Gesellschaft

Neue Niederlage für Ex-König Albert im Streit mit Delphine Boël, die behauptet, seine (uneheliche) Tochter zu sein

13.12.2019, Belgien, Brüssel: Delphine Boël, Künstlerin aus Belgien, nimmt an einer Verhandlung vor dem Kassationshof teil. Foto: Dirk Waem/BELGA/dpa

Ist Delphine Boël die uneheliche Tochter von Albert II.? Im Streit um diese Frage hat der frühere belgische König vor dem Kassationshof, dem obersten Zivilgericht des Landes, eine Niederlage kassiert.

Die Richter machten am Freitag den Weg frei für ein Verfahren zum Nachweis, ob der 85-Jährige der Vater der Künstlerin Delphine Boël ist.

Die 51 Jahre alte Frau drängt den ehemaligen Monarchen seit Jahren, die Vaterschaft anzuerkennen. Doch Albert bestreitet sie vehement. Nach Angaben Boëls sollen Albert und ihre Mutter, Baronin Sybille de Sélys Longchamps, eine längere Affäre gehabt haben. Das Gerücht beschäftigt die Öffentlichkeit schon seit Ende der 1990er Jahre.

Belgiens ehemaliger König Albert II. Foto: Laurie Dieffembacq/BELGA/dpa

Der Brüsseler Appellationshof hatte entschieden, dass Jacques Boël weder der biologische noch der gesetzliche Vater von Delphine Boël sei und sich König Albert II. einem Vaterschaftstest unterziehen müsse. Um dieses Urteil auszusetzen, zog Albert vor den Kassationshof, der jetzt seinen Einspruch abgewiesen hat.

Dem DNA-Test hat sich der Vater des amtierenden Königs Philippe bereits Ende Mai 2019 unterzogen. Das Ergebnis ist nicht öffentlich bekannt. Albert wehrte sich jedoch vor Gericht weiter. Nach der jetzigen Entscheidung kann Boël nun das Verfahren vorantreiben.

Delphine Boël hat schon oft behauptet, Albert habe in ihrem Leben einst eine wichtige Rolle gespielt. Als junges Mädchen habe sie mit ihrer Mutter, der Baronin Sybille de Sélys Longchamps, in einer Wohnung mit diskret verborgenem Parkplatz gelebt – damit Albert unauffällig zu Besuch kommen konnte.

Paola mit Albert auf einem undatierten Archivbild. Foto: dpa

„Wenn sie am Abend ausgegangen sind, haben sie mich mitgenommen“, sagte Boël in einem Interview mit einer Illustrierten: „Wenn ich bei unserer Rückkehr schon schlief, trug er mich im Aufzug.“

Irgendwann seien sie und ihre Mutter aus Sorge vor Gerüchten nach London gezogen. Der Kontakt zu Albert sei aber geblieben, auch nachdem er 1993 den belgischen Thron bestieg.

Sechs Jahre später kamen Gerüchte auf, als eine Biografie über Alberts Frau, Königin Paola, heute 81, erschien. Darin ist die Rede von einer unehelichen Tochter Alberts.

Dass die Ehe des damaligen Prinzen Albert mit der italienischen Adligen Paola Ruffo di Calabria in den 1960er Jahren auf der Kippe stand, gilt als offenes Geheimnis.

„Die schöne Paola sah man als unzähmbare Party-Prinzessin und Schrecken des belgischen Hofes. Auch Albert, Porschefahrer und angeblicher Frauenheld, ging eigene Wege“, schrieb die Agentur dpa in einer Reportage im Vorfeld des Gerichtermins von diesem Dienstag, 21. Februar 2017. (dpa/cre)

10 Antworten auf “Neue Niederlage für Ex-König Albert im Streit mit Delphine Boël, die behauptet, seine (uneheliche) Tochter zu sein”

  1. Hosen runter! Er soll wie „Otto-Normalverbraucher“ zu seinen Kinder stehen ober sie gewollt hat oder nicht! Der König soll sich nicht wie Gott in Frankreich benehmen. Jeder weiss sowieso bescheid

  2. Friedrich Meier

    Für Frau Boël ist Albert nicht nur der pére Noël.
    Albert wird andauernd zahlen müssen.
    Ich befürchre dass auch der Steuerrzahler noch in die Tasche greifen muss, denn schlïeßlich verlangt die Dame dann auch noch Dotationen.
    Und darum geht es dieser sogenannten Künstlerin letztendlich.
    Money, Money!

    • @ Friedrich Meier

      Sie sind so ein typischer Mann, wie man ihn als Frau sich wünscht!

      Der gute Roy hat seinen kleinen kleinen König bei der Mutter reingesteckt und dabei ist ein Kind entstanden. Das Kind hatte als einzige Beteiligte keine Wahl, ob sie auf die Welt kommen möchte oder nicht. Nun ist sie da und hat berechtigte Ansprüche. König hin, König her.

      • Friedrich Meier

        Wer von Gott gezeugt wurde, darf dann warscheinlich einen großen Teil der Erde als Erbe reklamieren.
        Oder zählt die Regel nicht, wenn man nicht auch gleichzeitig die Erleuchtung mit der Götlichen Geburt miterhalten hat, oder wie im Falle von AchGott gänzlich ohne Intelligenz auf die Welt kam.

Antworten

Impressum Datenschutzerklärung
Desktop Version anfordern