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Polizeiauto auf einem Behindertenparkplatz am Dienstag in Bütgenbach

Das Dienstfahrzeug der Polizeizone Eifel auf einem Behindertenparkplatz in Bütgenbach.

Die Polizei ist da, um darauf zu achten, dass sich die Bürger an die Gesetze und Regeln halten. Manchmal tun aber auch Bürger gut daran, darauf zu achten, dass die Polizei ebenfalls die Vorschriften befolgt.

In Bütgenbach wurde am Dienstag, dem 26. September 2017, ein Dienstfahrzeug der Polizeizone Eifel auf einem Parkplatz angetroffen, der Autofahrern mit einer Behinderung vorbehalten ist.

Das zeigt jedenfalls ein Foto, das „Ostbelgien Direkt“ anonym zugestellt wurde – mit dem Vermerk „Jut, unsere Polizei ????“.

Ob der Polizist, von dem vermutet wird, dass er sich in einer Bäckerei nebenan ein Brot besorgen war, das Recht hatte, dort zu parken, entzieht sich unserer Kenntnis…

 

42 Antworten auf “Polizeiauto auf einem Behindertenparkplatz am Dienstag in Bütgenbach”

    • Ostbelgien Direkt

      @Dada: Dringender Einsatz? Uns wurde mitgeteilt, zwei Leute hätten definitiv gesehen, dass der Polizist ein Brot in der Hand hatte… Da wir aber selbst nicht vor Ort waren, haben wir sehr vorsichtig formuliert: „Ob der Polizist, von dem vermutet wird, dass er sich in einer Bäckerei nebenan ein Brot besorgen war, das Recht hatte, dort zu parken, entzieht sich unserer Kenntnis…“ Gruß

      • @OD, sehr traurig wie ihr indirekt hetzt. Das finde ich nicht in Ordnung ob nun „vorsichtig formuliert“ oder nicht.
        Was soll denn dieser Beitrag bewirken?
        Logischer Menschenverstand, sagt mir, dass die Polizei dort stehen bleiben darf wo sie „gebraucht“ wird. Ich würde mehr Recherche wünschen. Oder solange ruhig sein, bis die Sachverhalte geklärt sind.
        Ansonsten könnte man das unter Satire bringen.
        Aber so, finde ich das einfach sehr schwach, für eine OnlineZeitung.

  1. Photograph

    Also!!!!
    Ich kann nur bestätigen was ostbelgien direkt schreibt
    Ich bin nähmlich der der das Bild gemacht hat (oh weh ich böser Bürger) und wir haben auch definiti gesehen , ICH und noch jemand das der Gesetzeshüter Brot in der rechten Hand hatte (glaube war grau Brot aber nicht definitiv ?)

  2. Gesetzeshüter

    Anscheinend muss laut Art 27 bis des KE vom 1. Dezember 1975 ein Schild vorhanden sein, damit ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorliegt.

    „Les emplacements de stationnement signalés comme prévu à l’article 70.2.1.3°c) sont réservés aux véhicules utilisés par les personnes handicapée…“ wobei 70.2.1.3°c sagt „Un panneau additionnel sur lequel est reproduit le symbole ci-après indique que le stationnement est réservé aux véhicules utilisés par des personnes handicapées“

    Ein solches Schild ist hier nicht zu erkennen und somit scheint es so, dass weder der Fahrer des Polizeifahrzeugs, noch ein solcher eines Privatfahrzeugs hier im Unrecht (im Sinne des Gesetzes, nicht im Sinne der Ethik und der Mitmenschlichkeit) ist.

    Als direkter Angehöriger einer schwer beeinträchtigten Person finde ich es trotzdem eine unverhohlene Frechheit jedes Fahrzeugführers, einen Parkplatz zu besetzen, der einem behinderten Mitmenschen das Leben erleichtern soll!! Und als Polizeibeamter sollte man ohnehin mit gutem Beispiel vorangehen, wobei ich davon ausgehe, dass das für die meisten Polizisten eine Selbstverständlichkeit ist. Aber überhebliche Ignoranten gibt es überall. Soit…

      • Gesetzeshüter

        Das dürfte sich als nicht so schwierig erweisen, denn Gesetz ist Gesetz und zum Glück gibt es die Gewaltenteilung. Ein Polizeibeamter stellt ein Protokoll aus, nicht mehr (und nicht weniger). Über die Strafe bzw. das Strafmaß entscheidet jedoch jemand anderes. Man muss sich natürlich von einem Anwalt vertreten lassen und da hapert es bei den Meisten… ;-)

    • Es ist in Bütgenbach aber auch fast schon Gang und Gebe, dass Behindertenparkplätze, Bürgersteige und Zebrastreifen zugeparkt werden. Oft, wenn der Wochenmarkt ist.
      Leider sagt die Polizei nichts, weil es gewisse Gemeindevertreter sind, die glauben, sich nicht an Gesetze halten zu müssen.
      Diese schrecken auch nicht zurück bei ihren Besuchen im Pub oder der Escobar, sich dorthin zu parken, wo andere ein Knöllchen bekommen.
      Das man dann betrunken und sich kaum mehr auf den Beinen haltend, auch noch Auto fährt, ist kein Geheimnis in Bütgenbach.

