Die für die Behinderten-Politik zuständige Staatssekretärin Zuhal Demir (N-VA) hat dem Missbrauch bei der Nutzung von Parkplätzen für Behinderte den Kampf angesagt.
Bei der Nutzung von Parkplätzen für Behinderte wird viel gepfuscht. Oft werden die Parkplätze, die für Menschen mit einer Behinderung ausgewiesen sind, auch von Autofahrern in Anspruch genommen, die dazu gar nicht berechtigt sind.
Andere stellen ihr Auto auf einem Behinderten-Parkplatz ab, obwohl die Gültigkeitsdauer ihres Behinderten-Ausweises längst abgelaufen ist.
Um die Parker auf einem Behindertenplatz besser kontrollieren zu können, sollen künftig auch Stewards überprüfen dürfen, ob der Benutzer eines Behinderten-Parkplatzes über einen gültigen Ausweis verfügt“, sagte Demir der Zeitung „Het Belang van Limburg“.
Derzeit sind nur Polizisten und anerkannte Parkplatzwächter dazu befugt, zu überprüfen, ob ein Behinderten-Parkplatz wirklich von denen genutzt wird, die darauf Anrecht haben. Denn heute blieben Parkplatzsünder bleiben ungestraft, so Staatssekretärin Demir.
Alljährlich erhalten rund 30.000 Belgier ein Bußgeld von 110 Euro, wenn sie ihr Auto unrechtmäßig auf einem Parkplatz abgestellt haben, der Personen mit einer Beeinträchtigung vorbehalten ist.
Nach Angaben des Ministeriums für Soziale Sicherheit sind zurzeit 228.000 abgelaufene Parkkarten in Belgien im Umlauf. Das entspricht in etwa der Hälfte aller Ausweise.
Um die Polizeidienste, die heute mit vielen anderen Aufgaben befasst sind, erst recht bei der anhaltenden zweithöchsten Terrorwarnstufe zu entlasten, arbeitet Staatssekretärin Demir an einer Gesetzesänderung, wonach in Zukunft auch Stadtstewards kontrollieren dürfen, ob ein gültiger Parkausweis im Fahrzeug liegt.
Noch vor dem Sommer soll die Föderalregierung der Befugniserweiterung zustimmen, hieß es in einem Medienbericht. (cre)
Frage: Darf ich, wenn ich eine behinderte Person zB. zum Krankenhaus fahre, deren Behinderten Ausweis bei der Suche eines Parkplatzes verwenden.
Habe ich schon mehrmals getan, wenn ich I. A. einer Behinderten Person etwas erledigte. Sehe ja nicht ein, diesbezüglich aus eigener Tasche zu bezahlen !
Liebe Maut
Hoffentlich liest unsere liebe Angela Kerstges Ihren Kommentar nicht. Sie mag nämlich keine Geizhälse!
Nein, darf man nicht., die Behinderte Person muss dabei sein.
Darf man . Richtig lesen . Wenn sie die behinderte Person am Ziel raus lassen und dann einen Parkplatz suchen dürfen sie den Ausweis nutzen . Da sie ja im Auftrag händeln.
Man hat das Gefühl jeder Belgier bekommt den Ausweis schön bei der Geburt ausgestellt. Diese Ausweise von Belgier sind die normalen behinderten Ausweise und nicht die zur Parkerleichterung wie in Deutschland. Sie haben zwar ein Rollstuhl Emblem, es ist aber nicht der selbe Ausweis.
Wird von vielen fälschlich genutzt.
Wir haben einen orangenen Ausweis als behinderten Ausweis .
Und einen mit Rollstuhl blau zur prkerleichterung . Zusätzlich mit Bild und Zusatz schreiben . Ohne das ist er nicht gültig .
die behinderte Person muss anwesend sein
Ja dürfen sie . Sie lassen ja die Person zb . Beim Arzt etc aussteigen und suchen dann einen Parkplatz. Dann dürfen sie denn Ausweis nutzen .
….Ich sah mal einen Dachdecker mit solchem Ausweis; ob es auch Polizisten mit diesem gibt?
@ Bernstein
Der Behindertenausweis gilt in diesem Fall für die Dauer des Transportes sowie die Aufenthaltszeit im Krankenhaus.
Zitat:
…… obwohl die Gültigkeitsdauer ihres Behinderten-Ausweises längst abgelaufen ist.
Zitatende
In diesem Zusammenhang fällt mir eine Anekdote aus dem Altersheim in Heusenstamm ein. Dort erschien 2 mal im Jahr ein Mitarbeiter des Rentenamtes um festzustellen ob die Behinderung bei einem beidseitig Beinamputierten noch vorhanden ist.
Ich bräuchte einen solchen Ausweis. Mir wurde im Rathaus gesagt, es könnte bis zu einem Jahr dauern bis zur Bewilligung?
@ Realisr
Ganz ehrlich, diesen Ausweis braucht kein Mensch. Fragen Sie mal die, die ihn aufgrund einer Behinderung bei sich führen. Die würden gerne darauf verzichten.
So eine Dumme Antwort kann nur von unserem Ich weiss alles, Ich kann alles kommen.
Trollalarm!
@ Frage
Stimmt, darum habe ich ja auch nicht auf Herrn Müller reagiert. Hätten Sie es auch unterlassen wäre sein „Beitrag“ einfach untergegangen.
Ich besitze aufgrund einer Behinderung einen Behindertenausweis und ja, mir wäre es 1000mal lieber, gesund zu sein und weitere Strecken laufen zu können, als diesen Ausweis in Anspruch nehmen zu müssen. Stellen Sie sich mal vor, wie man sich fühlt, wenn man auf einen Behindertenparkplatz fährt, dann oftmals dem prüfenden Blick vorüber gehender Passanten ausgesetzt ist, die zuerst schauen, ob auch der berühmte Ausweis vorne im Auto liegt und dann meistens auch noch warten, um zu sehen, ob man denn auch tatsächlich eine Behinderung hat. In manchen Köpfen ist noch immer nicht angekommen, dass nicht jede körperliche Behinderung für alle sichtbar ist. Außerdem ist man darüber auch niemandem Rechenschaft schuldig.
