In dem Verfahren gegen einen Unterrichtsinspektor, der eine Lehrerin sexuell belästigt haben soll, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Der 50-Jährige wurde zwar in erster Instanz freigesprochen, doch geht die Eupener Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben gegen das Urteil des Eupener Strafgerichts in Berufung.
Das Verfahren wird somit vor dem Lütticher Appellationshof neu aufgerollt. Am 14. Januar 2015 hatte die Drei-Richter-Kammer in Eupen den Inspektor mangels Beweisen freigesprochen.
Die Lehrerin hatte ausgesagt, der Inspektor habe sie in der Zeit zwischen Oktober 2011 und Juli 2012 sexuell belästigt. Mit der Zeit sei der Mann immer zudringlicher geworden. Er habe u.a. unter ihre Bluse und ihren BH gegriffen. Sie selbst habe dies über sich ergehen lassen, weil sie befürchten musste, wegen mangelnder Unterrichtsstunden für Religionslehrer ihre Stelle zu verlieren, so die Lehrerin.
Es gab keine direkten Zeugen
Das Gericht gab indes in seiner Urteilsbegründung zu bedenken, dass es in diesem Fall keine direkten Zeugen gebe. Zwar gaben Sachverständige zu Protokoll, die Aussagen der Lehrerin seien kohärent und authentisch, die Frau habe sich zu keinem Zeitpunkt in Widersprüche verstrickt, doch reichte dies nach Auffassung des Gerichts nicht aus.
Der Inspektor habe weder Gewalt angewendet noch mittels Drohungen gehandelt, so das Gericht weiter. Die Lehrerin habe sich auch nicht erkennbar ablehnend verhalten. Sie habe sich sogar gegenüber dem Inspektor freundlich gezeigt, wie eine Nachricht mit der Anrede “Lieber…” zeige. Zudem habe sie ihm eine Flasche Wein geschenkt.
Da kann man dann nur an die „angeblichen 100 anderen Opfer“ appelieren, sowie einige hier ständig behaupten, endlich ihren Mund aufzukriegen und ne Aussage zu machen!
Ansonsten wird es wieder Aussage gegen Aussagen und ich sehe schwarz für diese „arme“ Frau, wenn besagtes dann zutrifft.
Es sollte endlich wieder Ruhe einkehren, für beide Parteien wohl das beste!