  3. Justiziar

    Dieser Behinderten-Parkplatz befindet sich auf dem Parkplatz eines PRIVAT-Unternehmers,also nicht auf öffentlichem Verkehrsgebiet und somit ist also die StVO nicht anwendbar, es sei denn, der Eigentümer hält in einem Regelwerk fest, dass auf seinem Privatgelände die öffentliche StVO anwendbar ist. Dies ist beispielsweise auf den Parkplätzen bei großen Geschäften, wie etwa Colruyt usw. der Fall ( wo zb rechts vor links gilt). Aber davon abgesehen, wenn es denn so war, ist das kein gutes Beispiel, was der Polizist da abgegeben hat…….

  4. Zaungast

    In der Tat, die STVO ist nur auf öffentlichen Wegen („voie publique“) anwendbar, wozu natürlich alle Straßen und Plätze, aber auch die ohne Einschränkung zugänglichen Parkplätze von Supermärkten gehören, nicht aber die Parkplätze, die sich auf dem Privatgelände eines Geschäftes befinden.

    Großes Trara und die üblichen Kommentare über unsere Ordnungshüter.

    Dass am Montag ein TGV im Tunnel von Soumagne stecken geblieben ist und die Passagiere evakuiert werden mussten, ist da eher unwichtig.

    Wenn man dem Leserbeitrag von Herrn Oliver Lühmann auf der BRF-Website glauben darf, muss diese Evakuierung ein einziges Fiasko gewesen sein.
    https://brf.be/regional/1117043/#comment-64259

    Die lakonische Feststellung „Die 200 Passagiere wurden per Bus weiter transportiert.“ würde der von ihm geschilderten Situation dann in keiner Weise gerecht.

    Vielleicht könnte OD da mal recherchieren?

    Wenn das zutrifft, will man sich nicht vorstellen, was im Falle eines Brandes oder gar eines Attentates da los gewesen wäre.

    Jedenfalls könnte man dann den TGV Richtung Köln nur mehr mit einem mulmigen Gefühl benutzen.

  5. Mirandhinia

    Letztendlich soll es doch absolut egal sein , ob der Polizist da halten durfte oder nicht , wer hat noch nicht stillschweigend auf einem Behindertenplatz mal für kurze Zeit geparkt . Lasst doch bitte das Lamentieren und seid froh das wir die Polizei jeder Zeit erreichen können .

  6. Peter Müller

    Nach einigen Kommentaren zu Urteilen, scheinen einige Leute, Behinderte nicht zu respektieren. Da muss man sich fragen,wer mehr Behindert ist.
    Denen muss man einfach mal die Luft aus dem Reifen lassen.

    • Mischutka

      @ Peter Müller :
      Hallo Peter … Richtig ! Sehr gut ! Hier treiben sich nicht nur Leute rum welche behinderte Menschen nicht respektieren, hier sind auch welche, die niemanden respektieren ! Selbst einen erfahrenen Journalisten respektieren die nicht einmal. Und die sind dabei so „behindert“, daß sie nicht einmal merken, wie sehr die sich selbst blamieren. (Und denken auch noch …. man käme durch Informationen aus ihrer Umgebung nicht dahinter WER dahinter steckt).
      MfG.

  7. @Mirandhinia
    Ich!!
    Warum sollte ich auch?
    Soviel Respekt sollte man haben.
    Aber offenbar besitzen Sie diesen nicht, wie ich Ihrer Aussage entnehmen muß!

    Hier ist der Polizist mit sehr schlechtem Beispiel vorangegangen. Und es wird der Bütgenbacher Polizei schwerfallen, Knöllchen zu verteilen, falls andere diesem Beispiel folgen, wenn der Polizist selber nicht, auch eines bekommt.

  8. Paketabholer

    In St.VITH ist die Situation weit aus schlimmer. Egal wo man ist die Polizei sieht man in jeder Imbissbude in jeder Bäckerei und täglich bei den Paketabhol Stellen. Was früher unmöglich galt ist heute Alltag Man hat den Eindruck das die nur Freizeit haben und alles private während der Arbeit erledigen. Wo bleibt da der Polizei Chef der Klartext redet.

    • @ Paketabholer ; Nicht nur in der Imbissbude oder in der Bäckerei sieht man des Öfteren die Polizei , sondern auch sehr oft bei einem Kollegen ausser Dienst , der diesen dann den Wurm aus der Nase zieht um auf dem laufendem zu bleiben .

    • Nicht zu fassen!

