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Schüsse auf „Belle-Vue“ am Montag vor Gericht

Das ehemalige Institut Belle-Vue am Eupener Eichenberg ist seit April 2010 ein Asylbewerberheim. Foto: OD

Der Nachbar des Eupener Asylbewerberheims „Belle Vue”, Ex-Olympia-Springreiter Edgar Henri Cuepper, der im Februar 2012 mit einem Luftgewehr auf die Einrichtung des Roten Kreuzes geschossen hatte, muss sich am Montag wegen Körperverletzung vor dem Eupener Strafgericht verantworten.

Das wurde „Ostbelgien Direkt“ am Freitag auf Anfrage von der Eupener Staatsanwaltschaft bestätigt.

Im Oktober 2012 hatte die Ratskammer entschieden, dass es gegen Cuepper, Gewinner der Bronzemedaille im Mannschaftswettbewerb bei den Olympischen Spielen 1976 in Montreal, ausreichend Indizien für eine Anklage gebe, und daher die Verweisung des Schützen vor das Gericht angeordnet.

Durch die Schüsse war ein irakischer Bewohner des Asylbewerberheims im Gesicht verletzt worden. Cuepper bedauerte die Tat, hielt sie aber für eine fatale Folge der ständigen Lärmbelästigung durch einen bestimmten Bewohner des Asylbewerberheims. Nach monatelangen vergeblichen Protesten habe er ganz einfach die Nerven verloren, erklärte Cuepper seinerzeit in einem BRF-Interview.

 

27 Antworten auf “Schüsse auf „Belle-Vue“ am Montag vor Gericht”

  1. Marie Hélène Düsseldorf

    Was Herr Cüpper war und ist ist doch ganz egal. MAN SCHIESST NICHT AUF MENSCHEN. Unter zivilisierten Menschen, die wir ja alle sein wollen, gibt es auch noch so etwas wie ein Gespräch. Heute ist es der lärmende Ausländer, wer ist es denn morgen? Vielleicht die Band des Musikmarathon oder der Eifeler der die Maiennacht singt oder oder.
    Diese Tat ist einfach nur menschenunwürdig, verabscheuend und mit nichts zu rechtfertigen.

    • Die Wahrheit

      Natürlich soll man nicht auf Menschen schiesse. Ich will hier kein Urteil fällen, sondern möchte darauf hinweisen, dass sich niemals ein Bock alleine stösst. Normalerweise greift eine Ratte nie einen Menschen an, aber treiben sie diese mal in eine Ecke, dann geht es richtig zur Sache. So ist das auch mit einem Menschen. Was führte zu dieser Tat. Ich bin sehr oft an dem Haus des Herrn C vorbeigegangen, er hat mich noch nie angegriffen. Mal sehen was das Gericht meint.

    • Zappel Bosch

      Aber er hat m.W. sehr oft mit den Verantwortlichen gesprochen, auch dem Mann im Fenster öfter zugerufen, geändert hat sich nichts. Der Schuss ist durch nichts zu rechtfertigen, aber es war eine Tat im Affekt, die man auch so bewerten sollte.
      Ein Ex-Richter fährt eine Frau tot und bekommt 6 Monate auf Bewährung für die Fahrerflucht! Da sollte man mit Herrn Cüpper aber m.E. doch noch gnädiger umgehen.

