Notizen

Tod von Béatrice Berlaimont: Haftbefehl gegen 26-Jährigen

Die Titelseite von "La Meuse" am Mittwoch, 10. Dezember.

Im Zusammenhang mit dem Mordfall Béatrice Berlaimont ist am Mittwoch gegen den 26-Jährigen, der am Dienstag festgenommen wurde, Haftbefehl erlassen worden.

Dem Mann werden Mord, Entführung, Freiheitsberaubung und Vergewaltigung vorgeworfen. Er sitzt im Gefängnis von Arlon in Untersuchungshaft.

Der 26-jährige soll den Justizbehörden wegen einer ganzen Reihe von Delikten bestens bekannt sein.

Medienberichten zufolge gehen die Ermittler davon aus, dass der Mann, der aufgrund von DNA-Spuren festgenommen wurde, auch letzte Woche eine 23-jährige Frau in Toernich, 15 km von Arlon entfernt, vergewaltigt hat. Nach Angaben seines Anwalts bestreitet der Mann die ihm zur Last gelegten Straftaten.

Béatrice Berlaimont wurde am Samstag in Arlon im Rahmen einer bewegenden Trauerfeier beigesetzt. Foto: Belga

Béatrice Berlaimont wurde am Samstag in Arlon im Rahmen einer bewegenden Trauerfeier beigesetzt. Foto: Belga

Béatrice Berlaimont war am Montag vor einer Woche in Sesselich bei Arlon tot aufgefunden worden. Nach Angaben der Zeitungen der Verlagsgruppe Sudpresse ist die 14-Jährige erstickt. Obwohl Béatrice eine Kordel um den Hals hatte und an den Händen gefesselt war, soll sie nicht erwürgt worden sein.

Der Hals des Mordopfers wies laut Sudpresse keine Merkmale auf, die auf eine Strangulierung schließen lassen. Vielmehr starb das Mädchen durch Erstickung (mit einem Kissen oder einem anderen Gegenstand).

Diese Informationen bedürfen allerdings noch einer Bestätigung seitens der Staatsanwaltschaft von Arlon. Béatrice Berlaimont wurde am vergangenen Samstag in Arlon im Beisein von 1300 Menschen beigesetzt.

11 Antworten auf “Tod von Béatrice Berlaimont: Haftbefehl gegen 26-Jährigen”

  1. Ostbelgien Direkt

    Zusatzinfo: Im späten Nachmittag wurde die festgenommene Person immer noch verhört. Medienberichten zufolge gehen die Ermittler davon aus, dass der Mann, der aufgrund von DNA-Spuren überführt wurde, letzte Woche eine 23-jährige Frau in Toernich, 15 km von Arlon entfernt, vergewaltigt hat.

  2. Ich halte die Vorgehensweise der Medien, insbesondere der Boulevardpresse à la „Meuse“, für äußerst problematisch. Sollte der verdächtige Mann tatsächlich der Mörder des Mädchens sein, soll er seine gerechte Strafe bekommen. Einerseits schreibt „La Meuse“ von einem „suspect n. 1“, was ja auch richtig ist, dann aber tut die Zeitung so, als sei schon alles sicher. Ich kann nur beten, das ich nicht einmal in Verdacht gerate. In der „Meuse“ wird man schon vorverurteilt, noch bevor Anklage erhoben wurde, geschweige denn ein ordentliches Gerichtsverfahren stattgefunden hat. Das ist heute in einem modernen Rechtsstaat tatsächlich möglich.

    • „Sollte der verdächtige Mann tatsächlich der Mörder des Mädchens sein, soll er seine gerechte Strafe bekommen.“

      Dass mit der „gerechten“ Strafe, beispielsweise für Mörder, liest und hört man ja regelmäßig; wobei man in diesem Zusammenhang durchaus die Frage stellen könnte : was ist eigentlich eine „gerechte“ Strafe für einen Mörder? Ganz ohne Polemik, einfach mal so als Denkanstoß…

    • Veröffentlich des Namen erlaubt?

      @Ostbelgien direkt Dürfen die Medien den vollständigen Namen eines Verdächtigen veröffentlichen solange dieser noch nicht rechtskräftig verurteilt ist? Eine (Re)integration von Herr Jeremy P. ist in meinen Augen in dem besagten Fall unmöglich, falls er unschuldig sein sollte. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist er ja noch nicht geständig.

      • Ostbelgien Direkt

        Dürfen schon, aber zumindest in der Presse in der DG veröffentlicht man den Namen nicht. In jüngster Zeit sind mir nur zwei Fälle bekannt, wo in den DG-Medien der Name veröffentlicht wurde:

        1. Fall: Beim Prozess gegen den Springreiter Edgar-Henri Cuepper wegen der Schüsse auf das Asylbewerberheim Belle-Vue in Eupen. Da haben alle Medien den Namen des Angeklagten genannt. Das war aber auch vertretbar, weil Cuepper selbst von Beginn an durch ein Interview im BRF-Fernsehen seinen Fall öffentlich gemacht hatte.

        2. Fall: Im Prozess in Sachen „Schule Espeler“ hat das Grenz-Echo den Namen des angeklagten Schöffen genannt. Ich weiß aber nicht, wieso der Name publik gemacht wurde.

        Grundsätzlich aber wird der Name nicht genannt.

        Gruß
        Gerard Cremer

        • Bei ostbelgischem Geklüngel, wo sowieso jeder jeden kennt und solche Fälle offiziell publik gemacht werden noch verkraftbar. In solchen Verdachtsfällen absolutes no go…bei eventueller Unschuld zerstört man Menschen ganze Existenzen! Solche Fälle in denen Verdächtige anschließend das Weite suchen mussten, damit man sie nicht kennt, gibt es zahlreich…

          Aber für ein wenig Auflage wird doch heute auf alles gepfiffen.

          Empfehlenswert hierbei übrigens der Film „Die Jagd“ mit Mads Mikkelsen. Da sieht man welche Auswüchse solche gesellschaftlichen Phänomene haben können.

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