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Absage des Pur-Konzerts 2013 in Eupen war rechtswidrig: Roger Feyen vollständig rehabilitiert

Roger Feyen bei der Bekanntgabe des Städtischen Stadions als Standort für das Pur-Konzert. Foto: Christian Willems

Im Zusammenhang mit der Absage des Konzerts der deutschen Band Pur in Eupen am 8. Juni 2013 hat Veranstalter Roger Feyen einen juristischen Erfolg erzielt. Wie „Ostbelgien Direkt“ erfuhr, wurde Feyen mit seiner Roger Pierre Management GmbH (RPM) in einem endgültigen Urteil des Oberlandesgerichts Köln (OLG) von jeglichen Vorwürfen freigesprochen.

Zudem wurde festgestellt, dass RPM alle vertraglichen Verpflichtungen eingehalten hat. Der beklagte Tourneeveranstalter, die Dirk Becker Entertainment GmbH (DBE), wurde dazu verurteilt, RPM erhebliche Schadensersatz- und Rückforderungsansprüche zu zahlen.

Der Kölner Tourneeveranstalter Dirk Becker Entertainment GmbH hatte das Konzert, das auf dem Gelände des Städtischen Stadions in Eupen stattfinden sollte, im April 2013 abgesagt. Für Roger Feyen waren die Gründe „nicht nachvollziehbar“. Deshalb zog der Veranstalter mit seiner Gesellschaft RPM vor Gericht.

Das OLG hat nun, nach über drei Jahren, bestätigt und entschieden, dass dieser vermeintliche Vertragsbruch nicht rechtens war. Vielmehr habe die DBE gegen ihre Pflichten zur Rücksichtnahme und Mitwirkung bei der Abwicklung des Vertrages schuldhaft verstoßen, so das Gericht.

„Ich bin froh, dieses Kapitel jetzt abschließen zu können, und freue mich, zukünftig auch weitere Konzerte zu promoten“, so Roger Feyen.

Eupens Bürgermeister Karl-Heinz Klinkenberg (links) mit Roger Feyen bei einer Pressekonferenz im Eupener Rathaus. Foto: Christian Willems

Eupens Bürgermeister Karl-Heinz Klinkenberg (links) mit Roger Feyen bei einer Pressekonferenz im Eupener Rathaus. Foto: Christian Willems

RPM-Anwalt Heiko Klatt bestätigte, dass das Konzert von Pur in Eupen nach Auffassung des OLG Köln allein aus Gründen, die in der Sphäre des Tourneeveranstalters DBE anzusiedeln seien, nicht durchgeführt werden konnte. „Die RPM kann daher eine wie auch immer geartete Pflichtverletzung im Rahmen der Vertragsabwicklung nicht zum Vorwurf gemacht werden“, so Klatt weiter.

Ursprünglich sollte das Konzert von Pur in der Eupenarena in der Textilstraße stattfinden. Weil dieser Standort nicht möglich war, hatte Roger Feyen zwischenzeitlich ein Gelände am Stadion der AS Eupen am Kehrweg im Visier. Dieses kam dann aber ebenfalls nicht infrage.

Schließlich einigte sich der Veranstalter mit der Stadt Eupen auf das Städtische Stadion als Austragungsort. Damit waren eigentlich auch alle zufrieden – nur nicht der Kölner Tourneeveranstalter, die Dirk Becker Entertainment GmbH. Das Konzert wurde kurzerhand annulliert. Feyen und RPM zogen vor Gericht.

Durch das letztinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichts Köln wurde Feyen vollständig rehabilitiert. „Die Gerechtigkeit hat gesiegt“, erklärte Feyen gegenüber „Ostbelgien Direkt“. Eine Revision gegen das Urteil wurde vom OLG Köln nicht zugelassen. (cre)

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