  2. J.W. Klos Eupen

    Sehr geehrte Frau M.H. Düsseldorf,
    Sie sollten beim Lesen einer solchen Randnotiz bitte nie vergessen, dass es für alle Redaktionen nicht immer einfach ist eine Neuigkeit so zu präsentieren, das der Leser davon Notiz nimmt.
    In unserer schnelllebigen Zeit werden wir mit Informationen nur so zugeschmissen. Durch eine anziehende, neugierig machende Aufmache eines Artikels wird eine Diskussion durch Kommentatoren angeregt.
    Was diese daraus dann machen ist eine andere Sache.
    Ich glaube nicht dass hier bezweckt wurde etwas zu beschönigen. Das Gericht wird sich sicherlich von der vor vielen Jahren gewonnenen Medaille nicht blenden lassen. Doch es muss auch erlaubt sein zu fragen wie kommt es dazu das besonnene, kultivierte Bürger komplett die Kontrolle über sich verlieren? Die damaligen Verhältnisse und das damalige Verhalten bestimmter Nutznießer dieser Einrichtung konnten nun wirklich nicht als Maßstab unseres gesellschaftlichen Miteinander betrachtet werden.
    Gerade von Bürger eines fremden Staates welche unsere unter anderem auch finanziell untermalte Gastfreundschaft genießen, sollte man erwarten können dass sie sich den jeweiligen Gegebenheiten ihres Umfeldes anpassen. Genau das war zu der damaligen Zeit nicht der Fall.
    Wenn die Anwohner dieser Stadt ehrlich mit sich und ihrem Gewissen sind, dann sind die meisten doch zufrieden mit dem Umstand, das diese Einrichtung nicht in „ihrer Strasse“ zu finden ist oder damals war.
    Eins ist mir aufgefallen, seither ist es ruhig geworden am und um das alte „Belle-Vue“.
    Und bitte Frau M.H. Düsseldorf: nehmen Sie diese Zeilen nicht persönlich. Ich darf Ihnen sagen, dass ich bis heute ihren Leserbrief in Bezug auf die Altersarmut – auch hier in der DG – immer noch mit großem Respekt im Hinterkopf habe.

  3. Es reicht!

    @ Zappel Bosch
    wenn Herr Cuepper vor das Strafgericht in St.Vith zitiert würde könnte er auf einen glatten Freispruch hoffen (siehe Urteil in Sachen Unfall Maldingen)?
    Wir sollen jedoch nicht die Entscheidung des Gerichts vorwegnehmen. Jedoch sollte man Bedenken dass wenn dass Faß überläuft meistens etwas Schlimmes passiert!

    • Die Wahrheit

      es reicht hat hier auch wieder RECHT. Wenn man das Urteil sieht, welches letzte Woche in Sankt Vith gefällt worden ist, dann muss man sich doch die Frage stellen, wo wir eigentlich leben. Also, man kann ja nur einem alkoholisierten Fahrer(in) vorschlagen, bei einem Unfall nur kräftig Gas zu geben und schnell abzuhauen. Sich 14 Tage abzusetzen und dann kommt er mit einem blauen Auge davon. Wer weiß, was ich tun würde, wenn jemand meine Mutter totfahren würde. Vielleicht muss man die Mutter des Richters mal umnieten, damit der kapiert, was eine Mutter WERT ist.
      Ob er dann auch so urteilen wird, sei dahingestellt.
      Einfach schrecklich. Aber wie sang die deutsche Sängerin „Nicole“ vor Jahren. „Die Kleinen hängt man auf und die GROßEN lässt man laufen“. Quo vadis Belgica.

      • Frau Moreno

        Wahrheit (?!), ich zitiere aus Ihren Beiträgen:

        „…möchte darauf hinweisen, dass sich niemals ein Bock alleine stösst. Normalerweise greift eine Ratte nie einen Menschen an, aber treiben sie diese mal in eine Ecke,…“

        Die „bösen Ausländer“ haben es also Ihrer Ansicht nach selbst zu verschulden, dass man auf sie geschossen (!) hat?! Das wollen Sie doch nicht allen Ernstes damit sagen…(?)

