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Baggerschaufel gegen Lkw und Heuwender gegen Pkw

Ein Dienstfahrzeug der Polizeizone Weser-Göhl im Einsatz. Foto: OD

Mehrere Vorfälle meldet die Polizeizone Weser-Göhl in ihrem Bericht von Donnerstag, dem 27/10.

– Verkehrsunfall mit Verletzten: Am 26/10 gegen 09.36 Uhr befährt eine 82-jährige Autofahrerin in Raeren die Neudorfer Straße in Richtung Schulstraße. Aufgrund der tiefstehenden Sonne wird die Autofahrerin geblendet und prallt gegen ein geparkten PKW mit Anhänger. Sie verliert die Kontrolle über ihr Fahrzeug, das auf dem Dach landet. Bei dem Unfall wird die Frau leicht verletzt und mittels Krankenwagen zum Eupener Krankenhaus transportiert.

– Verkehrsunfall mit Sachschaden: Am 26/10 gegen 10.00 Uhr kommt es in Kelmis auf der Asteneter Straße zu einem Unfall mit Sachschaden. An der besagten Örtlichkeit werden Straßenarbeiten durchgeführt. Als ein 51-jähriger LKW-Fahrer durch die gekennzeichnete Baustelle fährt, schwenkt gleichzeitig im Baustellenbereich ein Bagger. Es kommt somit zum Zusammenstoß zwischen der Schaufel des Baggers und der Fahrerkabine des LKWs. Es entstehen Sachschäden am LKW. Der Bagger wird augenscheinlich nicht beschädigt.

– Verkehrsunfall mit Sachschaden: Am 26/10 gegen 19.15 Uhr kommt es in Lontzen auf der Walhorner Straße zu einem Unfall mit Sachschaden. Dort befährt ein Traktor mit Heuwender als Anhänger die Straße in Richtung Lontzen-Busch. Ein 84-jähriger Autofahrer kommt aus der entgegengesetzten Richtung gefahren. Der 51-jährige Traktorfahrer hält sich soweit wie möglich am rechten Fahrbahnrand. Es kommt jedoch zum Zusammenstoß zwischen dem Pkw und dem Heuwender. Das Fahrzeug des 84-Jährigen erleidet einen Totalschaden. Es wird jedoch niemand verletzt.

– Fahren unter Einfluss: Am 26/10 gegen 19.45 Uhr kontrolliert ein Polizeidienst in Raeren auf der Aachener Straße einen PKW. Bei der Kontrolle stellen die Beamten fest, dass sich die 71-jährige Autofahrerin unter Einfluss von alkoholischen Getränken befindet. IhrFührerschein wird unverzüglich eingezogen.

7 Antworten auf “Baggerschaufel gegen Lkw und Heuwender gegen Pkw”

  1. Lontzener

    „hält sich soweit wie möglich am rechten Fahrbahnrand“. Das ist wahrscheinlich die Aussage des Traktorfahrers. Das steht aber im Gegensatz zu täglichen Erlebnissen bei denen die Traktoren auch bei Gegenverkehr mit Vollgas in der Mitte der Strasse durch die Dörfer donnern. Wer sich da nicht von der Strasse macht hat als Autofahrer schlechte Karten…

  2. ne Hondsjong

    Wann wird mal per Gesetzt geregelt das auch landwirtschaftliche Fahrzeuge eine maximale Breite nicht überschreiten dürfen, LKW in solchen Breiten benötigen Begleitfahrzeuge die voraus fahren und den entgegenkommenden Verkehr warnen !

  3. 9102Anoroc

    Unverständlich warum der Gesetzgeber Fahrzeuge mit Überbreite, ob nun vorne oder hinten, an den äußersten Enden der Breite, mit zusätzlichen LED leuchten für den Straßenverkehr nicht verpflichtend macht.

    Außerdem müsste wie in diesem Falle, vorne am Zugfahrzeug an der Stoßstange ein ausziehbares Rohr sein um die gleiche Breite anzuzeigen wie der Anhänger .
    natürlich auch mit LEDs versehen an den äußeren Enden.
    Dazu brauchte man noch nicht mal kabel zu verlegen.
    Bei Fahrrädern die keine original Beleuchtung haben, werden ja auch die led-lampen mit einem gummiband befestigt.
    Die Lampen sind vor der Fahrt zu laden mit dem normalen USB-C Kabel.
    An meinem Fahrrad leuchtet bei der Fahrt vorne und hinten am Tage so wie bei Dunkelheit immer das Licht.
    Dann sollte das bei Fahrzeugen mit Überbreite doch selbstverständlich sein.
    Jeder Anhänger gilt als überbreit, wenn er breiter ist als das Zugfahrzeug.
    Natürlich kann auch das Zugfahrzeug alleine eine Überbreite haben wenn kein Standard .
    und bei einem Anhänger der schmaler ist als das Zugfahrzeug gehören am Ende an beiden Außenseiten auch Positionslampen die soweit ausgezogen werden müssten wie die Breite des Zugfahrzeugs .
    Schade dass der Gesetzgeber oft nur weiß wie breit sein Bildschirm vom Computer ist , und vielleicht das noch nicht mal .-)

    Hut ab für die schönen verzierten Traktoren der Landwirte wenn damit im Konvoi durch die Straßen gefahren wird mit voller LED-Beleuchtung.
    Da hat man hier ja auch schon schöne Bilder gesehen.
    Das eine solche Beleuchtung aber nicht nur Zierath sein sollte, sondern auch arbeitstechnisch zur Sicherheit teilweise eingesetzt werden kann , scheinen manche Landwirte nicht zu begreifen.
    Naja wie schon erwähnt , es müsste gesetzlich vorgeschrieben sein, weil man es sonst eventuell noch nicht mal darf.
    Bürokratie eben🙈

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