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Polizeizonen Weser-Göhl und Eifel: Touristische Unterkünfte müssen UNVERZÜGLICH schließen

Foto: OD

In einer Mitteilung verweisen die Polizeizonen Weser-Göhl und Eifel auf einen Polizeierlass des Gouverneurs der Provinz Lüttich vom 19. März 2020.

Dem Erlass zufolge müssen die touristischen Unterkünfte, die sich in der Provinz Lüttich befinden, UNVERZÜGLICH schließen.

Touristische Unterkünfte sind:

  • Lokale Unterkünfte (Ferienhäuser, Gästezimmer, Airbnb, Bed & Breakfast, …);
  • Jugendherbergen;
  • Möblierte Ferienunterkünfte;
  • Campings;
  • Feriendörfer;
  • alle anderen Arten von Vermietung, die nicht auf Jahresbasis beruhen.

Die Gäste/Bewohner (außer die dauerhaften Bewohner) müssen die Orte zum heutigen Freitag, 20. März 2020, um 18 Uhr verlassen haben.

Die Hotels können – mit Ausnahme ihrer Restaurants – geöffnet bleiben, dürfen aber keine Kunden für einen touristischen Aufenthalt aufnehmen.

12 Antworten auf “Polizeizonen Weser-Göhl und Eifel: Touristische Unterkünfte müssen UNVERZÜGLICH schließen”

  1. Polarlicht

    @ Besserwisser
    Die Grenzen sind seit heute Nachmittag 15 Uhr zu. Auch die kleinen,wie Lichtenbusch oder Köpfchen. Es komnen nur noch Leute raus oder rein, die drüben arbeiten und den entsprechenden Nachweis haben

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