Viele erinnern sich noch an die Schlägerei im damaligen Flüchtlingsheim in Elsenborn im Dezember 2015, als Iraker und Afghanen aneinander gerieten. Knapp zweieinhalb Jahre später wurde die Angelegenheit vor dem Eupener Strafgericht verhandelt. Am Montag erfolgte die Verkündung der Urteile.
Zu der Auseinandersetzung kam es am 30. Dezember 2015. Mehr als ein Dutzend Personen wurden verletzt. Ein massiver Polizeieinsatz war erforderlich.
Fünf Iraker waren angeklagt. Sie hatten Afghanen, die sich im Nachbarblock befanden, angegriffen und verletzt.
Auslöser des heftigen Streits war offenbar ein 12-jähriges Mädchen, das sich von Afghanen belästigt fühlte oder tatsächlich belästigt wurde. Nachdem das Mädchen Bekannten und Verwandten davon erzählt hatte, ging eine Gruppe von Irakern zum Block der Afghanen, um diese zur Rechenschaft zu ziehen.
Ein erster Streit am späten Abend des 29. Dezember 2015 konnte noch von Vertretern von Fedasil und der Polizei beigelegt werden, doch später nahmen die Iraker einen zweiten Anlauf und stürmten den Nachbarblock, in dem sich die Afghanen befanden, die mit Gewalt angegriffen und verprügelt wurden.
Filmreife Szenen spielten sich ab
Filmreife Szenen spielten sich ab. „Mehrere Jugendliche wurden von der ersten Etage aus dem Fenster geworfen“, wurde der Staatsanwalt im Grenz-Echo zitiert. Mehrere Tatverdächtige wurden für 30 Tage aus dem Aufnahmezentrum in Elsenborn ausgeschlossen.
Fünf Iraker waren wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt. Drei erschienen vor Gericht.
Die beiden Abwesenden erhielten eine Haftstrafe von jeweils einem Jahr und je 1.200 Euro Geldbuße. Die drei anderen Iraker, darunter auch der Bruder des Mädchens und ein weiterer Anführer, müssen jeweils 120 Arbeitstunden leisten und 600 Euro Strafe zahlen.
Laut Gericht ist nicht erwiesen der seitens der Staatsanwaltschaft angeführte erschwerende Umstand der Feindseligkeit einer anderen Nationalität gegenüber.
„Es gibt in der Akte nicht genügend Angaben, die darauf schließen lassen, dass die Täter aus Feindseligkeit gehandelt hätten. Der Grund für den Angriff ist wohl auf die Belästigung des Mädchens zurückzuführen“, wurde der Richter in der Tagespresse zitiert. (cre/GE.net/sudinfo)
Wer bezahlt den Polizeieinsatz? Wer übernimmt die Kosten für die Verletzten? Wer überwacht das die Urteile auch umgesetzt werden? Sind die beiden nicht erschienenen Straftäter zur Fahndung ausgeschrieben? Fragen über Fragen?
Und was haben diese Typen noch bei uns zu suchen????? Wir normale Belgier werden für jede Übertretung zur Kasse gebeten und diese Menschen akzeptieren unsere Gesetze nicht und werden noch dafür belohnt. RAUS mit diesem undankbaren Menschen und bitte schnell.
Sie regeln alles mit Gewalt und das dürfen und können wir nicht dulden.
solange wir diese erbärmliche Justiz mit ihren noch erbärmlicheren Gesetze haben werden wir von solchen typen nur ausgelacht. es wird höchste zeit dass die Politiker wach werden und unserer Polizei nochmal zu der macht verhilft die sie vor 30/40 jahren hatte und sie nicht weiter zu lachnummern von diesen idioten werden lässt.
Wenn ich schon lese:“„Es gibt in der Akte nicht genügend Angaben, die darauf schließen lassen, dass die Täter aus Feindseligkeit gehandelt hätten.“
Nein, natürlich wollten die nur spielen, als sie andere aus dem Fenster warfen. Das waren knuffige Rempeleien, nur so, zum Spaß.
Belgische Justits ist wie Begien selber, ein Bananstaat ähnliches Gebilde aus unterbelichteten, inkompetenten Schwachköpfen. Eine einzige Lachnummer, die leider nicht zum Lachen ist!
@Ostbelgiendirekt:
Wieso schreiben Sie als Titel „Beweise für Feindseligkeit der fünf Iraker sind laut Gericht nicht ausreichend“ statt „Iraker wegen Schlägereien im Flüchtlingsheim zu Geld- und Haftstrafen verurteilt“?
Ich vermute, ich weiß, wieso.
Ein Gutsmensch eben
@ Peter Müller
Ist „Gutsmensch“ mehr oder weniger als „Gutsbesitzer“ und wie passt der „Gutsherr“ in das Spektrum?