Das Passanten hinschauen find ich nicht so schlecht. Der Ton macht natürlich die Musik. Selbst wenn man angesprochen wird muss man sich nicht vor jedem Dahergelaufenen gleich ausweisen. Dennoch find ich es nicht verkehrt wenn jeder darauf achtet, dass Behindertenparkplätze auch wirklich für behinderte Personen frei gehalten werden.
Ab wann hat man Anrecht auf diesen Behindertenausweis. Meine Eltern sind doch schon altersbedingt sehr gebrechlich können noch Kurzstrecken mit dem Auto fahren jedoch können Sie keine weiten Strecken mehr zu Fuß zurück legen. Haben Sie Anrecht?
Ein Nachbar von mir ist augensichtlich nicht behindert fährt jeden Tag mit seine Luxuskarosse zum Frühschoppen und hat in der Frontscheibe solch einen Ausweis liegen. Ist dies rechtens bzw. wer überprüft dies?
Es herrscht reinste Willkür!!
Ein über 80jaehr. hatte seit Jahren einen solchen Ausweis,
bekam ihn dann grundlos nicht erneuert!
Also fährt und parkt er mit dem alten weiter
Alter ist nicht gleichbedeutend mit „behindert“ im Sinne von Anspruch auf „Vergünstigungen“, zumindest nicht in Deutschland. Warum fragen Sie nicht Ihren Nachbarn? Der wird Ihnen sicher sagen, wo er den Ausweis bekommen hat. Er wird vermutlich von sich aus anfangen zu erzählen, inwieweit er ein Anrecht darauf hat. Eine Behinderung muss man jemandem nicht ansehen – und Alter ist sicher of doof, aber keine Behinderung.
…. und Alter ist sicher of doof,…..
@ Radio Euro
Glauben Sie einem alten Mann, das stimmt nicht. Auch der Herbst hat schöne Tage. Wenn Sie aber wirklich so denken sollten Sie sich zeitig einen Strick kaufen um es zu vermeiden.
Ich schrieb“ oft“. Nicht „immer“. Ich kannte eine 104jährige, die putzmunter in der Küche rum turnte und auch fit im Kopf war. Das ist aber auch eine Einstellungsfrage. Sie (die Person die ich meine) und Sie (=Sie) haben eine gewisse Grundeinstellung. Es gibt aber genug ältere Bürger, die über sich reden, als wären sie schon tot…
RAdio Euro lebt wohl in seiner eigenen Welt, in der Fantasie. Sie turnte mit 104 herum, so so… Gutes Zeug, wa! ;-))
Auf den Behinderten Parkplätze in der Kirchstrasse stehen Tag und Nacht die gleichen Behinderte auf den gleichen Parkplatz die sie als Garage oder Abstellplatz gebrauchen und damit andere Behinderte zwingen weite Wege zu gehen um ihre Erledigungen zu machen.
Wo soll der behinderte Nachbar denn ihrer Meinung nach parken ? Da ist eindeutig die Stadt im Verzug zusätzliche Behinderten Parkplätze zu machen wenn dem so ist.
Ja ein Golf. Sehr auffällig,da zweifarbig. Das Problem ist, dass man auf einem B.Parkplatz den ganzen Tag kostenlos parken kann., hier sollte man die Parkzeit mit einer Scheibe Begrenzen.
@Peter Müller
Sie,sind doch bestimmt nicht Körperbehindert?
Das Problem ist,das man….bla,bla,
hier sollte…..bla,bla mit einer Scheibe Begrenzen.
Wenn nun ein Mensch mit Eingeschränkter Mobilität,den Tag im Krankenhaus mit Untersuchungen „verbringt „(Ja Herr Müller, das gibt es im richtigen Leben) muss er dann die Untersuchungen unterbrechen,weil solche Leute wie sie,nur ? im Kopf haben?
Wie ich schon Eingangs schrieb:Sie,sind nicht Körperbehindert,aber ……..
Ja, aber das Argument (etwas unterbrechen zu müssen weil die Parkzeit abgelaufen ist) kann doch jeder geltend machen! Ob man körperlich behindert ist oder nicht, das Gesetz ist für alle gleich! Es sei denn, man passt das Gesetz an (denn es ist für ALLE ein scheiß Gesetz, nicht nur für die Behinderten).
Es geht sich darum, dass Leute die in Eupen wohnen und den Schein besitzen den Ganzen Tag den Parkplatz besetzen., und anderen Behindeten die Chance nehmen einen Parkplatz zu finden. Es ist schon ein Problem das am Krankenhaus selbst, nur drei B.Parkplätze vorhanden sind. Sie können froh sein ,dass Sie einen Kopf haben,sonst müssten Sie das Stroh in den Händen tragen.
Guten Abend Herr Müller,
Jetzt haben sie’s mir aber gegeben.
Nur schade,das sie meinen Post,NICHT verstanden haben.
Sie möchten die Parkzeit mit einem B.ausweis Begrenzen,ich meinte aber,das geht in der Praxis gar nicht.
Aber,ich gehe immer noch davon aus,das sie nicht Körperbehindert sind,sondern……..
Dies schreibt Ihnen ein Mensch,der sein Stroh usw.
Nur nicht weinen,denn für mich sind sie, nur ein kleines (Zensiert)
Hier im Forum kann den jeder beantragen. Einfach seinen Nick angeben. Geht Ruckzuck.