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Steuern von Traktoren bei den Karnevalsumzügen 2018: Polizei erinnert an die gesetzlichen Auflagen

Ein Wagen mit Fußgruppe im Raerener Karnevalszug 2015. Foto: OD

In Bezug auf die anstehenden Karnevalsumzüge möchte die Polizeizone Weser-Göhl auf die bestehende Gesetzgebung hinweisen, was bei den Umzügen das Steuern von Karnevalswagen und Traktoren betrifft.

Wenn es sich um Karnevalswagen (nicht um die Anhänger) handelt, zum Beispiel um umgebaute Busse oder Pkw, die ausschließlich für Karnevalsumzüge genutzt werden oder für Probefahrten im Hinblick auf solche Veranstaltungen, die mit einer Geschwindigkeit vom höchstens 25 km/h verkehren und den Vorschriften der Gemeindegenehmigung entsprechen, dürfen sie mit einem Führerschein der Klasse B oder G gesteuert werden.

Ein Traktor mit Anhänger im Eupener Rosenmontagszug 2015. Foto: OD

Diese Regelung gilt jedoch entgegen der weitläufigen Meinung NICHT für die Traktoren, die die Anhänger ziehen, da diese nicht ausschließlich für folkloristische Veranstaltungen bestimmt sind. Für diese Traktoren gelten keine Ausnahmeregelungen, sie müssen je nach zulässigem Höchstgewicht mit einem gültigen Führerschein der Klasse BE (bis 3.500 Kg), C1E oder CE gesteuert werden.

Die Traktorfahrer (auch anlässlich der Karnevalsumzüge), die vor dem 01/10/1982 geboren und in einer belgischen Gemeinde eingeschrieben sind, benötigen für das Steuern dieser Traktoren keinen Führerschein.

Die Traktoren, die anlässlich der Karnevalsumzüge benutzt werden, dürfen nicht mit einem Führerschein der Klass G gesteuert werden, da dieser ausschließlich für die landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Nutzung vorgesehen ist.

Aufgepasst: landwirtschaftliche Traktoren, die mit einem entsprechenden G-Kennzeichen versehen sind, unterliegen der technischen Kontrolle, falls sie außerhalb der landwirtschaftlichen Tätigkeiten genutzt werden, also auch wenn sie an den Karnevalsumzügen teilnehmen.

34 Antworten auf “Steuern von Traktoren bei den Karnevalsumzügen 2018: Polizei erinnert an die gesetzlichen Auflagen”

  1. Pensionierter Bauer

    Ich war gerade dabei den entsprechenden Artikel im BB Fachblatt „der Bauer“ zu lesen.
    Es scheint, dass die Polizei hier, leider mal wieder, eine sehr eigene Lesart des Gesetzes von 2008 über die folkloristische Veranstaltungen an den Tag legt. In den letzten Jahrzehnten hat es keine schweren Zwischenfälle gegeben welche durch Traktorfahrer verursacht wurden.
    Wir müssen wahnsinnig aufpassen, das die B……. nicht zu einem Staate im Staate mutiert.
    Warum gibt es im Staatsapparat immer wieder Menschen, die alles was gut klappt zertrümmern wollen?
    Ich fordere unsere DG Parlamentarier Lambertz und Jadin auf, hier schnell für Klarheit zugunsten des Karnevals zu sorgen. Auch fordere ich unsere Herren und Dame Bürgermeister auf, vom zuständigen Minister Franćois Bellot eine Zurückweisung der Lesart der Polizei zu veranlassen !
    Nur Mut, meine Damen und Herren, die Ihr in verantwotungsvoller Position in der Politik Ostbelgiens seid.

