Eine Hauptverhandlung gegen Fußball-Zweitligist AS Eupen und dessen ehemaligen Generaldirektor Manfred Theissen wegen Urkundenfälschung wird immer wahrscheinlicher. Die Lütticher Anklagekammer bestätigte am Donnerstag den Beschluss der Ratskammer in Eupen, die zu der Auffassung gelangt war, dass die Verdachtsmomente ausreichend seien, um die AS und Theissen an ein Strafgericht zu verweisen.
Theissen wird verdächtigt, in seiner Eigenschaft als Generaldirektor im Frühjahr 2011 in der „Affäre SK Lierse“ ein Einschreiben an den Belgischen Fußballverband rückdatiert zu haben, um die vorgeschriebenen Fristen für einen Einspruch einzuhalten.
Indes machte Theissens Rechtsanwalt Ralph Lentz gegenüber „Ostbelgien Direkt“ klar, dass man eine Beschwerde beim Kassationshof erwäge. Jedenfalls werde er seinem Mandanten diesen Schritt empfehlen, sagte Lentz.
Merkmale von Parteilichkeit bei Ermittlungen
Die Anklagekammer in Lüttich folgte nur zum Teil der Argumentation von Theissens Anwalt, der überzeugt ist, dass bei den Ermittlungen die Verteidigungsrechte von Manfred Theissen wegen der Parteilichkeit der ermittelnden Beamten nicht gewahrt wurden und das Verfahren deshalb in seiner Gesamtheit eingestellt werden müsse. Ein fairer Prozess sei unter diesen Umständen nicht möglich, so Lentz.
Laut Lentz hatte bereits die Ratskammer in Eupen festgestellt, dass gewisse Aktenstücke Merkmale von Parteilichkeit in den Ermittlungen aufweisen. Allerdings ist dies auch aus der Sicht der Anklagekammer in Lüttich kein Grund, das Verfahren ganz einzustellen. Wohl aber müssten diverse Ermittlungsunterlagen entfernt werden. Sie dürfen folglich nicht im Rahmen eines Hauptverfahrens berücksichtigt werden.
Die Affäre Adesanya und ihre turbulenten Folgen
Der damalige Erstdivisionär AS Eupen wollte gegen Ende der Saison 2010/2011 gegen die Wertung des Meisterschaftsspiels der 1. Division zwischen dem SK Lierse und dem KV Mechelen Einspruch erheben, weil Lierse einen angeblich nicht spielberechtigten Profi namens Jason Adesanya auf der Ersatzbank aufgeboten hatte.
Dies hatte turbulente Folgen, denn mit dem Fall haben sich in der Folgezeit sämtliche Instanzen des Fußballverbandes sowie das Gericht Erster Instanz in Eupen, der Lütticher Appellationshof und ein Schiedsgericht befasst.
Damals waren in den Büroräumen der AS Computer beschlagnahmt worden. Die Ratskammer in Eupen hielt nach den Ermittlungen die Indizien für ausreichend, um Theissen und den Verein, für den dieser bis zum Sommer 2011 als Generaldirektor tätig war, ans Strafgericht zu verweisen. Dieser Beschluss wurde am Donnerstag durch die Anklagekammer in Lüttich bestätigt. (cre)
Genug Geld um den Prozess zu zahlen sollte Manni ja von der AS abgezweigt haben.
@ HT: fair wäre es bei solchen Behauptungen Ihren Namen nennen und vor allendingen Fakten und Beweise zu liefern die solche Behauptungen bestätigen. Ansonsten sollten SIe sich einmal im Klaren sein was Sie durch solche Aussagen anrichten können.
Sollten SIe Beweise an den Tag legen nehme ich natürlich alles zurück.
Ansonsten schämen Sie sich
Wenn ich zu einem Thema meine Meinung äußere oder solche Behauptungen in den Raum stelle, dann weis ich auch von was ich rede. Vor oder hinter meinem Beitrag steht auch immer mein voller Name, ich verstecke mich nicht hinter Kürzel.
besser wäre für H.T. gewesen: „DAS SCHWEIGEN DER LÄMMER“
Die AS als solches gibt es doch nicht mehr! Aus diese ehemalige VoG ist doch jetzt eine AG geworden oder irre ich da? _Also in welche Form bzw. wer bei der KAS AG muss sich jetzt damit befassen.?
Zu Theissen-Lenz möchte ich mich nicht äußeren, lohnt sich nicht.
Zitat Artikel OD:“Merkmale von Parteilichkeit bei Ermittlungen:“
Wie das gemeint ist, möchte ich gerne mal wissen
Sollte dies ein Alleingang von H. Theissen gewesen sein,war es Dämmlichkeit!!!
Waren es mehrere Verantwortliche der AS die hier Bescheid wussten,so ist Herr Theissen in eine Falle getappt( dumm gelaufen )
hallo, ich habe mal eine Frage : Wie kann man ein
Einschreiben an den Belgischen Fußballverband rückdatieren? Datum des Poststempels zählt und sobald man ein Einschreiben am Postschalter abgibt und er von dem Beamten mit dem Lasergerät gescannt wurde, ist er unwiederruflich registiert. Also, kann dies nicht der Grund sein, warum er verklagt wird. Ich glaube eher, dass der gute Kerl von oben runter zur Minne gemacht werden muss.