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Gericht: Porno-Dreh von Stadt Aachen zu Recht verboten

Illustrationsfoto: Shutterstock

Die Dreharbeiten für einen Porno im April 2018 hat die Stadt Aachen zu Recht verboten.

Das hat am Dienstagmittag ein Aachener Gericht geurteilt.

Wie Antenne AC berichtete, hatte der Produzent in einem Kino an der Heinrichsallee mit Amateurdarstellern drehen wollen. Diese sollten für ihre Teilnahme 60 Euro bezahlen und im Gegenzug später eine Downloadberechtigung für die Filme erhalten.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts hat der Kläger sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten – und dafür nicht die laut Prostituiertenschutzgesetz erforderliche Erlaubnis beantragt.

Eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster ist noch möglich.

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