    • Theodor Mooren

      Nicht Ernsthaftes passiert? Wenn man von dem jungen Mann in der Eifel absieht, der vom anfahrenden Karnevalswagen gefallen ist und sich tödlich verletzte. Liefere bei Bedarf gerne Jahr und Ortschaft nach

      • Pensionierter Bauer

        Stimmt, aber wenn man bedenkt wieviele Menschen an den Karnevalstagen, auch nicht selten in sehr bedenklichem Zustand, unterwegs sind, dann muss man doch zugeben, dass doch sehr wenig schlimmes passiert ist. Der Todesfall in der Deutschen Eifel, der soweit ich mich erinnere am Abstellplatz der Wagen geschehen ist, ist natürlich äußerst bedauerlich.

      • die Wahrheit

        Fakt ist, dass es schwer fällt, noch einige Traktoren sowie Fahrzeuglenker zu finden. Danke an unsere Politker, die diese Gesetze verabschieden. Sie wollen alles kennen, kennen im Grunde nichts. Manche haben ja noch nie richtig körperlich gearbeitet und wissen nicht, was arbeiten heißt. So geht eine Gesellschaft zu Grunde.

        • Pensionierter Bauer

          Ich denke die Politiker haben in gutem Glauben für Rechtssicherheit gesorgt zu haben das Gesetz in 2008 verabschiedet. Nun tauchen aber einige Wichtigtuer bei der Polizei auf und legen die Sache nach ihrem Gutdünken aus. Es liegt nun an unseren Parlamentariern und Bürgermeistern hier zugunsten der Karnevalisten zu intervenieren.

  2. <>

    Macht das Sinn? Meiner Meinung nach nicht wirklich!
    Diejenigen, die eine Prüfung abgelegt haben für einen Führerschein der Klasse G und volljährig sind, können und haben schon solch ein Gefährt gesteuert. Letztes Jahr noch war das in Ordnung und dieses Jahr auf einmal nicht mehr? Wieso?

    Die Traktoren für die Umzüge werden zu ca. 75% von Landwirten zur Verfügung gestellt, folglich sind diese auch mit einem G-Kennzeichen versehen. Ich bezweifel das die Eigentümer scharf darauf sind jedes Jahr vor Karneval mit ihrem Fahrzeug beim Tüv vorstellig zu werden.

    Zieht die Polizei das durch, zerstört sie schlichtweg langsam aber sicher unseren schönen Karneval.

    Das muss anders geregelt werden, sonst besteht der Karnevalszug in Zukunft nur noch aus überdimensionierten 300-400Ps Traktoren, die ohne G-Kennzeichen unterwegs und einfach nur hässlich im Umzug sind!

    Ach ja und wenn man schon dabei ist Steine in den Weg zu legen, bitte nicht Vergessen alle Fahrzeuge auf den richtigen Tankinhalt zu Prüfen, denn ROT = Landwirtschaft !!!

    In der Hoffnung das alles gut Endet für uns Karnevalisten…

  3. Wenn das so weiter reglementiert wird, müssen wir demnächst noch nen Schein haben um mit ner Schubkarre dem Karnevalsumzug zu folgen . Unsere Mützenträger und ihre Bürokollegen sind ja erfinderisch

    • „Wenn das so weiter reglementiert wird, müssen wir demnächst noch nen Schein haben um mit ner Schubkarre dem Karnevalsumzug zu folgen “

      Bei dem infrage kommenden Thema wird (mal wieder) „der Überbringer der Nachricht „, in diesem Fall die Polizei, dafür gegeißelt, dass sie auf gesetzliche Bestimmungen, welche das Führen von bestimmten Fahrzeugen bei Karnevalsumzügen usw. betrifft, hinweist.Mir ist nicht bekannt, dass Gesetze von der Polizei verabschiedet werden, dafür sind andere zuständig. Wie groß wäre doch das Geschrei, auch hier im Forum von bestimmten Foristen, wie vermutlich von „pensionierten Bauern “ und anderen, wenn es zu einem schwerwiegenden Unfall , etwa mit Verletzten kommen sollte, und die Teilnehmer mit diesen Gefährten wären gesetzlich nicht in Ordnung; was würde da wohl über die Polizei hergefallen!“ Die hätten die Leute doch durch die Presse VORBEUGEND darauf hinweisen können“, würden dieselben Krakeeler dann wohl anmerken.

