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Priester muss vors Strafgericht, weil er das „Beichtgeheimnis“ eines Selbstmörders nicht verraten wollte

Illustrationsbild: Shutterstock

Die Ratskammer von Brügge hat Anklage erhoben gegen einen Priester, der es versäumt hatte, einen depressiven Mann zu melden, der ihm per Telefon und per SMS anvertraut hatte, dass er sich das Leben nehmen würde, was er dann auch getan hat.

Die Witwe des Selbstmörders hatte Anzeige gegen den Pfarrer erstattet. Der Fall liegt inzwischen zwei Jahre zurück.

Der VRT berichtete der Geistliche am Dienstag laut flanderninfo.be Folgendes: „Er hatte mich mehrere Male angerufen, wir haben mehrere Gespräche miteinander geführt, und irgendwann stellte sich heraus, dass er mit dem Gedanken spielte, Selbstmord zu begehen. Damals habe ich alles getan, was ich konnte, um ihn von dieser Idee abzubringen.“

Was fällt unter das Beichtgeheimnis und was nicht? Foto: Shutterstock

Nach Auffassung des Pfarrers fiel das Gespräch, in dem der Mann ihm anvertraute, dass er mit dem Gedanken spiele, sich umzubringen, unter das Beichtgeheimnis. „Bevor er weiterreden wollte, fragte er mich, ob ich auch wirklich Pfarrer sei“, so Pfarrer Alexander Stroobandt.

Die Witwe des Verstorbenen entdeckte später mehrere SMS und ist der Meinung, dass der Pfarrer den Selbstmord hätte verhindern müssen.

Ihr Anwalt erklärte gegenüber der VRT, was dem Pfarrer zur Last gelegt wird. „Im Strafrecht spricht man einfach von schuldhaftem Versäumnis, also von unterlassener Hilfeleistung, an Menschen in Not“, betonte Patrick Martens, der Anwalt der Witwe. Er hätte Hilfe anbieten müssen.

Der Pfarrer ist jedoch nicht der Meinung, dass er hätte eingreifen müssen: „Denn er sagte, dass das absolut unter das Beichtgeheimnis falle. Und ich darf das Beichtgeheimnis nicht verletzen.“

Im Fall einer Verurteilung riskiert der Geistliche ein Jahr Gefängnis und/oder eine Geldstrafe von 3.000 Euro. (flanderninfo.be/sudinfo.be)

6 Antworten auf “Priester muss vors Strafgericht, weil er das „Beichtgeheimnis“ eines Selbstmörders nicht verraten wollte”

  1. Alfons Van Compernolle

    Menschenleben retten vor Beichtgeheimnis und nicht umgekehrt!! Ob, das Jesus wohl anders gesehen haette ??? Ich Glaube kaum, denn der Mensch soll ja ( so sagt die Bibel) Gottes Ebenbild sein.
    Strafrichter ist angesagt und das zu Recht!

  2. karlh1berens

    Jemand der sich wirklich umbringen will,macht das. Der Pfarrer hat sein möglichstes gegeben. Seelenklempner und Pillen helfen da auch nicht weiter. Wenn man die Sache nüchtern betrachtet ist die Welt (oder das Leben) manchmal ziemlich beschissen. Vielleicht war’s ja auch die Witwe schuld und gehört auf die Anklagebank. Wenn jemand mit mir reden möchte, unter der Bedingung, dass es unter uns bleibt, würde ich auch nichts sagen; das fiele für mich unter Verrat.

  3. Es reicht!

    Wenn der Pfarrer auf der Anklagebank sitzen sollte dann ebenfalls die Witwe denn Sie hat ebenfalls nichts unternommen um den Selbstmord zu verhindern. Die Witwe war vielleicht sogar der Auslöser.
    Jeder Selbstmörder ist selbst für seine Entscheidung den Freitod zu wählen oder nicht verantwortlich. Den Fehler bei anderen zu suchen ist zu einfach.

    • Darum geht es nicht. Es geht um die Frage, ob Kirchenrecht für einen Priester höher zu bewerten ist, als bürgerliche Gesetze. Der Priester ist sicher nicht für den Tod des Mannes verantwortlich, aber hat er alles getan, um ihn zu verhindern. Hätte er auch so gehandelt, wenn er sich nicht an das Kirchenrecht gebunden fühlte?

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