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Gerichtsurteil: Lebenslang für den Anschlag auf das Jüdische Museum in Brüssel

25.05.2014, Belgien, Brüssel: Ein Mann steht vor dem Eingang zum Jüdischen Museum, während ein Mädchen eine Kerze aufstellt. Foto: Olivier Hoslet/EPA/dpa

AKTUALISIERT – Knapp fünf Jahre nach dem Anschlag auf das Jüdische Museum in Brüssel ist der wichtigste Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das entschied das zuständige Gericht in der Nacht zum Dienstag in Brüssel, wie die Agentur Belga berichtete.

Bereits am Donnerstag war der Attentäter Mehdi Nemmouche schuldig gesprochen worden. Bei dem Anschlag wurden vier Menschen getötet.

Die Tat war die erste mit Bezug zur Terrormiliz Islamischer Staat in Europa. Die Jury sah es als erwiesen an, dass der heute 33 Jahre alte Nemmouche am 24. Mai 2014 im Jüdischen Museum im Zentrum von Brüssel ein israelisches Touristenpaar, eine Französin und einen Belgier erschossen hatte.

Mitarbeiter der Spurensicherung am 24. Mai 2014 nach dem Anschlag auf das Jüdische Museum in Brüssel. Foto: epa

Knapp eine Woche später nahmen Ermittler den Franzosen in Südfrankreich fest. Er wurde später nach Belgien ausgeliefert.

Der wegen Beihilfe schuldig gesprochene Mitangeklagte Nacer Bendrer, der ebenfalls Franzose ist, wurde in der Nacht zum Dienstag zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Bei seiner Festnahme hatte Nemmouche unter anderem eine Kalaschnikow dabei, die in die Flagge der Terrorgruppe ISIS eingehüllt war, die inzwischen nur noch Islamischer Staat (IS) heißt. Nach Angaben der Ermittler kämpfte er zuvor als selbst ernannter „Gotteskrieger“ in Syrien. Nemmouche und Bendrer hatten die Tat bestritten.

Der Anschlag auf das Jüdische Museum war der Startpunkt einer ganzen Reihe von Anschlägen in Europa, bei denen es einen IS-Bezug gab oder die der IS für sich beanspruchte. (dpa)

4 Antworten auf “Gerichtsurteil: Lebenslang für den Anschlag auf das Jüdische Museum in Brüssel”

  1. Gerechtigkeit

    Die Angehörigen der Opfer sollten über das Strafmaß entscheiden dürfen,
    Wenn es für sie, die Angehörigen, unerträglich ist, dass die Mörder weiter leben dürfen, aber ihre geliebten Familienangehörigen unter der Erde liegen, sollte man die Mörder hinrichten.

    • Scheingerechtigkeit

      Nicht nur das, sie sollten auch den Schalter für den Strom des elektrischen Stroms umlegen dürfen. Wenn die Täter mit der Giftspritze hingerichtet werden, sollten sie auch die Kanüle legen und die Spritze geben dürfen. Bei einer Hinrichtung mit dem Beil sollten sie zuschlagen dürfen. Anschließend soll der Leichnam bis zur völligen Verwesung vor dem Haus der Täter präsentiert werden, das Haus abgerissen und das Grundstück eingeebnet werden.

      „Gerechtigkeit“, Sie leben geistig im Mittelalter.

      • NochmehrGerechtigkeit

        @Gerechtigkeit
        Stimme Ihnen voll zu ….

        @Scheingerechtigkeit
        – Sie leben geistig im Mittelalter – mag sein. Ich dann auch. Dies wäre dann aber wenigstens eine sehr effektive Abschreckung für Nachahmer. Unsere Kuscheljustiz geht sowieso immer mehr den Berg herab…

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