      • Pensionierter Bauer

        Der Sohn von meinem Nachbar „aktiver Bauer“ ist nach 1982 geboren und Besitzer eines Führerscheines der Klasse B, darf nach Lesart der „Ordnungshüter“ keinen Wagen mit einem Traktor ziehen, da die Zugmaschiene nicht ausschließlich für Folkloreumzüge zugelassen ist. Einen selbstfahrenden umgebauten Bus, der ausschließlich für Folklorezwecke zugelassen ist, dürfte er dann sehr wohl fahren obwohl er keinerlei Erfahrung mit Bus- oder LKW Chassis hat. Wenn die so genannten „Ordnungshüter“ das als korrekte Auslegung des Gesetzes ansehen, ja dann verstehe nur zu gut warum diese vor einigen Jahren nicht in der Lage waren die betagte Frau, welche vom Marienheim aus vermisst wurde, nicht in der Nähe desselben im Wasserlauf aufzufinden.

        • @ Pensionierter Bauer,

          Sie schreiben hier viel Nonsens, es geht Ihnen augenscheinlich nur darum, die Polizei zu kritisieren.
          Was soll die Polizei denn für einen Grund haben, „nach deren Lesart , (Ihr Zitat), die infrage kommende Gesetzgebung , bzw.die Reglementierung “ über das Steuern von Traktoren anl.von Karnevalsumzügen“
          in den Medien publik zu machen? (Ein Forist hatte den Begriff „Steuern“ in dem Zusammenhang schon falsch gedeutet….)Ich gehe doch sehr davon aus, dass die Polizei Aufklärung betreiben wollte und keine pensionierten oder nicht pensionierten Bauern,und/ oder sonstigen Nörgler ärgern möchte…….
          Lassen wir es doch darauf ankommen : Falls ein schwerwiegender Unfall während so einem Umzug passieren sollte, Gott bewahre, dann kommt der Fall so wie so vor Gericht. Die Richter werden dann die Gesetzgebung korrekt anwenden und ein Urteil fällen. Dann brauchen Leute wie Sie sich nicht mehr über die Polizei zu beschweren, denn die Richter werden wohl „ihre eigene Lesart“ haben ( ganz ohne das Dazutun der Polizei!) und vor allem anwenden! Und dass die das dann tatsächlich tun werden, wird wiederum Ihnen und anderen Nörglern gegebenenfalls auch nicht passen und Sie die Richter auch noch dafür kritisieren, dass diese Recht und Gesetz anwenden, da Sie diese Gesetzgebung so wie so ablehnen, da nicht in Ihrem Sinne…..

        • „Der Sohn von meinem Nachbar „aktiver Bauer“ ist nach 1982 geboren und Besitzer eines Führerscheines der Klasse B,“

          Und der Sohn vom Chauffeur des Gärtners meiner Putzfrau ist auch nach 1982 geboren und hat es bis zur 10. Klasse geschafft!

  4. Die Veranstalter sollen sich vergewissern ob auch eine gültige Versicherung besteht denn die grüne Karte der landwirtschaftlichen Traktoren deckt KEINEN Karnevalsumzug, dies muss gemeldet werden,aber dies wird ignoriert

  5. Was für ein Quatsch,Ich bin im Besitz eines CE Führerscheins habe jedoch noch nie in einen Traktor gesessen.. und für was macht man dann den Führerschein für nen Traktor wenn man nicht damit fahren darf?
    Immer das selbe dass Leute etwas entscheiden wovon sie keine Ahnung haben..

  6. treesche

    Ich darf diese Traktoren mit Hänger alles fahren. Aber Erfahrung habe ich kaum welche. Also was ist besser ein Fahrer ohne viel Erfahrung mit korrektem Führerschein oder ein Fahrer, der mehr Erfahrung hat und nicht den korrekten Führerscheit hat?

