Am Donnerstag beginnt in Ostbelgien der Straßenkarneval: An den tollen Tagen folgen viele ihren eigenen Regeln, aber auch zu dieser Zeit gelten nach wie vor die allgemeinen Vorschriften. Narren haben keine Narrenfreiheit!
Für viele Narren und Jecken bedeutet der Karneval die schönste Zeit im ganzen Jahr.
Viele Leute fiebern deshalb der fünften Jahreszeit mit Ungeduld entgegen. Auf den Karnevalsumzügen sind kleine und große Jecken auf unseren Straßen unterwegs. In den Partysälen wird geschunkelt, getrunken und gefeiert – und wo gefeiert wird, da wird auch Alkohol getrunken.
Gerade unter Jugendlichen ist der Gruppenzwang groß. Wer möchte schon als „uncool“ vor seinen Freunden dastehen? Über die Folgen wird entweder nicht nachgedacht, oder diese werden aus Angst oder Zwang in Kauf genommen.
„Jugendliche orientieren sich an ihren erwachsenen Vorbildern. Unsere Gesellschaft will die Kinder und Jugendlichen vor Gefahren schützen. Deswegen sollten wir uns unserer Verantwortung und Vorbildfunktion bewusst werden, wenn Minderjährige Gefahr laufen, zweifelhaften Vorbildern und Praktiken nachzueifern oder sich ganz einfach überschätzen“, rät die Polizeizone Weser-Göhl. Dazu gehöre der missbräuchliche Konsum von Alkohol genauso wie die leichtfertige Abgabe von alkoholischen Getränken.
„Hier sind Sie als Eltern, Erziehungsberechtigte, Veranstalter, Vereine, Gewerbebetreibende und generell alle Erwachsene gefragt und gefordert“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Auch an Karneval gilt das Jugendschutzgesetz
Unter 16 Jahren haben Jugendliche ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten den Abendveranstaltungen fernzubleiben.
Es ist laut Polizei verboten, …
- …Jugendlichen unter 16 Jahren alle alkoholhaltigen Getränke über 0,5 Vol. % zu verkaufen, zu servieren oder anzubieten;
- …Jugendlichen unter 18 Jahren alkoholhaltige, destillierte Getränke über 1,2 Vol. % (Alkopops, Cocktails, Schnaps, Likör usw.) zu verkaufen, zu servieren oder anzubieten;
- …Jugendlichen unter 18 Jahren alkoholhaltige, gegorene Getränke über 22 Vol. % (Bier, Wein, Met usw.) zu verkaufen, zu servieren oder anzubieten.
Bei Verstoß gegen diese Auflagen werden Protokolle erstellt, und es ist mit einer hohen Geldstrafe zu rechnen.
Unter Alkoholeinfluss am Steuer? Finger weg!
Eine geringe Menge Alkohol im Blut erhöht bereits die Unfallgefahr. Schon bei 0,5 Promille lassen das Sehvermögen und die Reaktionsfähigkeit erheblich nach.
Unter Alkoholeinfluss stehende Autofahrer stellen nicht nur für sich selbst und die Beifahrer eine Gefahr dar, sondern gefährden auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Gerade zur Karnevalszeit sind viele Narren auch noch zur vorgerückten Stunde zu Fuß unterwegs. Also denken Sie bitte nicht, dass Sie in angetrunkenem oder betrunkenem Zustand noch fahren bzw. alles unter Kontrolle hätten.
Dies könnte ein fataler Irrglaube sein! Der Körper baut durchschnittlich lediglich 0,15 Promille Alkohol pro Stunde ab. Daher gilt auch am Morgen danach: „Finger weg vom Lenker!“. Ein Restalkohol kann auch am nächsten Morgen noch vorhanden sein und Sie auch dann noch den Führerschein kosten oder sogar Schlimmeres verursachen.
Die Polizei rät dazu, bereits im Vorfeld abzuklären, wer das Auto lenkt:
– Greifen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel zurück oder benutzen Sie ein Taxi, wenn kein BOB zur Verfügung steht.“
– Steigen Sie auch nicht zu Leuten ins Fahrzeug, wenn Sie nicht sicher sind, ob der Fahrer alkoholhaltige Getränke konsumiert hat oder nicht.
Auch in diesem Jahr wird die Polizeizone Weser-Göhl an den Karnevalstagen wieder verstärkt Alters- und Alkoholkontrollen durchführen. Diese Kontrollen werden sowohl durch uniformierte Beamte als auch durch Beamte in ziviler Kleidung durchgeführt.
„Lassen Sie also besser Ihr Fahrzeug stehen, wenn Sie getrunken haben – zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer“, so der Rat der Polizei.
Weitere Informationen: Polizeizone Weser-Göhl, Loten 3B – Tel.: 087 / 76 54 10 oder 087 / 76 54 20