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Strafprozess gegen Manfred Theissen findet am 21. Mai statt

Dieses Archivfoto zeigt AS-Manager Manfred Theissen (Mitte) im Sommer 2010 nach dem Aufstieg der AS Eupen in die 1. Division mit dem damaligen Investor Antonio Imborgia (links) und Ralph Lentz (rechts). Foto: Grégoire Derouaux

Der Strafprozess gegen den ehemaligen Generaldirektor der AS Eupen, Manfred Theissen, soll am 21. Mai 2015 stattfinden. Es geht um den Verdacht der Urkundenfälschung.

Den Termin vom 21. Mai 2015 nannte der BRF auf seiner Internetseite.

Zuletzt konnte es keine Verhandlung geben, weil sich alle Richter in Eupen für befangen erklärt hatten. Dies ist jetzt offensichtlich nicht mehr der Fall. Kürzlich wurde eine Richterstelle neu besetzt.

Für befangen können sich Richter entweder aus privaten oder beruflichen Gründen erklären bzw. weil sie schon einmal mit der Angelegenheit in irgendeiner Weise konfrontiert wurden, entweder im Vorfeld der Anklageerhebung (etwa als Vorsitzender der Ratskammer) oder beispielsweise in der “Affäre SK Lierse”, die im Frühjahr 2011 für Schlagzeilen sorgte.

Manfred Theissen bei seiner Vorstellung als Generaldirektor der AS Eupen im Sommer 2010. Foto: Grégpire Derouaux

Manfred Theissen bei seiner Vorstellung als Generaldirektor der AS Eupen im Sommer 2010. Foto: Grégoire Derouaux

Manfred Theissen und die AS Eupen werden der Urkundenfälschung und des Gebrauchs von Fälschung verdächtigt.

Theissen soll in seiner Eigenschaft als Generaldirektor des damaligen Erstligisten in der “Affäre SK Lierse” ein Einschreiben an den belgischen Fußballverband rückdatiert haben, um die vorgeschriebenen Fristen für einen Einspruch einzuhalten. Damals waren in den Büroräumen der AS Computer beschlagnahmt worden.

Für Urkundenfälschung und Gebrauch der Fälschung drohen bis zu fünf Jahre Haft. Theissen riskiert zudem ein Disziplinarverfahren als Polizist. Der Verein riskiert einen anschließenden Zivilprozess des Verbandes sowie mögliche verbandseigene Sanktionen. Der Belgische Fußballverband tritt in dem Strafprozess als Zivilpartei auf.

25 Antworten auf “Strafprozess gegen Manfred Theissen findet am 21. Mai statt”

  1. Standpunkt

    wenn er unschuldig ist dann FREISPRUCH!

    Aber ansonsten kein Freispruch . Warum auch? Weil er Polizist ist ? Also er weiss ja sicherlich was strafbar ist und sein Freund Herr Lentz noch besser. Also wieso dieses Risiko eingegangen ?

  2. Trostpflaster

    Alle, die hier mit Steinen auf Herrn Theissen werfen (wollen), sollten sich überlegen, wie sie selbst ihre Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung demnächst auf ihre Steuererklärung schreiben. Denn, nur wer ohne Schuld ist, werfe…….

  3. Wie war das nochmal mit der Kirche und dem Dorf? Sreuerhinterziehung, Schwarzarbeit und Urkundenfälschung sind Straftaten die entsprechend bestraft gehören. Wenn ich einem Rentner die Brieftasche klaue und die Beute den Armen spende bin ich kein guter Mensch. Verdienste um Verein, König und Vaterland mögen vielleicht strafmildernd sein aber sie wirken nicht strafbefreiend.

  4. Standpunkt

    @ Und?
    Also ehrenamtlich hat Herr Theissen sicherlich nicht gearbeitet bei der AS. Er lässt sich vom Dienst nicht freistellen um keine Einnahmen mehr zu beziehen. Ich glaub der Verdienst bei der AS übertraf bei weitem das Gehalt eines Polizisten.

    Schaden hätten andere Mannschaften der damaligen 1. Division gehabt durch Abstieg…

    Auch die Manager von Vereinen sind nicht berechtigt illegale Machenschaften auszuüben.

    @ Trostpflaster

    wenn sie dieser Ansicht sind dann brauchten wir kein Gericht mehr.