  7. Michelski

    @Pensionierter Bauer, ich bin kein Theoretiker, weiss jedoch dass jeder Traktor versichert sein muss um auf Karnevalszüge zu fahren und dies ist nicht in der üblichen Haftpflichtversicherung gedeckt.
    Übrigens lernen Sie mir nicht wie man einen Traktor fährt.

    • @ Peter Müller

      Einfach mal lesen was im Bericht steht………

      ´Die Traktorfahrer (auch anlässlich der Karnevalsumzüge), die vor dem 01/10/1982 geboren und in einer belgischen Gemeinde eingeschrieben sind, benötigen für das Steuern dieser Traktoren keinen Führerschein.

      • Pensionierter Bauer

        Ich denke, dass die Traktorfahrer welche vor dem 1.1.1982 geboren sind, sehr wohl einen Führerschein benötigen. Bei besagten Fahrern reicht allerdings ein Führerschein der Klasse B aus. Für alle später geborenen will man nun je nach Gewicht einen Führerschein der Klasse BE oder CE sehen. Aber wenn das gesamte Gefährt, gleich welcher Bauart, ausschließlich für Karneval zugelassen ist, dann braucht man wieder nur den B. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese restriktive Auslegung des Gesetzes von 2008 im Sinne des Erfinders sein kann.

  8. die Wahrheit

    Fakt ist wieder, dass viele Leute Gesetze verabschieden, die keine Ahnung von Tüten und Blasen haben. Sie wollen alles kennen, kennen im Grunde aber nichts.
    Ferner gibt es Beamte, die meinen sie kennen die Gesetze und kenne sie auch nicht.
    Es wird alles zu kompliziert und wem dient das.???
    Es führt dazu, dass junge Menschen, Karneval feiern wollen und auch einen Karnvalswagen bauen wollen, aber keinen mehr finden, der den Wagen zieht. Wenn man alles verboten bekommt, kommt
    nur auf dumme Idee und schließlich werden Bomben gebasteln.

    Wir versinken im Gesetzessumpf.
    Es wird mal Zeit, dass aufgeräumt wird.

  9. Ui- da freuen sich schon die Bauern ihre mindestens 400ps trekker zu präsentieren.. vllt noch schnell nen neuen zu legen ? Man will zu zeigen was man hat. Wenn man die trekker sieht kann man nur daraus schließen das es euch nicht zu schlecht gehen ..

  10. die Wahrheit

    @EiferEr
    Zur Info : Ihre Aussage „da freuen sich schon die Bauern ihre mindestens 400ps trekker zu präsentieren“ ist doch Schwachsinn. Die PS starken Boliden gehören meistens Lohnunternehmen oder der Bank. Und ich glaube schreiben zu dürfen, dass man die Anzahl der „400 PS Trecker“, wie sie sie nennen, an einer Hand abzählen kann.

    • Pensionierter Bauer

      Das ist gut so ! Minister Bellot hat ein Machtwort gesprochen und somit die Polizei, welche Gefahr lief sich zu verselbstständigen, in ihre Schranken gewisen. Als Freund des Karnevals kann ich bei den kommenden Wahlen wohl nur noch die Liberalen wählen.

    • Pensionierter Bauer

      @Ostbelgien Direkt, besteht die Möglichkeit dass Sie die Aussage von Minister François Bellot, genau wie es im obrigen Kommentar im Link zu sehen ist der Belang van Limburg es bereits getan hat, auch hier auf OD veröffentlichen könnten.
      Da ich vor 1982 geboren bin und noch einen alten Traktor besitze kann ich mich zZt. kaum vor Anfragen von Gruppen retten. Es wäre gut wenn Sie sich die Aussagen vom Kabinet des Herrn Ministers bestätigen ließen damit die durch übermütige Polizisten ausgelöste Verunsicherung unter den Karnevalisten endlich beendet wird.

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