Im Fall des drohenden Endes des Tierheims Schoppen ist seit dem Wochenende eine Petition an den Finanzminister im Umlauf. Darin wird gefordert, dass die Einrichtung nicht für die Annahme und Weitervermittlung von Tieren zur Zahlung von 21 Prozent Mehrwertsteuer verpflichtet wird.
Letzte Woche hatte Tierheim-Präsident Rainer Autmanns Alarm geschlagen und die Schließung zum 31. Dezember 2012 angekündigt. Begründet wurde die Maßnahme zum einen mit dem Verlust eines Geldgebers, der verstorben ist, sowie mit der infolge einer Kontrolle fällig gewordenen Zahlung von Mehrwertsteuer für gewisse Dienstleistungen wie die Annahme und Weitervermittlung von Tieren.
Position nochmals überdenken
Gegen letztere Verpflichtung richtet sich auch die Petition. Die VoG habe als primäre Aufgabe die Aufnahme von verlassenen Hunden, heißt es in dem Schreiben an Finanzminister Steven Vanackere: „Die augenblickliche wirtschaftliche Lage hat einen Anstieg nicht nur der Energiekosten zur Folge, sondern auch der Zahl der aufzunehmenden Hunde.“ Der Finanzminister wird gebeten, seine Position bezüglich der Verflichtung zur Zahlung von Mehrwertsteuer nochmals zu überdenken.
Dienst an der Bevölkerung
Vanackere hatte bereits in der Kammer auf eine diesbezügliche mündliche Frage der Abgeordneten Kattrin Jadin geantwortet, dass es nicht möglich sei, eine Ausnahme für das Tierheim Schoppen zu gewähren, was die Zahlung von Mehrwertsteuer betrifft.
„Das Tierheim leistet jedoch einen Dienst, der keine wirtschaftliche Aktvität im klassischen Sinne darstelle, sondern eine Hilfeleistung im Interesse der Bevölkerung“, heißt es in der Petition.
Siehe dazu auch „Standpunkt“-Artikel „Fürs Tierheim Schoppen ist es fünf vor zwölf“
Im Interesse der Bevölkerung? Ich will keine Haustiere, weder ’ne Möpp oder ‚en Katz. Es wird schon seinen Grund haben, wieso der Belgische Staat die MwSt. von denen haben will und nicht von anderen Tierheimen. Aber was will man viel diskutieren, die Tierliebhaber sind sowieso von Sinnen. Wenn ich mir den ganzen Scheiss angucke, der hin und wieder bezüglich dazu auf meinen Facebook-Newsfeed auftaucht, dann fällt einem die Kinnlade auf dem Boden. Wenn man sich über Hundegift namens Dihydrogenmonoxyd echauffiert, dann zeugt das weder von Intelligenz, noch Interesse an Weiterbildung (letzteres hätte ein bisschen Aufklärung gebracht).
VORSICHT!!! Diese Petition wird (von wem auch immer) manipuliert! An 17. Stelle stand anfangs eine Person incl. Webseite-diese wurde gelöscht! Wer garantiert jetzt, dass all die anderen Einträge echt sind??? Bis jetzt schiebt das Th alle Schuld auf das MwSt.-Amt, so liest es sich jedenfalls. Bei dem Verkaufspreis von 205 Euro pro Hund/Welpen sind quasi ca.35 Euro MwSt. enthalten. Bei einer Summe (MwSt.) von 6.000 Euro pro Quartal entspräche dies ca. 171 verkauften Hunden/Welpen. An anderer Stelle schreibt man aber von 25 verkauften Hunden mtl. bzw. 400 pro Jahr. In der frankophonen Presse tauchen Summen von 10.000 Euro auf und in den germanophonischen 20.000 – 25.000 Euro. Durch solch unterschiedliche Summen wird die Glaubwürdigkeit nicht gerade untermauert. Ein amerikanisches Sprichwort besagt:“ Eine halbe Wahrheit ist eine ganze Lüge.“ Sollte tatsächlich nur das Th Schoppen von dieser unsinnigen Regelung betroffen sein, so finde ich das wie so viele andere Gesetze und Verordnungen als eine Riesenschweinerei seitens der ReGIERung! G.Keilig (ist mein richtiger Name)
Das scheint nicht so zu sein, denn sonst würde VanAckere nicht von einer AUSNAHME für das Th Schoppen sprechen. Meines Wissens gibt es bei V.O.G.s eine Obergrenze bei den Verkaufserlösen und die lag vor einigen Jahren mal bei ca. 7.000.- Euro. Darunter geht es ohne MWSt.
