Nachrichten

Religionsinspektor der DG auch in Berufung vom Vorwurf der sexuellen Belästigung einer Lehrerin freigesprochen

Foto: Shutterstock

Auch vor dem Lütticher Appellationshof ist ein im Unterrichtswesen der DG tätiger Religionsinspektor vom Vorwurf der sexuellen Belästigung, des Amtsmissbrauchs und des Mobbings freigesprochen worden.

Die Lütticher Dreirichterkammer bestätigte damit das Urteil in Erster Instanz. Im Januar hatte das Eupener Strafgericht befunden, dass es für die dem Angeklagten zur Last gelegten Anschuldigungen keine Beweise gebe.

Das vermeintliche Opfer, eine Lehrerin, hatte ausgesagt, der Inspektor habe sie in der Zeit zwischen Oktober 2011 und Juli 2012 sexuell belästigt. Mit der Zeit sei der Mann immer zudringlicher geworden. Er habe u.a. unter ihre Bluse und ihren BH gegriffen.

Sie selbst habe dies über sich ergehen lassen, weil sie befürchten musste, wegen mangelnder Unterrichtsstunden für Religionslehrer ihre Stelle zu verlieren, so die Lehrerin.

Die Aussagen des Opfers seien glaubwürdig, so die Urteilsbegründung des Berufungsgerichts, jedoch sei ein subjektiver Eindruck noch kein Beweis. Um einen Angeklagten der sexuellen Belästigung überführen zu können, sei es erforderlich, dass man ihm die Anwendung von Gewalt oder Drohung nachweise. Dies sei jedoch nicht der Fall.

 

31 Antworten auf “Religionsinspektor der DG auch in Berufung vom Vorwurf der sexuellen Belästigung einer Lehrerin freigesprochen”

  1. Kerstges Angela

    ja, bin ziemlich sprachlos über dieses Urteil, zumal bei OD in letzter Zeit desöfteren das Thema Respekt gegen Frauen zur Sprache kam. Nach meinem Empfinden wurde dieser Respekt gegenüber der Klägerin keineswegs gewahrt;

  2. Wütend !

    Was hat man denn erwartet? Dass man einer Frau glaubt? Ich war selbst „Opfer“ und schleppe schon Jahre damit rum und kann gut nachfühlen, was die Frau empfindet. Auch bei mir wurde der Täter nicht verurteilt…. !!! Er hat mein Vertrauen in Männer zerstört, bis heute, bis heute wechsele ich die Straßenseite, wenn ich ein ungutes Gefühl habe. Beweisen kann man solche Taten doch nur wenn man ständig eine „Wanze“ bei sich trägt. Das wissen diese Typen auch genau und deshalb passiert es immer wieder, dass Frauen erniedrigt und als Spielzeug benutzt werden. Der Typ sollte sich schämen. Und das als Religionslehrer bzw. Religionsinspektor ! Ist er überhaupt für die Schule noch tragbar? Sollte man ihn noch auf Studenten/Studentinnen loslassen? Meine Antwort : NEIN ! Auf KEINEN Fall!

  3. Wütend !

    Habe noch was vergessen: Für Asylbewerber wird Pflicht einen Kurs zum “ respektvollen Umgang mit Frauen“ zu belegen. Dieser Kurs sollte auch für einheimische Männer veranstaltet und zur Pflicht werden, die Frauen belästigen und ihre Finger nicht unter Kontrolle haben!

  4. Gerichte können nur nach Beweislage urteilen. Das mag unbefriedigend sein für viele Betroffene, lässt sich aber nicht ändern. Ansonsten wäre J. Kachelmann für eine Vergewaltigung verurteilt worden, die er nie begangen hat. Ebenso kann ein Straftäter straffrei ausgehen wenn der Beweis seiner Schuld nicht zu erbringen ist. Das wird übrigens auch im aktuellen Fall der Vorkommnisse in Köln nicht anders laufen:… Wie viele Verurteilungen es geben werde, sei ungewiss. „Hier falsche Hoffnungen zu wecken, wäre unredlich gerade gegenüber den Frauen, die Opfer dieser entfesselten Männerbanden wurden“, sagte Jäger (Innenminister). Wichtig ist die gesellschaftliche Debatte über dieses Thema – weg vom schwarz/weiß Denken – als Urteile zu erwarten die die Gerichte gar nicht liefern können….

