Ab dem 1. Januar 2023 können Menschen ab 65 Jahren, die in ihrem Alltag einen effektiven Bedarf nach Unterstützung haben, Pflegegeld beantragen. Ab diesem Zeitpunkt verwaltet die DG die neue Zuständigkeit autonom.
Dies und mehr erklärte Vize-Ministerpräsident Antonios Antoniadis (SP) bei einer Pressekonferenz. Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für Senioren mit einem Unterstützungsbedarf, welche monatlich ausgezahlt wird und darauf abzielt, die Autonomie der Senioren zu stärken und ihnen zu einem selbstbestimmten Leben zu verhelfen.
Die DG ist für das Pflegegeld zuständig geworden, nachdem der Föderalstaat die ehemalige Beihilfe für Betagte (BUB) im Rahmen der 6. Staatsreform an die Teilstaaten abgetreten hatte.
Das neue Pflegegeldsystem der DG beruft sich künftig ausschließlich auf den tatsächlichen Pflegebedarf der Person und nicht mehr, wie vorher, auf den Pflegebedarf und das Haushaltseinkommen.
Das System ist in zwei Säulen aufgeteilt. Ein festgestellter Unterstützungsbedarf gibt das Recht auf das Basispflegegeld. Zusätzlich existiert die Möglichkeit eines Sozialzuschlags. Dieser dient einer größeren Unterstützung von einkommensschwachen Senioren. Insgesamt sieht die DG-Regierung im Haushalt rund 5 Millionen Euro für das Pflegegeld für Senioren vor.
Alle Bezieher der BUB (die Menschen, die im alten System eine Beihilfe bezogen haben) werden vom Ministerium kontaktiert und erhalten umfassende Informationen. Sie müssen im Grunde nichts unternehmen – ihre Leistungen werden entweder nach oben angepasst, wenn das neue System vorteilhafter für sie ist, oder sie behalten die gleiche Summe wie bisher, bis das neue System vorteilhafter für sie wird.
Alle Anträge, die ab dem 1. Dezember 2022 gestellt wurden bzw. werden, werden bereits von der DG bearbeitet. Hierfür muss man einen Antrag beim Ministerium der DG einreichen. Die Mitarbeiter des Teams Pflegegeld für Senioren greifen auf Datenflüsse des Staates zurück, um zu überprüfen, ob ein Unterstützungsbedarf vorliegt, und um zu überprüfen, ob der Senior andere Geldleistungen bezieht.
Wenn noch kein Unterstützungsbedarf vorliegt, wird die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben von den Mitarbeitern des Ministeriums kontaktiert, um sich mit dem Senior in Verbindung zu setzen und anhand des BelRAI-Screeners eine Einschätzung für den Unterstützungsbedarf vorzunehmen.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein:
• Die Person muss das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben (aktuell 65 Jahre);
• Sie muss in Belgien hauptsozialversichert sein;
• Sie muss ihren Wohnsitz im deutschen Sprachgebiet Belgien haben oder aufgrund der europäischen Verordnung 883/2004 ein Anrecht auf Geldleistungen in der DG haben;
• Es ist kein medizinisches Attest oder eine ärztliche Untersuchung nötig, um Pflegegeld zu erhalten;
• Die Person muss einen Unterstützungsbedarf aufweisen, der anhand des BelRAI-Screeners durch DSL festgestellt wurde.
Falls dem Antrag zugestimmt wird, erfolgt die erste Auszahlung immer am 20. eines jeden Monats (und das erste Mal am 20. Januar 2023). Die Unterstützung reicht von 45 Euro in der Unterstützungskategorie 1 bis zu 447 Euro in der Kategorie 4 (inklusive Sozialzuschlag; alle Beträge siehe Tabelle unten).
Um den Sozialzuschlag zu erhalten, ist das EKE-Statut entscheidend, also die erhöhte Kostenrückerstattung, die seitens der Krankenkasse vergeben wird. Dabei handelt es sich um ein Statut, mit dem man weniger für die Gesundheitsleistungen bezahlt (beispielsweise für Arzttermine, Medikamente, usw.).
Gewisse Personen haben automatisch durch ihre Situation ein Anrecht darauf. Bei anderen hängt es von den Einkünften des Haushaltes ab. Hier sind die Krankenkassen die richtigen Ansprechpartner für die Senioren.
Im Sinne der Selbstbestimmung der Senioren und der Stärkung ihrer Autonomie steht der Betrag den Senioren zur freien Verfügung. Er ist also nicht an bestimmte Dienstleistungen oder Kontrollen gebunden.
Ferner können ab sofort auch Partnerinnen bzw. Partner das Pflegegeld beantragen. Somit kann der gezahlte Betrag pro Familie höher liegen als im System der BUB. Bisher waren bei der Berechnung die Haushaltseinkommen und nicht das Einkommen der betroffenen Person mitberücksichtigt worden.
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt innerhalb von 60 Werktagen ab Antragstellung.
Hintergrund
Um auf alle Fragen antworten zu können, wird das Team Pflegegeld für Senioren des Ministeriums der DG eine Telefonpermanenz (087 / 789 980) gewährleisten. Ab dem 7. Dezember 2022 bis vorerst 28. Februar 2023 ist das Team Pflegegeld für Senioren zu folgenden Zeitpunkten erreichbar:
– Montags und mittwochs von 9 Uhr bis 18 Uhr
– Dienstags, donnerstags und freitags von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr.
Außerdem werden Sprechstunden in Eupen, Büllingen und St.Vith angeboten. Für mehr Informationen bittet das Team Pflegegeld für Senioren um eine telefonische Absprache (087 / 789 980). Alle Informationen zum neuen Pflegegeld findet man auch unter www.ostbelgienlive.be/pflegegeld