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Haus Ternell: Ehemaliger Direktor muss 38.000 Euro Strafe zahlen

Der ehemalige Direktor von Haus Ternell, Theo Wilden, ist in der zweiten Instanz zu einer Entschädigung in Höhe von 38.000 Euro (zuzüglich 4.400 Euro Prozesskosten) verurteilt worden. Die Strafe wurde damit im Vergleich zur ersten Instanz erhöht.

Zwar wurde das Urteil laut BRF auch in zweiter Instanz ausgesetzt, jedoch wurde der Ex-Direktor für mehrere Zusatzpunkte schuldig gesprochen.

In erster Instanz vor dem Strafgericht von Verviers war Theo Wilden zur Zahlung eines vorläufigen Schadenersatzes von annähernd 11.000 Euro an das Haus Ternell verurteilt worden.

Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Einspruch eingelegt. Ihr zufolge soll Wilden zwischen 2003 und 2008 eine Reihe von Anschaffungen sowie mehrere Tausend Liter Heizöl für den privaten Bedarf auf Rechnung des Naturzentrums getätigt haben. Zudem sei ein Mitarbeiter von Ternell während seiner Arbeitszeit privat für den damaligen Geschäftsführer tätig gewesen.

Abgesehen von den Kilometerabrechnungen und der Heizöllieferung, die mit dem damaligen Präsidenten des Verwaltungsrates, Arthur Spoden, abgesprochen worden seien, um Überstunden zu kompensieren, so die Verteidigung, bestritt Theo Wilden die ihm zur Last gelegten Taten. Der frühere Direktor sah sich als Opfer eines Komplotts.

Das Gerichtsverfahren war nach Verviers verlegt worden, weil sich in Eupen alle Richter, die für diesen Prozess infrage kamen, für befangen erklärt hatten.

9 Antworten auf “Haus Ternell: Ehemaliger Direktor muss 38.000 Euro Strafe zahlen”

  1. Zaungast

    „…weil sich in Eupen alle Richter, die für diesen Prozess infrage kamen, für befangen erklärt hatten.“

    Das Problem eines kleinen Gerichtsbezirks, wo jeder jeden kennt, zumal, wenn er einer gewissen Gesellschaftsschicht angehört..

      • Der Titel des Beitrages ist leider irreführend.

        Die Geldsumme ist keine „Strafe“, sondern – wie im Fettgedruckten richtig angegeben – eine Entschädigung für den vom Arbeitgeber erlittenen Schaden. Das betrifft den zivilrechtlichen Aspekt des Prozesses.

        Was die rein strafrechtliche Seite betrifft, geht Herr Wilden völlig straffrei aus, da das Urteil ausgesetzt wurde.

        Nun ist aber die Entschädigungssumme, die sich ja noch um die aufgelaufenen Zinsen und die Gerichts- plus Anwaltskosten erhöht, schon kein Pappenstiel So aus der Hosentasche zahlt das wohl keiner.

        • Danke an Sie „Jurist“ für die Richtigstellung. Strafrechlich ist Herr Wilden gar nicht verurteilt worden. Und noch ein Hinweis: zwar hat sich das Euperner Gericht für befangen erklärt, aber erst nachdem Herr Wilden hat durchblicken lassen, dass er beabsichtigt einen Antrag auf Befangenheit zu stellen. Die Chronologie der Ereignisse sollte ebenfalls beachtet werden, denn dann sieht so manche Sache auf einmal ganz anders aus. Man sollte sich vielleicht auch mal die Kardinalfrage stellen, warum sich alle Richter für befangen erklärt haben. Das hat bis heute kein Journalist recherchiert.

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