  5. nixverstaan

    Es handelt sich nicht um Rechtsprechung mehr sondern vielmehr darum um jeden Preis mit den besten Anwälten Schlupflöcher zu finden. Es ist erschreckend und befremdend zugleich! Hat der Richter denn wenigstens dem Inspektor dazu geraten, den Beruf zu wechseln? Dieser scheint ja bessere Fähigkeiten im Bereich der Massage zu haben. Für das Opfer ist das Urteil jedenfalls ein Schlag ins Gesicht – ebenfalls subjektiv (Ironie)! Und außerdem ist das Urteil ein Freifahrschein für weitere Straftaten und Delikte dieser Art – oder glaubt der Richter denn nach seinem Urteilsspruch, dass sich nochmals eine Dame oder Damen gegen diese „menschliche Behandlung von Vorgesetzten“ zur Wehr setzen. Ich hoffe nur, dass der Arbeitgeber diesem Herren einen Arbeitswechsel vorschlägt, wo er dann nicht mehr mit jungen Mädchen in Kontakt kommen kann. Das wäre das Mindeste in Sachen „Prävention“.

  6. Es gibt Straftaten, die leider schwierig nach zu weisen sind. Auch wenn das Urteil mir und anderen nicht gefällt, ist es richtig, da man wohl dem Inspektor nichts eindeutiges nachweisen konnte. Man kann Menschen nicht aus reiner Willkür einsperren.
    Natürlich tut mir die Betroffene sehr Leid, wenn die Tat sich wirklich so abgespielt hat. Ihr Leben wird jedenfalls nicht mehr wie zuvor sein. Man kann nur hoffen, dass der angesprochene Inspektor demnächst die Finger von den Leuten lässt oder man ihm durch einen dummen Zufall doch etwas nachweisen könnte.

    • Kerstges Angela

      @Freddy, ja, leider ist scheinbar nichts oder kaum etwas nachzuweisen, doch menschlich betrachtet, die Betroffene erwähnt, welche psychschen Folgen sie seitdem hat, die wird sie sich ja wohl nicht aus den Händen ziehen, oder?

  7. Résumé

    Wenn alle, die ähnliche Erfahrungen mit diesem Typen gemacht haben, das Opfer durch eine Aussage unterstützt hätten, anstatt feige den Mund zu halten, wäre das Urteil mit Sicherheit anders ausgefallen!

  8. Levitikus

    Tjaaaa, lieber zukünftiger Arbeitgeber, hier kann man nur dringend raten “ AUGEN AUF“. Frei nach dem Sprichwort: “ Eine Katze lässt das Mass…., oh pardon, dass Mausen nicht!“

      • Kerstges Angela

        Es spricht Einges dafür, dass trotdem nach relativ langer Zeit, das Opfer Recht zugesprochen bekommen wird.
        Auch hier das bekannte Sprichwort: „Der Krug geht solange zum brunnern bis er bricht“; Richtig so!!

  9. Hallo Freddy,

    wie wollen Sie Frauen vor sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz schützen? Ich möchte dumme Sprüche nicht unter Strafe stellen wie es von manchen Extremfeministinnen gefordert wird aber „Handgreiflichkeiten“ schon. Wenn also das Gericht die Klägerin für glaubhaft hält muß es zu einer Verurteilung kommen. Im oben angeführten Fall Kachelmann war es letztlich so das die Klägerin unglaubwürdig war und sich widersprochen hat. Natürlich muß der Grundsatz der Unschuldsvermutung gelten, und ich möchte nicht abwägen müssen zwischen Unschuldsvermutung und Schutz der Frau, wenn es sich aber um einen Dienstvorgesetzten im öffentlichen Dienst handelt kommt noch eine Komponente hinzu. Mittarbeiter im öffentlichen Dienst haben eine gesellschaftliche Funktion. Ihr Verhalten fällt auch auf die Behörde zurück die sie repräsentieren.

  10. Man kann es nicht fassen!!! An alle Grabscher, Lustmolche und Sittenstrolche…hier der juristische Freifahrtschein, sich nach Lust und Laune an Frauen zu bedienen. Stellt euch nur etwas klug an!!! Egal, die Würde und die Scham der Damen hat keine Bedeutung, nur rann wer sich traut ( ironisch gemeint)! Ich könnte bei diesem Urteil……. Wie sieht Gewalt im Sinne der Justiz aus??? Halb tot geschlagen werden, gewürgt, ……..? In welcher Welt leben wir???

  11. Duc d'Aubel

    @ Frau , in den Fängen der Justiz!!! Ich habe vor Jahren einen Richter a. D. kennengelernt, der auch zwei Bücher herausgegeben hatte mit den Titeln: „Die Götter in schwarz“ und „Braune Bonzen unter schwarzer Robe“. Dem Mann war es so zuwider, den „KLEINEN MICHEL“ im Sinne des Volkes zu verurteilen, wohl wissend, dass der kleine Mann nicht die finanziellen Mittel besass, um sich verteidigen zu können und dieser im Recht war, sodass er sein Amt als Richter aufgab, um in die Privatindustrie als Berater zu wechseln….

