Am Samstag, dem 25.07.2015, gegen 17.00 Uhr fiel einer Polizeistreife in Lontzen ein Pkw mit drei Insassen auf. Die Personen hatten versucht, sich der Kontrolle zu entziehen, indem sie mit hoher Geschwindigkeit flüchteten.
Das Fahrzeug konnte jedoch angehalten werden. Bei der anschließenden Personen- und Fahrzeugkontrolle stellte sich heraus, dass der Pkw gestohlen war, die angebrachten Kennzeichen nicht zu dem Fahrzeug gehörten und das Auto zudem über keinen gültigen Versicherungsschutz verfügte.
Der Pkw und die Kennzeichen wurden sichergestellt, ein Protokoll wurde erstellt.
Weitere Meldungen aus dem Bericht der Polizeizone Weser-Göhl von Sonntag:
Verkehrsunfall mit Fahrerflucht: Am 25.07.2015 gegen 02.30 Uhr fuhr ein silbergrauer Mercedes Kombi gegen einen Zaun in Eupen, Klebankgasse. Der Fahrer ergriff die Flucht.
Vandalismus: Am 25.07.2015 in der Mittagszeit wurde am Jugendtreff in Eupen, Schulstraße, ein Fenster von Unbekannten eingeschlagen.
Einbruchsdiebstahl: Am 25.07.2015 zwischen 17.00 Uhr und 23.00 Uhr sind Unbekannte in ein Wohnhaus in Eynatten eingebrochen. Sie betraten dafür den Garten und gelangten durch ein Seitenfenster ins Innere. Auf den ersten Blick wurde Bargeld entwendet.
Verstehe ich richtig das PKW und Kennzeichen sichergestellt wurden, jedoch die mit einen gestohlen und nicht versicherten Fahrzeug fahrenden Insassen werden nicht festgenommen?
Befürchte fast das Sie richtig verstanden haben.
Leute, ihr lebt nicht in der Realität! Glaubt ihr wirklich dass noch jemand festgenommen wird der ein Auto stiehlt?
Willkommen im Bananenkönigreich Belgien!
Warum denn festnehmen? Die Pozileizonen dreimal täglich mit „Fritten Spezial“ zu versorgen ist im belgischen „Direkten Strafverfahren“ neu eingeführt worden. Somit sind die Zentralen und Patrouillen immer erreichbar … ;-)).
@King Arthur
bin vielleicht schwer von Begriff aber diesen Kommentar verstehe ich nicht!
Ausserdem entscheidet nicht die Polizei ob jemand festgenommen wird (die meisten denken das zwar) sondern noch immer die Staatsanwaltschaft!
@ Gluthitze
…. Vielleicht nicht weil er ein Auto geklaut hat oder mit einem geklauten Nummernschild unterwegs war, das sind Petitessen und Ordnungswiedrigkeiten. Das wahre Verbrechen ist das nichtzahlen der KfZ-Versicherung. So gehts nicht!
wie sollte denn wohl ein Autodieb eine Versicherung bezahlen ?
Ist doch sein Problem. :-))
Und wenn ein Dieb ein versichertes Fahrzeug stiehlt und damit beispielsweise einen Verkehrsunfall verursacht, oder sonst irgend einen Schaden, kommt die Versicherung des Fahrzeughalters dafür auf! Das ist kein Witz, wie der ein oder andere glauben mag. Wenn der/die Täter ermittelt werden, kann die Versicherung natürlich
Regressansprüche gegen diese geltend machen.
Das steht dann auf einem anderen Blatt..
@ Verkehrs-Jurist: Das ist einfach nur unglaublich!! Und die Versicherungsprämie erhöht sich wohlmöglich…