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71-Jähriger sorgt mit Pfefferspray für Einhaltung des „Corona-Abstands“

Foto: Shutterstock

Nicht alltäglicher Einsatz für die Aachener Polizei: Ein 71-jähriger Mann hat am Wochenende auf dem Vennbahnweg zuerst eine Gruppe von Joggern und anschließend zwei Radfahrer völlig unvermittelt mit Pfefferspray eingenebelt.

Die Radler, ein 51-jähriger Aachener und seine 49-jährige Frau, konnten trotz tränender Augen gerade noch unfallfrei vom Pedelec steigen und die Polizei rufen.

Eine Streife stellte den 71-Jährigen zur Rede. Nach eigenen Angaben wusste der Mann sich nicht anders zu helfen, als so die Passanten auf gebührendem „Corona-Abstand“ zu halten. Ein Strafverfahren wegen gefährlicher Köperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr wurde eingeleitet.

Der Polizei ist bislang nicht bekannt, wer die Jogger waren. Sie werden gebeten, sich ebenfalls als Zeugen bei der Polizei zu melden.

19 Antworten auf “71-Jähriger sorgt mit Pfefferspray für Einhaltung des „Corona-Abstands“”

  1. Karli Dall

    Jetzt nimmt eine Person den Abstand von 1,50 m ernst und setzt in Notwehr Pfefferspray ein, da wird ein Strafverfahren eingeleitet.
    Kein Wunder, dass die Gesetze und die Polizei nicht mehr ernst genommen werden – Alaaf und Helau Ihr Aachener Jecken.

    Korrekt wäre gewesen, wenn er die Polizei sofort verständigt hätte, ….sachdienliche Hinweise…

  2. Volles Verständnis

    Für diesen zur Risikogruppe gehörenden Rentner habe ich volles Verständnis. Ich erlebe es selbst, wenn ich einkaufen gehe – was ich schon auf ein Minimum reduziert habe. Letzte Woche in einem Supermarkt mit ziemlich breiten Gängen gingen Leute quasi „auf Tuchfühlung“ an mir vorbei, obwohl der Abstand von mindestens einem Meter möglich gewesen wäre! Ich krieche fast ins Regal um den Abstand zu maximieren und diese rücksichtslosen Typen laufen einen fast um.

    Insofern kann ich nur sagen, der Rentner hatte Recht – es gibt eben Leute denen man anders nicht beikommen kann.

    So, und jetzt … „Feuer frei“ für die Coronaleugner

  3. Fleckenharald

    Da draussen ist was los, eben in einem nicht weiter zu erwähnenden Supermarkt hörte ich doch aus gebührender Entfernung wie sich eine vom Personal damit brüstete das Sie das Wochenende über in Deutschland war mit Ihrem Freund und eigentlich jetzt 15 Tage in Quarantäne müsste weil sie die 48 Std Regelung übertreten hat, Ihr war das aber anscheinend sowas von egal
    Angenommen , nur angenommen die Person ist infiziert und ein Superspreader , ja dann herzlichen Glückwunsch
    Ganzer Laden krank, Personal und Kunden alle mit Corona infiziert aber hauptsache Seightseeing in Deutschland gemacht
    Und von solchen Leuten haben Wir viele , sehr viele da draussen
    Ich Ich Ich , die anderen? Interrisieren mich nicht
    Die Person kann sich glücklich schätzen das nicht jeder ein Denunziant ist

  4. Paul Siemons

    In Belgien darf ich nicht einmal so ein Spray besitzen, um mich damit als Spaziergänger, Jogger oder Radfahrer gegen Hunde zu verteidigen. Und in Deutschland darf man es zwar haben, aber nicht gegen Menschen einsetzen. Wer diesen wild gewordenen Rambo hier verteidigt, ist ein Heuchler und kann ja wohl kaum wirklich an der Unversehrtheit seiner Mitmenschen interessiert sein. Ich hoffe, es kostet den Angreifer einiges.

    • Es ist davon auszugehen, dass der Mann bereits mit dem Vorsatz das Spray einzusetzen, dort spazieren gegangen ist.
      Als Fussgänger auf der Ravelroute, egal ob in D oder B, ist man den meisten Radfahrern ein lästiges Hindernis und wird knapp überholt und anschliessend noch schnell angepöbelt.
      Ein besonders Problem für ältere Personen, die die Radfahrer nicht oder nur im letzten Moment kommen hören.
      Der Großteil der Radfahrer verhält sich so rücksichtslos, wie sie den Autofahren sonst gerne vorwerfen.
      Corona war sicher nur ein Vorwand um sich mal zu wehren

    • Hans Eichelberg

      #Paul Siemons
      Verteidigen soll man sich ohnehin nicht effizient. In die Opferrolle begeben ist trendy. Das gilt mehr oder weniger in ganz Europa.
      In Deutschland wurde, wie mir bekannt ist, vor einigen Jahren ein „Opfer“ mit dem Bundesorden geehrt – allerdings posthum.
      Dieser Fall hat aber nichts mit Radfahrern und Fußgängern zu tun.

  5. An alle Corona-Selbstverteidigungs-Helden und solche die es noch werden wollen:
    „Le spray au poivre est une arme interdite à la vente en Belgique. À partir du moment où la personne ne dispose pas de la force légitime pour utiliser cette arme – comme un policier, par exemple – à ce moment-là, la personne se rend coupable de cette infraction de port d’arme prohibée“,
    « Pour détention, port ou usage d’arme prohibée, vous risquez de 1 mois à 5 ans de prison et/ou une amende de 100 à 25.000 euros », note Jean-Claude Elslander, procureur du Roi du Brabant wallon.

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