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Nächste Runde gegen Energieanbieter: Regierung und Verbraucherschutz pochen auf Respektierung der deutschen Sprache

Verbraucher aus der DG beschweren sich regelmäßig bei der Verbraucherschutzzentrale und der DG-Regierung, dass ihr Energieanbieter sie trotz entsprechender Anfrage nicht in ihrer Muttersprache bedienen wollte. Illustrationsbild: Shutterstock

Getragen vom Rückenwind des jüngsten Entscheids des Lütticher Appellationshofes gegen die Gesellschaft ENECO haben die Regierung der DG und die Verbraucher-Schutz-Zentrale (VSZ) bei acht weiteren Unternehmen die Einhaltung der Sprachengesetze eingefordert.

In Ermangelung einer zügigen und konstruktiven Rückmeldung werde man auch hier juristische Schritte in die Wege leiten, betonten DG-Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) und der Geschäftsführer der VSZ, René Kalfa.

ENECO war nach erfolgreicher Sammelklage der VSZ zunächst am 26. Juni des vergangenen Jahres durch das Eupener Unternehmensgericht wegen Missachtung der Sprachengesetzgebung verurteilt worden. Das Urteil wurde durch den Entscheid des Lütticher Appellationshofs vom 27. Mai 2021 betätigt.

Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) im Parlament der DG. Foto: PDG/CK

Demzufolge wird der Konzern verpflichtet, binnen Viermonatsfrist seine Dienstleistungen in der DG und in Gemeinden mit Spracherleichterung für Deutschsprachige (Weismes und Malmedy) künftig auch in deutscher Sprache anzubieten. Andernfalls droht dem Unternehmen ein Zwangsgeld von 5.000 Euro pro Monat und Verstoß.

Der Hof bestärkte in seinem Entscheid die Einschätzung der Ständigen Kommission für Sprachenkontrolle, die besagt: Energieversorger sind juristische Personen, die mit einem Auftrag betraut sind, der die Grenze eines Privatunternehmens übersteigt und der ihnen durch das Gesetz oder öffentliche Behörden im Sinn des Gemeinwohls gemäß Artikel 1 §1 Nr. 2 KGS (Koordinierte Sprachgesetzgebung) aufgetragen ist.

„Demnach müssen auch Sie als Energieversorger die KGS-Vorschriften einhalten. Wir erwarten, dass Sie schnellstmöglich Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und uns eine Roadmap mit konkreten Vorschlägen und Zeitangaben zukommen lassen, wie Sie gedenken, die gesetzlichen Vorschriften in die Tat umzusetzen“, so Paasch und Kalfa in ihrem Schreiben an die Energieanbieter, nachdem sie eingangs zu der Feststellung gelangt waren, „dass Sie bis heute keine konkreten Maßnahmen getroffen haben, um diesen Verpflichtungen nachzukommen“.

5 Antworten auf “Nächste Runde gegen Energieanbieter: Regierung und Verbraucherschutz pochen auf Respektierung der deutschen Sprache”

  1. Der Moment um mal an alle zu appelieren um deutschsprachige Handhabung! Die Banken, Energieversorger, selbst unser Staat, grosse Multis etc sind davon betroffen! Herr Paasch, Sie sind gefragt. Da Sie ja auch einen guten Draht zu Proximus haben, appelieren Sie mal bei denen um gerechtere Preise der Gegühren! Unsere deutschen Freunde zahlen nur die Hälfte von unseren. Dabei zahlen wir sehr teures „schnelles Internet“, und haben dabei mehr als lahmes, mit zahlreichen Unterbrechungen etc. Eine Frechheit!

  2. So auch Intradel. Die schicken mir einen Brief auf Französich, ich habe nicht alles verstanden und beim nächsten Besuch im Park hatte ich verstanden: Ein Jahr Sperre wegen ungebührlichem Verhalten! War das rechtens?

  3. Viktor Krings

    Dieser Zustand der Nichtbeachtung der deutschen Sprache besteht jedoch bereits seit 101 Jahren.
    Schön, dass endlich erste Erfolge erzielt werden.
    Aber es bleibt noch sehr viel zu tun. Selbst Internetseiten von Föderalen- und Regionalen Behörden sind nicht immer in deutscher Sprache verfügbar.

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