        Und in Ihrem letzten Beitrag überspannen Sie den Bogen erneut:

        „Vielleicht muss man die Mutter des Richters mal umnieten, damit der kapiert, was eine Mutter WERT ist.“

        Sie leben wohl noch nach dem mittelalterlichen Prinzip „Auge um Auge – Zahn um Zahn“. Aber Gleiches mit Gleichem vergelten und Gewalt mit Gegengewalt lösen zu wollen, macht die Sache nur schlimmer. Wem soll diese Hetze nützen? Mal abgesehen davon, dass Sie sich damit auf die gleiche Schiene herablassen, wie diejenigen, die sie doch eigentlich verurteilen…

      • Lieber Es Reicht!, Du solltest dir vielleicht etwas mehr Informationen zu dem Prozess in Sankt-Vith besorgen. Fakt ist, dass das Urteil so milde ausgefallen ist, weil die Frau nicht zu sehen war, das ist ja x mal nachgestellt und festgestellt worden. Für das „Umnieten“ ist er ja nicht wirklich bestraft worden, sondern für die Fahrerflucht, welche natürlich nicht akzeptabel ist. Wenn Du die Mutter des Ersatzrichters in den gegeben Umständen, dh unmöglich zu sehen, Nachts, an einer unmarkierten Stelle, die nicht für Fussgänger sondern für Schnellverkehr vorgesehen ist „umnieten“ würdest und abhauen würdest, kämst du auch nur wegen der Fahrerflucht dran; das sagt das Gesetz und ein Richter darf nicht eben so mal flott das Gesetz nicht beachten. Ich finde auch, dass das nicht in Ordnung ist, aber wenn das Gesetz das so vorsieht, kann ein Richter da auch nichts für.
        Wenn Du vor Gericht stehen würdest und der Richter dich nicht ausstehen kann aus welchem Grund auch immer, bist Du doch bestimmt auch froh, dass der neutral bleiben muss, das Gesetz genaustens befolgen muss und dessen persönliche Meinung nicht ins Spiel gebracht werden darf, oder irre ich mich?

  4. menschenfreund

    Herr C. tut mir leid – er hat im Affekt geschossen. Kann passieren – darf aber nicht passieren!
    Es ist keie Entschuldigung, einfach sein Gewehr aus dem Schrank zuholen und zu schießen, einfach weil man seine Nerven verloren hat. Wie viele Morde geschehen im Affekt – und wieviele Täter werden frei gesprochen? Eine Freisprechung wäre von Herrn C. wäre ein Präzendenzfall und würde ähnlichen Entfleisungen Tür und Tor öffnen. Was käme wo, wann und von wem als nächstes?

  5. Nun sollte meiner Meinung nach aber hier keine voreilige Vorverurteilung betrieben werden. Noch hat die Gerichtsverhandlung ja nicht stattgefunden!
    Alle Kommentare hier basieren nur auf entsprechende Medienberichte.
    Niemand ( außer dem Beschuldigten selbst), kann Aufschluss über die Gründe dieser Tat geben, worüber das Gericht dann letztendlich zu entscheiden hat.Hinweise auf Urteile anderer Gerichte, wie zum Beispiel zum Fall „Maldingen“ sind auch nicht förderlich.In der Tat fällen Gerichte oftmals Urteile, die vom Verständnis des Bürgers her nicht nachzuvollziehen sind. Das ist aber beileibe kein rein belgisches Justizproblem! ( Siehe definitives Urteil in Sachen Frauenmord in der deutschen Eifel, Lolita Brieger in Dalhem-Frauenkron).
    Hier wurde der vermeintliche Täter nach einem sog.Indizienprozess frei gesprochen. Die Anklage basierte auf Totschlag, da ein Mord nicht nachgewiesen werden konnte. Ausschlaggebend für den Freispruch, war die Qualifizierung der Tat als Totschlag und nicht als Mord. Und Totschlag verjährt nach deutschen Recht nach 20 Jahren. Kleiner aber „feiner“ Unterschied zugunsten des Täters also. Klar, dass die Bevölkerung das nicht nachvollziehen kann, obwohl das Gericht „Recht“ gesprochen hatte (nach den Buchstaben der von Menschen gemachten Gesetze). A propos Recht: Rechtsurteile von Gerichten haben nicht unbedingt was mit (empfundener) Gerechtigkeit zu tun.Das sind in der Tat „zwei Paar Schuhe“.

    • Öppe Alaaf

      ‚bin ich vollkommen bei Ihnen.

      Normalerweise würde man in solch einer Situation die Polizei rufen, die dann für Ruhe sorgen wird. …und nicht zur eigenen Knarre greifen.

