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Strauss-Kahn ab Montag vor Gericht – Wilde Sexpartys oder Zuhälterei?

Dominique Strauss-Kahn. Foto: Shutterstock

Der frühere Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF), Dominique Strauss-Kahn, muss sich ab Montag gemeinsam mit 13 weiteren Angeklagten wegen organisierter Zuhälterei verantworten. Ein Gericht in Lille will die Umstände von wilden Sex-Partys in Paris, Washington oder Lille klären, an denen „DSK“ beteiligt war.

Die beteiligten Frauen waren bezahlte Prostituierte. Das wäre nach französischem Recht Zuhälterei. Der 65-jährige Strauss-Kahn will indes von Bezahlung nichts gewusst haben. Dann müsste er straffrei bleiben. Zusammen mit „DSK“ müssen sich Bordell- wie Hotelbesitzer verantworten, ebenso drei Manager des Luxushotels „Carlton“ in Lille, dem die Affäre ihren Namen zu verdanken hat.

Die in Lille zur Verhandlung stehende bandenmäßige Zuhälterei kann in Frankreich mit bis zu zehn Jahren Gefängnisstrafe geahndet werden. Auch Geldstrafen bis zu 1,5 Millionen Euro sind möglich.

Bereits 2011 kam Strauss-Kahn über eine Sexaffäre zu Fall. Damals stand er im Zentrum einer Affäre um Vergewaltigungsvorwürfe einer New Yorker Hotelangestellten. Die Affäre erregte weltweit Aufsehen. Strauss-Kahn verlor seinen Chef-Posten beim IWF. Mit der Angestellten hat er sich außergerichtlich geeinigt.

6 Antworten auf “Strauss-Kahn ab Montag vor Gericht – Wilde Sexpartys oder Zuhälterei?”

  1. Der Mann ist vollkommen unschuldig, derart absurde Gesetze haben genauso wenig eine Daseinsberechtigung wie die Scharia.
    Hier blamieren sich der französische Gesetzgeber und die französische Justiz bis auf die Knochen.

  2. wenn er sich mit der Hotelangestellten aussergerichtlich geeinigt hat, ist das kein Freibrief, sondern ein Geständnis. unbegreiflich, dass die Staatsanwaltschaft hier nicht erneut anklage erhoben hat.

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