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Mann will sich mit Rattengift das Leben nehmen und löst damit einen Einsatz von Polizei und Notdiensten aus

Ein deutsches Polizeiauto mit eingeschaltetem Blaulicht (Foto mit Zoomeffekt). Foto: Carsten Rehder/dpa

Am Samstag, 22/08, versuchte ein Mann, sich mittels Rattengift das Leben zu nehmen. Die Aktion löst einen Einsatz von Polizei und Notdiensten aus.

Wie die Polizei Aachen berichtet, wurden Polizei und Rettungsdienste gegen 17.45 Uhr durch eine Frau in die Breite Straße nach Baesweiler gerufen. Ihr 59-jähriger Bekannter habe angedroht, sich mit einem Pestizid das Leben zu nehmen, hatte die Frau berichtet.

Während der Anfahrt der Rettungskräfte verschüttete der Mann etwas von der giftigen Flüssigkeit, wodurch die 53-Jährige verletzt wurde. Sie erlitt Atemwegsreizungen, die später im Krankenhaus behandelt werden mussten.

Beim Eintreffen des Rettungsdienstes wurde der Mann immer aggressiver und bedrohte die Helfer letztlich mit einem Messer, sodass diese ihr Heil in der Flucht suchen mussten. Auch gegenüber der eingetroffenen Polizei weigerte er sich, die Wohnung zu verlassen, und kündigte an, sich in jedem Fall einer ärztlichen Behandlung zu widersetzen.

Erst einem befreundeten Nachbarn gelang es, den Mann zu überzeugen. Er ließ sich widerstandslos festnehmen. Nach etwa eineinhalb Stunden konnte der Einsatz beendet werden und der hinzugerufene Notarzt sich um den Betroffenen kümmern. Auch er erlitt Atemwegsreizungen und wurde in ein Krankenhaus gebracht.

2 Antworten auf “Mann will sich mit Rattengift das Leben nehmen und löst damit einen Einsatz von Polizei und Notdiensten aus”

  1. Die einzige echte Freiheit

    Wieso? Wenn jemand sterben möchte ist es sein gutes Recht und wahrscheinlich die einzige echte Freiheit, die ein Mensch besitzt. Traurig für Angehörige, gewiss, aber wer sich umbringen will, dem sollte geholfen werden – sich umzubringen. Ich habe einen Fall in der Familie gehabt, vor nicht allzu langer Zeit, also jetzt bitte keine blöden Kommentare…

    • Walter Keutgen

      Die einzige echte Freiheit, in der Tat ein Widerspruch, dass einerseits der von Ärzten auf Bitte des Patienten hervorgerufene Tod immer mehr in den Gesetzgebungen Platz findet, während Selbstmord noch strafbar ist (dafür muss der Versuch schiefgehen) und das Nichteinschreiten bei Absichtserklärung eine unterlassene Hilfe. Ist natürlich von Land zu Land verschieden.

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