Notizen

Die DG-Regierung startete ins neue Sitzungsjahr

Die vier DG-Minister Harald Mollers, Isabelle Weykmans, Oliver Paasch und Antonios Antoniadis (v.l.n.r.) bei einem Regierungsgespräch mit der Presse im Juli 2017. Foto: OD

In Eupen traf am Donnerstag die Regierung der DG zu ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause zusammen. Sie verabschiedete dabei in zweiter Lesung den Vorentwurf des Dekrets über die Familienleistungen.

Das neue und umfassende Grundlagenpapier soll u.a. die Höhe und die Modalitäten zur Auszahlung des Kindergeldes festschreiben und im Falle seiner Verabschiedung durch das Parlament für mehr als 70% der Familien in der DG ab dem 1. Januar 2019 zu einer Erhöhung des Kindergelds führen.

Was die mit dem Kompetenztransfer durch den Föderalstaat an die Gemeinschaft verbundene Übertragung von Personalmitgliedern der Föderalagentur für Familienbeihilfen (FAMIFED) betrifft, hießen die Minister den Vorentwurf eines Königlichen Erlasses gut, der die entsprechenden Modalitäten regelt.

Folgende Projekte wurden durch die Regierung in den Infrastrukturplan 2017 aufgenommen:

  • Katharinenstift Astenet: Anbau mit 12 Bewohnerzimmern, Großküche und Waschraum. Maximaler Zuschuss: 1.046.692 Euro
  • Gemeinden Kelmis/Raeren/Lontzen: Neubau einer Kinderkrippe in Hergenrath. Maximaler Zuschuss: 600.000 Euro
  • Bischöfliche Schule St. Vith: Sanierung der Anpassungsklassen. Maximaler Zuschuss: 1.120.000 Euro

Im Rahmen der kleinen euregionalen Projekte und Veranstaltungen genehmigte die Regierung für vorliegende Projektanträge folgende Beträge:

  • Rock’n’Roll Weltmeisterschaft Hot Shoes: 1.000 Euro
  • Dear Hunter: 750 Euro

Lokale Beschäftigungsagenturen (LBA)

Beschlossen wurde durch die Ministerrunde ebenfalls die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über den Druck und die Ausgabe von LBA-Schecks.

Seit dem 1. Januar 2016 ist die DG zuständig für das System der Lokalen Beschäftigungsagenturen (LBA), das zum kommenden 1. Januar grundlegend reformiert werden soll.

Die „ausgebende Gesellschaft“ nimmt in diesem System eine wichtige Rolle ein. Sie ist insbesondere verantwortlich für den Druck und den Versand der LBA-Schecks, deren finanzielle und statistische Nachverfolgung 
sowie auch für das Erstellen von Steuerbescheinigungen für die Nutznießer. Nach Ablauf des derzeitigen Vertrags zum Jahresende muss die DG die ausgebende Gesellschaft neu bezeichnen.

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