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Postenschacher in der EU: Wer bekommt die Sitze der Briten in Straßburg?

Blick in den Plenarsaal des Europaparlaments in Straßburg. Foto: dpa

Wenn Großbritannien die Europäische Union wegen des Brexit-Referendums verlässt, hat dies auch Auswirkungen auf die Sitzverteilung im EU-Parlament in Straßburg. Soll man die 73 Mandate der Briten einfach einsparen oder sie zumindest zu einem Teil anders verteilen?

Ursprünglich schien die Vernunft zu obsiegen. Es zeichnete sich ein Konsens ab für die Streichung der 73 Mandate der Briten in Straßburg. Dies hätte auch der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont begrüßt. Immerhin hätte sich ja auch nichts geändert, wenn es den Brexit nicht geben würde.

Der derzeit zur Beratung stehende Vorschlag einer neuen Sitzverteilung im EU-Parlament nach dem Austritt Großbritanniens. (Zum Vergrößern Tabelle anklicken). Quelle: PDG

Es wird aber nicht so kommen, denn inzwischen steht ein Vorschlag zur Diskussion, wonach von den 73 Sitzen Großbritanniens nur 46 wegfallen und im Falle einer weiteren EU-Erweiterung für künftige Mitgliedsstaaten zur Verfügung stehen sollen. Die übrigen 27 Sitze würden auf 14 EU-Länder verteilt werden, die derzeit unterrepräsentiert seien, wie DG-Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) es auf eine Anfrage seiner Parteikollegin Lydia Klinkenberg formulierte.

„Kein Mitgliedsstaat wird durch die Neuverteilung Sitze verlieren. Einzig würden einige Staaten einen bis fünf Sitze hinzugewinnen. Dabei handelt es sich um Länder, die z. T. infolge demografischer Änderungen bisher unterrepräsentiert sind“, so Paasch.

Für Belgien und die DG wird sich laut Paasch in jedem Fall nichts ändern, obwohl die Fraktionen der Mehrheit im DG-Parlament wahrscheinlich nichts dagegen hätten, wenn ein zweiter Sitz in Straßburg einem Vertreter der DG zustünde. Immerhin hatte bisher immer die CSP das ostbelgische Mandat im Europaparlament inne.

Für DG bleibt es bei einem Sitz

„Auf die Anzahl der Belgien zugeteilten Sitze im EU-Parlament hat die vorgeschlagene Neuverteilung als solche keinen Einfluss. Auch der Zuschnitt der Wahlkreise ist davon nicht betroffen, sodass davon auszugehen ist, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft weiterhin einen Abgeordneten im EU-Parlament stellen wird“, betonte der Regierungschef def DG in seiner Antwort an Fragestellerin Klinkenberg.

Jean-Claude Juncker (Mitte) am 15. November 2016 im Triangel von St. Vith mit Pascal Arimont (links) und Oliver Paasch. Foto: Alfons Henkes

Der Vorschlag zur Neuverteilung der Sitze ist durch das EU-Parlament unterbreitet worden. Das Plenum des EU-Parlamentes hat diesem Vorschlag am 7. Februar dieses Jahres zugestimmt. Nun wird die Initiative dem Europäischen Rat (Staats- und Regierungschefs der EU) zur einstimmigen Beschlussfassung vorgelegt.

Zum Abschluss des Verfahrens wird die endgültige Zustimmung des Parlaments benötigt. In den kommenden Monaten werden in europäischen und internationalen Gremien weitere Beratungen zur eventuellen Sitzneuverteilung in Folge des Brexits stattfinden.

Paasch: „Natürlich würde eine Streichung der bisher dem Vereinigte Königreich zugeteilten Sitze die Kosten des Parlaments reduzieren. Der Vorschlag des Parlaments trägt dem Aspekt einer Kostenreduzierung insofern Rechnung, als 46 von 73 vorerst, also bis zu einer möglichen künftigen Erweiterung, wegfallen würden.“

Die Neuverteilung der übrigen 27 Sitze korrigiere die Vertretungsverhältnisse zugunsten einer gerechteren Repräsentation aller Bürger der EU. Diese Vorgehensweise könne dazu beitragen, die Ungleichgewichte in der Europäischen Union im Rahmen der Möglichkeiten zu beheben. (cre)

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