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Premier De Croo bekräftigt Ausnahmeregelung für die Grenzbewohner – Antwort an Kammerabgeordnete Jadin

Premier Alexander De Croo (oben rechts) antwortet auf eine Frage der Abgeordneten Kattrin Jadin (unten). Foto: Facebook

Nicht-notwendige Reisen aus und nach Belgien sind ab sofort verboten. Das heißt aber nicht, dass die Grenzen geschlossen werden, betonte Premier Alexander De Croo (Open VLD) gegenüber den Mitgliedern des Kammerausschusses für Inneres auf eine Frage der ostbelgischen Abgeordneten Kattrin Jadin (PFF-MR).

„Wir schließen nicht die Grenzen“, bekräftigte De Croo in Französisch eingangs seiner Antwort auf die Frage von Kattrin Jadin und wiederholte den Satz auch noch einmal auf Niederländisch. Aus der ersten Corona-Welle habe man gelernt, welche legalen Mittel eingesetzt werden können, um sicher zu sein, dass das Leben der Menschen an den Grenzen nicht beeinträchtigt wird.

Premierminister Alexander De Croo. Foto: Pool Philip Reynaers/BELGA/dpa

Deshalb beinhalte der Ministerielle Erlass auch eine lange Liste von Ausnahmen, unter denen es nach wie vor erlaubt ist, die Grenze zu passieren.

So dürften grenzüberschreitende Aktivitäten, die zum Alltag der Grenzbewohner gehörten, weitergeführt werden, so De Croo. Wenn also ein Grenzbewohner über die Grenze zu einem Bäcker fahren wolle, weil dieser näher sei oder nur aus Gewohnheit, so ist ihm dies nach wie vor gestattet. Was man vermeiden wolle, seien Reisen zu touristischen oder rekreativen Zwecken, sagte der Premierminister. (cre)

Weitere Infos zum Verbot von nicht-notwendigen Reisen ins Ausland vom 27. Januar bis 1. März unter folgendem Link:

https://www.info-coronavirus.be/de/news/occ-2201/

Das Innenministerium stellte das Formular inzwischen auch in deutscher Sprache zur Verfügung (HIER das Formular in deutscher Sprache). Die auszufüllende Erklärung wird Bürgern ohne Internetzugang auf Nachfrage gerne auch seitens der DG-Gemeinden und des Ministeriums bereitgestellt.

Zum Thema siehe auch folgenden Artikel auf OD:

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