    Komisch das manche Vorfälle so unterschiedlich kommentiert werden anstatt die Rechtssprechung für alle gleich anzuwenden mit natürlich Rücksicht auf aller Argumentationen und Darstellungen.

  5. Der Vorfall wurde schon 2011 vor dem Eupener Gericht verhandelt (Vorsitzender Rolf Lennertz) und im Anschluss vor dem Lütticher Appelgericht: damals ging es um die Frage, ob der Belgische Fussballverband dem Eupener Club eine Entschädigung in Höhe von 500.000,00 € wegen einer in jenem „rückdatierten“ Schreiben beanstandeten Irregularität des gegnerischen Clubs schulde. Gerichtspräsident Rolf Lennertz urteilte damals, dass der BFV diese Irregularität der gegnerischen Mannschaft von Amts wegen hätte aufwerfen müssen, auch ohne gültige, fristgerechte Beanstandung durch die AS. Somit sei das genaue Datum der Beanstandung irrelevant, und der AS sei somit diese Entschädigung in Höhe von 500.000,00 € geschuldet. Der Lütticher Appelhof seinerseits bestätigte dieses Urteil.

    So weit meine Erinnerung reicht, hat sich der BFV damals diesem Urteil gebeugt .

    Meiner Meinung nach geht es hier also nicht um ein relevantes Dokument, da es in keiner Weise prozessentscheidend war. Man (Frau) will Herrn Theissen also hier an den Karren pissen. Möglich ist aber auch, dass der BFV unseren Eupener Club mit allen Mitteln von der 1. Division fernhalten will, indem die AS finanziell fertig gemacht werden soll. Und wenn es keine anderen Mittel mehr gibt, sich die 500.000,00 € zurück zu holen, als einen Strafprozess anzustrengen, um Theissen und dadurch auch die AS strafrechtlich wegen Dokumentenfälschung dran zu kriegen, um dann jene 500.000,00 € (und wenn möglich noch ein bisschen mehr) als Entschädigung wieder zurückzufordern !

    • Also beim Einspruch vor dem BFV hat das Datum
      des auf dem PC Theissen gefundene und
      vorgelegte Schreiben keinen rechtlichen wert.
      Lediglich der Poststempel zählt. Weiter bleibt zu
      prüfen ob das von Theissen vorgelegte und unterzeichnete Schreiben, das auf seinem PC,
      erst nach dem angegebene Datum erstellte
      Schreiben war oder er ein anderes auf einem unbekannten PC eines unbekannten und nun
      nichtmehr zu identifizierten Dritten zum
      passenden Datum erstellten Schreiben war.
      Und im Zweifel ist er frei zu sprechen.

    • Nicht ganz unwichtig bei der Beurteilung des Sachverhaltes ist auch die Tatsache, dass der BFV den Einspruch der AS schließlich akzeptiert und in mehreren Instanzen verhandelt hat, und dies ungeachtet der Frage, ob der ominöse Brief ein oder 2 Schreiben enthielt. Wäre er bei seinem Standpunkt geblieben, hätte der BFV den Einspruch nicht verhandeln sollen. Auch damit verliert die Frage, ob und wann der Brief geschrieben wurde, m.E. jegliche Bedeutung. Die 500.000 € musste der BFV zahlen, weil er sich über das Urteil von R. Lennertz hinweg gesetzt hat. Und dieses Urteil hatte letztlich mit dem Brief nichts zu tun, sondern grundsätzlich mit der Frage, ob ein Spieler von Lierse spielberechtigt war oder nicht. Dies hätte der BFV in der Tat aus eigner Initiative untersuchen müssen.
      Wenn man bedenkt, dass die Justiz völlig überlastet ist und Prozesse z.T. mit Jahren Verspätung stattfinden, ist dieser Prozess ein Witz, der dem „Übereifer“ einer übermotivierten Staatsanwältin zu verdanken ist. Deren Beweggründe sollten vielleicht auch mal hinterfragt werden.

  6. Standpunkt

    ich kann mich nicht mehr genau daran erinnern.

    Aber ging es bei der Urkundenfälschung nicht um ein Spiel das die AS verloren hatte und wo der Gegner einen Jugenspieler auf dem Schiedsrichterblatt stehen hatte der angeblich (was später glaub ich revediert wurde)nicht spielberechtigt war. Die AS hat dies erst einige Zeit später bemerkt und verfälschte dadurch das Datum für den Einspruch gegen die Wertung des Spiels.