      “ Wo bleibt da der Polizei Chef der Klartext redet.“

      Wahrscheinlich auch ein Paket abholen oder in der Imbissbude.
      Spaß beiseite, wie hier mal wieder über die Polizei gehetzt wird, einfach widerlich…

    • Anonymous

      Also dürfen Polizisten Ihrer Meinung nach ihr Mittag- oder Abendessen nicht aus Imbissen beziehen. So ein Blödsinn. Wenn Handwerker in Arbeitskleidung mittags ihre Fritten essen gehen, hat ja auch niemand etwas dagegen. Wenn der Polizist in Arbeitskleidung seine Fritten auch nur holen geht, fängt die Maulerei schon an. Ganz abgesehen davon würde wohl niemand auf die Idee kommen, einen Dachdecker in seiner Mittagspause zu stören, um sich einen Kostenvoranschlag für ein neues Dach zu holen. Polizisten hingegen darf man anscheinend sehr wohl auch beim Essen mit dämlichen Kommentaren und noch dämlicheren Fragen nerven. Naja, ich bin der Überzeugung, dass die Ostbelgier eine besser Polizei haben, als sie verdienen.

      • Paketabholer

        Sie scheinen ja gut zu wissen wie negativ die Bevölkerung darauf reagiert wenn Staatsbeamte mit unseren Steuergeldern sich überall sehen lässt nur nie da wo man sie braucht. Es hat nur was mit dem äusseren Bild der Polizei zu tun. Früher hätte sich kein Beamte getraut sich überall breitbeinig an Fressbuden zu stellen Die hatten noch Klasse

  9. Kein Bütgenbacher

    Von außen betrachtet scheint das Bütgenbacher Volk eines gut zu können: hetzen, denunzieren, aufwiegeln, lästern, sticheln, diffamieren, spotten, verleumden und schlechtmachen. Man lese doch nur mal die Zeitungsberichte über den Umgangston im Bütgenbacher Gemeinderat, die Hetze gegen den Pfarrer oder die (rassistische) Meinung zu den Asylanten im Lager Elsenborn.

    • Fritte Martha

      Man kann es auch positiver formulieren. Im Gemeinderat von Bügenbach wird noch richtig diskutiert, mit Herzblut eben; nicht dieses „Jo, macht nur“ wie in Eupen, wo jeder schnell nach Hause will.
      Und dem Pfarrer wurde „auf´s Maul“ geschaut, die Eupener hingegen hören gar nicht zu oder gehen nicht mal zur Messe. Und was die Flüchtlinge betrifft: die guten Bütgenbacher hatten die „Menschengeschenke“ näher an ihrer Haustüre als der Rest des Kleingliedstaates; sie begegneten ihnen rudelweise im Kaufhaus und in freier Wildbahn. Da können die Eupener auch nicht mitreden.

      • Kein Bütgenbacher

        Die Bütgenbacher gehen noch in die Messe? Dabei haben sie noch nie was von Bergpredigt und Nächstenliebe gehört. Statt dem Pfarrer auf’s Maul zu schauen, sollten sie ihm vielleicht mal zuhören.

      • Zaungast

        „sie begegneten ihnen rudelweise im Kaufhaus und in freier Wildbahn.“

        Sie reden von Menschen, ja?

        Entlarvend, Ihre Wortwahl.

        Gehen Sie vielleicht auch jeden Sonntag zur Messe und lauschen dem Evangelium vom Barmherzigen Samariter? Und lästern nach der Messe mit den Kunden vor Ihrer Frittenbude über die ‚“Rudel auf freier Wildbahn“?

          • Zaungast

            Auch in „freier Wildbahn“?

            Also mir kommen in diesem Zusammenhang nur Tiere – etwa Wölfe – in den Sinn.

            Rudel = „Gruppe wild lebender Säugetiere der gleichen Art [die sich für eine bestimmte Zeit zusammengeschlossen haben]“

            • Fritte Martha

              Das Wort „Rudel“ wurde meinerseits gewählt, weil es die Zusammengehörigkeit der Gruppe und deren eventuelle Wehrhaftigkeit insinuiert. Seinerzeit, auch hier auf OD, wurde von Autofahrern vor Ort berichtet, dass Asylanten gruppenweise, teils auf der Fahrbahn, auch bei Dunkelheit plötzlich vor dem Wagen im Scheinwerferlicht auftauchten und eine Gefahr für beide Seiten heraufbeschwörten. Im ersten Augenblick wusste man also nicht ob es sich um eine Rotte Wildschweine oder Menschen handelte. So gesehen trifft diese bildhafte Ausdrucksweise den Sachverhalt, dem der Autofahrer plötzlich ausgesetzt war sehr gut. Dass Leute wie Sie, Zaungast, damit Probleme haben wundert mich nicht; können Sie doch sofort die braune Keule und Rassismus bemühen. Ihnen fehlt das Gefühl für Tropen ( ist in der Rhetorik ein Überbegriff für eine bestimmte Gruppe rhetorischer Figuren) und bildlicher Sprache. Deshalb sind Ihre Kommentare auch immer politisch korekt und sachlich aber langweilig und dröge.

  10. Also wenn es sich definitive nicht um einen dringenden einsatz gehandelt hat.und nur um ein brot zu holen dann müsste man den polizisten erinnern das er ein vorbild für die bevölkerung ist und auch in der regel ein eit abgelegt hat ein vorbild zu sein. Also eine angemessene strafe für das vergehen währe doch angebracht eine geld strafe und führerschein neu machen um die verkehrsregeln neu auf zu frischen.

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