Die Schweiz verbietet künftig muslimischen Frauen die Verschleierung mit Nikab oder Burka in der Öffentlichkeit.
Bei einer Volksabstimmung sprachen sich am Sonntag mehr als 52 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Vorlage und damit gegen die Empfehlung der Regierung aus, die dagegen war. Auf lokaler Ebene gibt es solche Verbote bereits in den Kantonen St. Gallen und Tessin.
Bis zum Nachmittag hatten 19 von 22 ausgezählten Kantonen das Verbot angenommen. Insgesamt gibt es 26 Kantone. Das Verbot muss nun in die Verfassung aufgenommen werden und gilt auf der Straße, in Restaurants und Geschäften. Nur für Gotteshäuser gibt es eine Ausnahme.
Offiziell war in der Abstimmungsvorlage von einem Verhüllungsverbot die Rede. Auch Demonstranten dürfen ihr Gesicht künftig nicht mehr verstecken. Der Verein, der die Volksabstimmung mit einer Unterschriftensammlung durchsetzte, macht aber keinen Hehl daraus, dass der Vorstoß auf die muslimische Verschleierung zielte.
Der radikale Islam müsse in die Schranken verwiesen werden, sagte Anian Liebrand von der rechtskonservativen SVP am Sonntag in Fernsehen. Er ist Geschäftsführer des Egerkinger Komitees, das die Unterschriften zur Durchsetzung der Abstimmung gesammelt hatte.
Dieser Verein hatte 2009 auf gleichem Weg durchgesetzt, dass keine neuen Minarette in der Schweiz gebaut werden dürfen. „Es geht nur gegen die Radikalen“, sagte SVP-Nationalrat Mike Egger.
Die Gegner des Verbots warfen dem Verein vor, nur Stimmung gegen Muslime machen zu wollen. Mit dem Verbot werde die Gleichberechtigung der Frauen nicht gefördert. In einer freiheitlichen Gesellschaft dürfe es derartige Kleidervorschriften nicht geben. Feministinnen kritisierten, dass auf dem Rücken von Frauen Politik gemacht werde, denn sie müssten künftig mit Bußgeldern rechnen.
Der Anteil der Muslime in der Schweiz lag 2018 bei 5,3 Prozent. Die Zahl der Nikabträgerinnen wird auf rund 30 geschätzt. Eine Burka ist ein Überwurf, der Frauen ganz verhüllt und nur ein Gitterfenster zum Sehen offen lässt. Das Gewand mit Schlitz für die Augen heißt Nikab. (dpa)
Hallo Ursula,
bitte 1 : 1 so für Europa übernehmen.
delegierter, Ursula kann da nichts. In der EU gibt es eine polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, die aber nur wichtige Fragen betrifft. Vermummungsverbote behalten sich die Mitgliedstaaten vor. Aber mehrere Mitgliedstaaten, um nicht zu sagen viele, haben diesbezüglich Bestimmungen erlassen. https://www.dw.com/de/wo-es-in-europa-verschleierungsverbote-gibt/a-44024171.
So wie es den Herren und Damen mal wieder Passt,
Mund und Nasen Masken sind dann keine Verhüllung ? Ist doch mal wieder eine Diskussion wert !!!
Sieh mal an wo Vermummung gesetzlich verboten ist, laut Walter Keutgen LINK !!!!
In Deutschland darf man sich auch verhüllen, wenn man eine Bank überfällt.
Dümmliche Instrumentalisierung einer völlig logischen Regel in der Öffentlichkeit: die Sicherheit aller geht vor.
Nur 51%. Also 49% durchweg verdummt, nee nee.
Solch eine Abstimmung sollte eigentlich locker über 75% Zustimmung bekommen.