    Damit verbunden natürlich die Abstiegsfrage , die Entschädigungen ….

    • Richtig ! Doch da es rückwirkende Spielberechtigung nicht gibt, hätte der BFV den Spielgewinn der gegnerischen Mannschaft von Amts wegen als ungültig erklären müssen (laut Gerichtspräsident Rolf Lennertz). Das Datum des Einspruchs spielte also keine Rolle. Der BFV hätte die Frage der Gültigkeit des gegnerischen Siegs immer aufwerfen müssen, selbst bei abgelaufener Einspruchsfrist. Die 500.000,00 € waren die Entschädigung dafür, dass der BFV dies unterlassen hatte.

  7. Ich engagiere mich auch seit mehreren Jahren ehrenamtlich, u.a. verwalte ich auch diesbezüglich fremdes Geld. Die entsprechenden Ausgaben, die ich naturgemäß auch tätigen muss, kann ich mit Heller und Pfennig belegen, worauf ich auch sehr großen Wert lege.

    • Und in China ist ein Sack Reis umgefallen. Den hat jemand der ein Ehrenamt inne hat aufgehoben. Da er nichts dafür verlangt hat, hat er auch nichts bekommen und musste das auch nirgens verbuchen. Hoffe nicht, dass ihm jetzt deswegen ein Verfahrwn droht.

  8. Flankengott

    Ihr seid alle auf dem Holzweg!
    Diese Geschichte hat ihren eigentlichen Urpsrung vor langer Zeit, als die AS in die 1. Division aufsteigen wollte und der Gerichtsvollzieher die Tageseinnahmen beim Heimspiel an der Kasse pfänden wollte.
    Damals entstand eine Schuld gegenüber einem Gläubiger. Es folgte interner Krach, der gar zu einem Rückzug führte.
    Die Schuld musste irgendwie beglichen werden, da bot sich dem Verein eine einmalige Chance…

  9. Urkundenfälschung?

    Ich kenne mich mit Fußball nicht aus und habe nicht den blassesten Schimmer, worum es inhaltlich in dem/den Brief(en) ging. Und ich würde mal naiverweise behaupten, dass das auch nichts zur Sache tut.

    Ich verstehe die Sache so: Herrn Theissen wird der Tatbestand der Urkundenfälschung vorgeworfen und das wird verhandelt. Laut den mir vorliegenden Informationen hat die CCU (Computer Crime Unit) aus Bxl. damals seinen Rechner beschlagnahmt. Ich nehme nicht an, dass diese Damen und Herren ohne Grund ausrücken, um einem Kollegen (auch wenn er nicht in seiner Eigenschaft als Polizist gehandelt hat) einen Besuch abzustatten?

    Bleibt also abzuwarten, was das Gericht entscheidet. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Aber falls sich die Urkundenfälschung bewahrheiten sollte, fände ich es umso beschämender, dass ein hochrangiger Beamter der Polizei sich einer solchen Straftat schuldig gemacht hätte und das sollte ein Gericht berücksichtigen. Auch wenn wie bereits gesagt Herr Theissen nicht als Polizeibeamter gehandelt hat. Es ist auch eine Frage von Ethik und Glaubwürdigkeit!

  10. Ostbelgien Direkt

    KLARSTELLUNG: In verschiedenen Kommentaren wird offensichtlich eine Entschädigung mit einem sogenannten Zwangsgeld verwechselt. Der AS Eupen war seinerzeit nicht eine Entschädigung für irgendeinen Fehler des Belgischen Fussballverbandes zugesprochen worden. Der Präsident des Gerichts Erster Instanz Eupen, Rolf Lennertz, bestätigt durch den Appellationshof Lüttich, hatte angeordnet, dass in der 1. Division die Play-offs 2 und 3 so lange nicht stattfinden sollten, bis die Frage der Spielberechtigung des Spielers des Lierse SK geklärt war. Um dieser Verurteilung Nachdruck zu verleihen, hatte das Eupener Gericht dem Belgischen Fußballverband bzw. der Pro League ein Zwangsgeld von 500.000 Euro auferlegt, wenn er die Play-offs 2 und 3 trotzdem durchführt. Da dies der Fall war, musste der Fußballverband bzw. die Pro League das Zwangsgeld zahlen. Gruß

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