Sehr geehrter Herr Keilig, Als wir heute im Tierheim feststellten, das ein Mann, der zufälligerweise den selben Namen wie Sie trägt, diese Petition zu Werbezwecken missbrauchen wollte, habe ich diese Person löschen lassen! Gott sei dank sind alle anderen echt! Rainer Autmanns (ist auch mein richtiger Name)
Wenn man MwSt-pflichtig ist muss man auf seine Umsätze die MwSt berechnen, kann aber auf die bezahlten Rechnungen die MwSt absetzen. Wirklich zu bezahlen bleibt nur die Differenz, also die Steuer auf den Mehrwert. Macht man keinen Gewinn, braucht man auch nichts zu bezahlen (vereinfacht ausgedrückt). Außerdem ist genau festgelegt, was eine VOG ist und unter welchen Voraussetzungen man keine VOG mehr sein kann. Wenn das TH Schoppen also als einziges MwSt bezahlen soll, dann erfüllt es vielleicht auch als einziges nicht die Kriterien einer VOG. Also bevor man dem Steueramt den schwarzen Peter zuschiebt und ihm die Schuld für eine evtl Schließung unterjubelt, sollte erstmal offengelegt werden wieso das Steueramt so reagiert hat. Was kommt als nächstes? Der Unternehmer, der seine Firma schließen muss weil er MwSt bezahlen muss? Schön auf die Tränendrüse drücken weil die armen Familien der Arbeiter ihren Lebensunterhalt verlieren und dann verlangen man möge doch bitte von der Steuer befreit werden? Ich kenne die Situation in Schoppen nicht und kann mir´kein Urteil bilden, aber irgendeinen Grund wird das Verhalten des Steueramtes schon haben. Wenn das nicht rechtmäßig ist kann man ja gerne dagegen Klage einreichen, aber mit einer Petition von der Steuer befreit werden zu wollen ist das schon etwas seltsam finde ich.
Ich zähle über ein dutzend Links zu verschiedenen Homepages und Unternehmen….Alles Werbung! Bitte entfernen! :) Ich denke jede Stimmme zählt?? Das ist wie bei den Wahlen, wer zu wenig Stimmen hat, fällt auf die Nase! Meine Fragen an Herrn Audmanns: Was für Vorschläge zur Rettung des Tierheimes wurden in Erwägung gezogen, dass es, wie jetzt läuft nicht weitergehen kann, ist durch die Krise klar geworden. Wie sieht die finanzielle Lage aktuell aus? Es hat ja viele Spenden gegeben wenn man die Beiträge in FB liest. Warum setzt man sich nicht mit dem Tierheim Eupen zusammen und sucht nach einer Lösung, laut Leserbrief, schaffen die es mit einem kleinen Haushalt, und mit einemKatzenhaus gut über die Runden zu kommen? Wer bezahlt diese Frei Haus Futter Lieferung überhaupt, die Spender? Dropy
Tatsache ist das MwSt Einnahmen und Ausgaben gegeneinander verrechnet werden. Ich verstehe nicht, wie bei all diesen Anschaffungen und laufenden Kosten noch ein Überschuss entstehen kann. Wenn wirk lich eine seriöuse Buchhaltung und Steuerberatung stattgefunden hat, hätte man auch auf die MwSt Pflicht bei überhöhtem Gewinn hingewiesen werden müssen. Es steht ausser Frage, dass die Eifel ein Tierheim braucht. Die Frage ist nur ist Schoppen ein Tierheim oder ein Hundeheim bzw. eine Hundevermittlungsanstalt. Wenn Tierheim, wieso keine Katzen und Kleintiere ? Wenn Hundevermittlungsanstalt, dann aus welchen Gründen ? Vielleicht doch finanzielle ?