
Damit war die Geschichte aber noch nicht zu Ende, denn kurze Zeit später wurde „der Unbelehrbare“, wie es im Polizeibericht heißt, von einer Zivilstreife erwischt, als er sich trotz Entzugs des Führerscheins ans Steuer seines Wagens setzen wollte. Daraufhin wurde sein Fahrzeug für 15 Tage sichergestellt.
Zwei weitere Polizeimeldungen:
– Am Samstag, dem 21. November 2015, gegen 11.45 Uhr wurde auf der Neutralstraße in Lontzen ein 59-jähriger Autofahrer aus Welkenraedt unter erheblichem Alkoholeinfluss angehalten. Sein Führerschein wurde für 15 Tage eingezogen.
– Gegen 15.30 Uhr kam es in einem in einem Multimediafachgeschäft auf der Neutralstraße in Lontzen zu einem dreisten Smartphonediebstahl. Dabei begab sich ein etwa 40- bis 45-jähriger Mann hinter den Verkaufstresen, wo er ein hochwertiges Gerät an sich nahm, obschon hinter der Theke ein Verkäufer stand, der einen Kunden bediente. Auf den Kameraaufnahmen ist zu sehen, dass er dann seelenruhig das Geschäft verließ. Bislang konnte der Verdächtige noch nicht identifiziert werden.
Wie ich schon mehrmals schrieb, Alkohol am Steuer ist ein Problem meiner Generation und weniger der Jugend; die sind da oft vernüftiger als die „Alten“….
15 Tage? Das ist lächerlich. Da muss beim ersten mal direkt der Führerschein für ein paar Monate weg und beim wiederholten Male für immer.
Halloooo???? Das Ganze kommt noch vor Gericht…. die Polizei kann nicht URTEILEN.
Ans Steuer setzen heißt aber noch nicht fahren. Vielleicht wollte er einfach nur den Schlüssel abziehen.
@ Karl1 Berens ; Solchen Kommentar konntest Du nur veröffentlichen .
Der Kommentar ist jetzt aber nicht Ihr Ernst?
Sind Sie womöglich der nächste , welcher im Vormittag, wegen Trunkenheit am Steuer aus dem Verkehr gezogen wird?
Der Prokurator des Königs, hat die Möglichkeit nach 15 Tagen, eine einmalige Verlängerung von maximal 3 Monaten beim Polizeirichter zu beantragen. Nur der Richter darf eine Aberkennung des Führerscheins verordnen. Soweit zu den Strafmaßnahmen. Sobald eine betrunkene Person auf dem Fahrersitz platz nimmt, macht sie sich strafbar!
Okay, ich habe im Reflex vielleicht einfach mal durchgespielt wie ich so argumentiert hätte, sorry. Aber ich kann auch anders : Die Polizei hätte auch den Delinquenten sofort nach Marokko abschieben können : einfach Casablanca ins Navi eingeben und ihn ziehen lassen.