  12. Wieder das typische schwarz/weiß Denken. Frau = Opfer ; Mann = Täter. So einfach ist das Leben aber nicht! Eine falsche Anschuldigung kann jemanden beruflich wie privat vernichten; und dass niemand sagt „eine Frau tut so etwas nicht“. Menschen lügen, Menschen intrigieren und das völlig unabhängig von Geschlecht, Alter oder sozialem Status. Gerichte haben die schwere Aufgabe die Wahrheit an’s Licht zu bringen und es darf nicht nach Gefühlslage verurteilt werden. Klar, der Fremde der Nachts eine Frau überfällt ist juristisch klar zu beurteilen, bei Beziehungstaten wird es schon unendlich schwieriger; ich möchte da nicht Richter sein und entscheiden müssen wer recht hat und wer lügt….

    • Levitikus

      Wir reden hier nicht von einem Einzelfall. Es hatten 2 Damen den großen Mut ( hierfür den größten Respekt), die Taten öffentlich zu machen, wobei eine beruflich absolut keinen Chance mehr hatte, weil sie die “ Spielchen“ nicht mehr ertrug und sich widersetzte. . Sie hat Anzeige erstattet. Hinter vorgehaltener Hand haben weitere Damen von Übergriffen seitens dieses Herrn geklagt…aber leider ist nicht jeder Mensch so mutig. Hier möchte ich noch nicht auf die Leute eingehen, die von dem Herrn Religionsinspektor moralisch und beruflich ständig unter Druck gesetzt wurden und verbal erniedrigt wurden. Der feine Herr Religionsinspektor, der ja so gute Arbeit geleistet hat. Wenn das die christlichen Werte waren oder sind…nun ja…da kann sich jeder Mensch seine eigene Meinung zu bilden.

  13. DerPostbote

    Ich stelle dieses Urteil auf jeden Fall in Frage. Zumal es mehrere Anklagen gegen den Inspektor gab.
    Jedoch sollte man das Übel nun auch an der Wurzel packen. Bei mündlichen Prüfungen, bei denen nur die Schülerin und ein Lehrer/Professor anwesend ist, kann ja jede Frau behaupten, sexuell belästigt worden zu sein. Auf Universitäten und Hochschulen, jedoch auch in Gymnasien in anderen Landesteilen, hat man deshalb bereits seit langem die Pflicht ergriffen und verordnet, dass mündliche Prüfungen von min. 3 beobachtenden Personen „beaufsichtigt“ werden. Nur so, könne solche Fälle in Zukunft vermieden werden.

    Zu diesem Fall: Es gab mehrere Anklagen mit handfesten Beweisen. Das der Inspektor nun freigesprochen worden ist, ist reine Rechtswillkür. Ich bin gespannt, was in diesem Fall noch folgt….

  14. Das Urteil ist meiner Meinung nach korrekt, denn solche Taten werden nur von Flüchtlingen und Ausländern begangen und dann auch in allen „sozialen“ Netzwerken lautstark, mit Empörung und kampfbereit verbreitet. Die selbsternannten Rächer der misshandelten Frauen gehen dann auf die Straße um für Frauenrechte zu demonstrieren und nach 50 Metern fällt ihnen nichts Besseres ein, als „Merkel, du Hure“ zu skandieren…
    So sind hier die Leute !

  15. Komischewelt

    Der Richter bestätigt dem Opfer Glaubwürdigkeit und gibt dann so ein Urteil? Merkwürdig über alle Maßen! Im Umkehrschluss: dem Angeklagten traut er nicht so recht und spricht ihn dann trotzdem frei??? Was ist das denn für’ne Message?

  16. tosca blue

    Bravo Frau Kerstges…ganz ihrer Meinung; jemand der solch ein Urteil für richtig hält sollte mal in die Rolle des Opfers hüpfen.
    Einer Frau, der so etwas am Arbeitsplatz passiert (und dies in solch einem katholischen Rahmen) da gehört überhaupt schon viel Mut und Kraft zu, das Erlebte überhaupt publik zu machen! HUT AB!
    Doch jemand, der Religionsinspektor war und einige Haufen schmutzigste Wäsche vor seiner Tür zu waschen hat, ist sicherlich im Besitz von ausreichend Waschmittel um alles sauber zu waschen und noch dazu glatt zu bügeln!

    • Kerstges Angela

      Danke für Ihr „Bravo“, sofern Sie gestern Abend die ARTE-Sendung betreff Religion (überwiegend katholisch) kann man sehr gut nachvollziehen, dass manvon kritischen Menschen häufig die Worte hört, so in etwa“dem Schöpfer traue ich zwar, seinem Bodenpersonal jedoch nicht“ Leider kannman solche Worte sehr gut nachvollziehen

Antworten

Impressum Datenschutzerklärung
Desktop Version anfordern