      Ich bin gespannt auf den weiteren Verlauf.

  6. Granite12

    Ich hätte so gerne wieder “ mein schönes Eupen “ von vor 25 Jahren zurück…aber das wird wohl ewig ein Traum bleiben… :(((

    Viel Glück für Montag Herr Cüpper, ich drücke Ihnen die Daumen !!!

      • Öppe Alaaf

        @Anfraß
        Das ist in der Tat schon grenzwertig, aber (m.E. unbeabsichtigt) offen formuliert. Hier sind andere Beiträge, die schon offener Partei für die Selbstjustiz ergreifen.

        Den Beitrag zu löschen würde ich nicht empfehlen. Mich interessiert sehr, wie man argumentiert, um eine solche Tat zu rechtfertigen. Dass man glaubt, mit solchen Taten, das „Eupen von vor 25 Jahren“ beschwören zu können, halte ich schlicht für menschenverachtend. Ich frage mich, ob dem Schreiber bewußt ist, was er da kundtut.

        …aber es ist immer noch Teil der Meinungsfreiheit. Ich würde den Beitrag nicht löschen, Herr Cremer.

      • angefressen

        @AnfraB: Sie scheinen ihr Urteil ja schon gefällt zu haben ohne sämtliche Informationen zu haben und bevor der Prozess überhaupt stattgefunden hat. Sie können nicht beweisen, dass Herr Cüpper auf einen Menschen geschossen hat oder nur auf das Haus und das ein Mensch durch die Folgen verletzt wurde, das wird erst der Prozess zeigen. Die Prinzipien „Unschuldig bis zum Urteilsspruch“ und „Unschuldsvermutung“ scheinen Sie dabei ja nicht sonderlich zu interessieren. Was Sie tun ist Verleumdung und gehört jenseits der Grezen und ist dabei auch noch strafbar! Bevor Sie hier über Grenzen philosophieren, sollten Sie vielleicht dafür sorgen, dass Sie selbst anfangen gewisse Grenzen einzuhalten!

          • angefressen

            @Öppe Alaaf: Einverstanden, das Niveau ist effektiv nicht gerechtfertigt und tief unter dem Keller vergraben. Aber in meinem Kommentar geht es ja auch nicht darum, sondern darum, dass AnfraB sich hier erlaubt von moralischen Grenzen zu schreiben und dabei sämtliche moralische und legale Grenzen überschreitet und zwar nicht nur mit dem dicken Zeh! Er versucht eine Aussage, die tatsächlich zur Meinungsfreiheit gehört, egal wie krass, als nicht zur Meinungsfreiheit gehörend einzustufen. Dabei macht er sich selbst der Verleumdung strafbar und das ist legal festgelegt nicht Meinungsfreiheit, sondern, wie schon gesagt strafbar.
            Er weiss das, denn glaube Sie jemand, der sowas hier schreibt, würde meinen ersten Kommentar einfach so stehen lassen, ohne darauf eine Antwort zu geben, wohl wissend, dass er im Unrecht ist? Ihm scheint die vom Herrn Cremer garantierte Anonymität wohl nicht sicher genug zu sein…

  7. Liebe Marie Helene Düsseldorf – Zeyen, danke das du den Mut hattest diese Zeilen zu schreiben.Mach weiter so, auch diese Menschen sind Lebewesen wie du und ich. Wer deren Nöte kennen würde, würde nicht so ein Sch…. schreiben wie mancher von diesen Leserbriefschreiber.

  8. Kritiker

    Dass Herr Cüpper inakzeptabel gehandelt hat, steht für mich außer Frage. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Iraker oder welche Nationalität auch immer handelt. Ob Herr Cüpper vor dem Eupener Gericht von einem sogenannten Prominentenbonus profitiert, wage ich zu bezweifeln. Sinnvoll wäre in meinen Augen eine Verurteilung zu einer Arbeitsstrafe, die zb im Belle Vue abgeleistet werden könnte.

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