In einer Mitteilung verweisen die Polizeizonen Weser-Göhl und Eifel auf einen Polizeierlass des Gouverneurs der Provinz Lüttich vom 19. März 2020.
Dem Erlass zufolge müssen die touristischen Unterkünfte, die sich in der Provinz Lüttich befinden, UNVERZÜGLICH schließen.
Touristische Unterkünfte sind:
- Lokale Unterkünfte (Ferienhäuser, Gästezimmer, Airbnb, Bed & Breakfast, …);
- Jugendherbergen;
- Möblierte Ferienunterkünfte;
- Campings;
- Feriendörfer;
- alle anderen Arten von Vermietung, die nicht auf Jahresbasis beruhen.
Die Gäste/Bewohner (außer die dauerhaften Bewohner) müssen die Orte zum heutigen Freitag, 20. März 2020, um 18 Uhr verlassen haben.
Die Hotels können – mit Ausnahme ihrer Restaurants – geöffnet bleiben, dürfen aber keine Kunden für einen touristischen Aufenthalt aufnehmen.
Sehr richtige une wichtige entscheidung, aber die holländer und deutsche kommen weiter zu uns rüber, grenzen müssen unbedingt undurchlässig gemacht werden, es eilt
@ Besserwisser
Die Grenzen sind seit heute Nachmittag 15 Uhr zu. Auch die kleinen,wie Lichtenbusch oder Köpfchen. Es komnen nur noch Leute raus oder rein, die drüben arbeiten und den entsprechenden Nachweis haben
Was ist mit den ganzen Deutschen die hier zwischen ihren 1. und 2. Wohnsitzen unbehelligt hin und her fahren?
Ich denke das es klar ausgedrückt ist vom Ministerium, zweiter Wohnsitzbesuch nicht zugelassen, oder????nicht an der Küste, noch in den Ardennen und sonstwo in Belgien
was gesagt und was gemacht wird ist leider immer noch 2erlei
Ach nee. Es gibt noch immer Leute, die glauben das Corona an Grenzen anhält.
Zu Der.
Richtig ,jetzt macht es keinen Sinn mehr .
Wer zu spät auf den fahrenden Zug aufspringt hat sich ja schon beide Beine gebrochen .
Italien 25-02-2020
Es ist aber leider so, dass in solchen Unterkünften auch Leute wohnen, die keinen anderen Wohnsitz haben. Sollen die auf die Straße?
Diese Leute nimmt die barmherzige Kirche in ihren zahlreichen Immobilien auf – Wie immer
Richtig, selbst auf dem Platz vor dem Petersdom ist jetzt viel Platz für weiße Zelte.
Ein dauerhafter Bewohner darf bleiben
Arno, „alle anderen Arten von Vermietung, die nicht auf Jahresbasis beruhen.“ Glaubt der Provinzgouverneur wirklich, dass Leute, die sich in einer Notlage befinden, Mietverträge auf ein Jahr abschließen können? Übrigens kann man die Frage auch allen Verantwortlichen, die das belgische Mietrecht geprägt haben, stellen.