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„Most Wanted“ Van den Brande nutzt Anhörung vor Gericht zur Flucht – Festnahme am Sonntag

Der 41-jährige Rutger Van den Brande steht auch auf der Liste der „Most Wanted“, der meistgesuchten Personen. Foto: Föderale Polizei

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Antwerpen hat die Föderale Polizei eine Fahndungsausschreibung für einen internierten Mann herausgegeben, der nach einer Anhörung vor dem Gericht in Antwerpen geflohen ist.

Der 41-jährige Rutger Van den Brande stand auch auf der Liste der „Most Wanted“, der meistgesuchten Personen. Gegen ihn laufen drei Internierungsmaßnahmen wegen versuchten Mordes, Vergewaltigung, Folter, Raubüberfällen in Bande und Rebellion.

Van den Brande hatte eine Ausgangsgenehmigung erhalten, um an einer Verhandlung vor dem Gericht in Antwerpen teilzunehmen, bei der es um die Entschädigung eines Opfers ging, einer Frau, die der Mann 2020 schwer verletzt und vergewaltigt hatte. Im Jahr 2022 wurde er wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung für schuldig befunden, aber aufgrund seines psychischen Zustands wurde er in eine Anstalt eingewiesen statt inhaftiert.

Ein Blaulicht leuchtet an einer Polizeistreife. Foto: Lino Mirgeler/dpa

Am vergangenen Donnerstag gegen 11.30 Uhr floh er zu Fuß vom Parkplatz des forensisch-psychiatrischen Zentrums am Hurstweg in Gent, als er vom Gerichtsgebäude zurückkehrte.

Rutger Van den Brande ist 1,77 m groß und schlank. Er hat schwarze Haare, einen Schnurrbart, ein Zungenpiercing und eine Tätowierung auf dem rechten Unterarm, wie die Föderale Polizei mitteilt. Zum Zeitpunkt seiner Flucht trug er einen grauen Kapuzenpullover mit blauen Buchstaben, eine blaue Jeans, schwarze Turnschuhe und wahrscheinlich eine schwarze Jacke.

Der 41-Jährige stellt eine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit Dritter dar. Personen, die ihn sehen, werden gebeten, sich ihm nicht zu nähern, sondern sofort die Polizei zu benachrichtigen. Hinweise können über avisderecherche@police.belgium.eu oder über die kostenlose Nummer 0800/30.300 gemeldet werden.

Am Sonntagvormittag meldete die Tageszeitung „Het Laatste Nieuws“ am Sonntag, dass man Lauranne (26), eine junge Frau, die von dem flüchtigen Van den Brande vergewaltigt und mit dem Tod bedroht wurde, an einen sicheren Ort gebracht habe.

Lauranne war 21, als sich die Vorfälle mit Van den Brande ereigneten. Sie arbeitete 2020 als Escort-Dame und besuchte ihn in der Wohnung in Borsbeek, wo er damals wohnte. Als sie drinnen war, setzte sich Van den Brande auf sie, hielt ihr die Klinge einer Axt an die Kehle und bedrohte sie. „Halt den Mund, Schlampe, oder ich schneide!“. „Er hat mir drei Schläge auf den Kopf versetzt und mich mit Kabelbindern und einem dicken orangefarbenen Seil gefesselt. Dann hat er mich vergewaltigt.“

Glücklicherweise wurde Van den Brande am Sonntag nach drei Tagen auf der Flucht in Edegem in der Nähe von Antwerpen gefunden und festgenommen.(cre)

12 Antworten auf “„Most Wanted“ Van den Brande nutzt Anhörung vor Gericht zur Flucht – Festnahme am Sonntag”

  1. Schwer verständlich?!

    Es ist schwer verständlich, dass Jemand, der laut OD–Artikel „eine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit Dritter ist“ und nach der Verurteilung wegen eines versuchten Mordes und einer Vergewaltigung, so einfach fliehen kann.

    Wie kann es sein, dass so einem Schwerverbrecher eine „Ausgangsgenehmigung“ erteilt wird?! Das hört sich so an, als ob man dem gesagt hätte: „Hier ist dein Bus– und Bahnticket jetzt fahr‘ mal alleine nach Antwerpen zum Gericht und danach kommst du wieder brav zurück“.

    • So wird das doch auch mit den Asylbewerbern gemacht welche kein Aufenthaltsrecht haben, sie werden von Manderfeld oder Eupen alleine nach Brüssel geschickt um abgeschoben zu werden, und dann wundert man sich wenn Sie nie ankommen.

      • Alfons van Compernolle

        Dieter: ich bin nun bei weitem kein RECHTER , aber findest Du nicht , dass es einen grossen Unterschied gibt , zwischen Asylbewerber und gefaehrlichen Straftaeter ??
        Ich denke wohl !!!

        • Gärlinde

          @Alfons van Compernolle: Sie haben ja Recht, aber machen Sie das mal einer Staatsanwaltschaft kler….
          Polizei ballert in St.Viuh: nix passiert, 14-jähriger haut mit einem Hammer um sich: versuchter Mord.

          • John Mc Lane

            Zum Hammervorfall in St. Vith : Warum wird nicht berichtet, dass es sich um einen Afghanen handelt, was haben solche Typen überhaupt bei uns zu suchen?

            Warum berichtet die Presse nie zu den Zwischenfällen im Asylheim in Manderfeld? Wer erteilt Order, dass diese -zum Teil- schlimmen Vorfälle verheimlicht werden?

            Unsere Bevölkerung wird belogen und beschissen.

            • Alfons van Compernolle

              John Mc Lane : Ihre Frage ist berechtigt ! ABER : auch hier Afghane ist nicht gleich Afghane, auch hier gibt es sehr unterschiedliche Menschen.
              Ich kenne hier in Gent ein paar Afghanen ( m&w) , ehrlich gesagt die ùbertreffen auch mich mit ihrer liberalen freiheitlichen Einstellung und Verhaltens-Lebensweisen ! Diese Bekannten sagen es auch ganz offen , dass sie ihre
              Landsleute mit ihrer “ dwaarsen leefmanier“ nicht verstehen. Ich tue es auch nicht !

        • @ AvC

          Sie unterschlagen geflissentlich die Worte „ohne Aufenthaltsrecht“. In einem „funktionierenden“ Staat werden Menschen ohne Aufenthaltsrecht festgenommen und abgeschoben – so sieht die Gesetzgebung das vor. Wenn dieses Vorgehen von den Behörden, die für die Durchsetzung der staatlich festgelegten Regeln zuständig sind, nicht mehr eingehalten wird, ist in dem Staat etwas faul.

          • Alfons van Compernolle

            Na ja : Migranten / Asylanten mit oder ohne Aufenthaltstitel sind fùr mich immer noch keine Schwerverbrecher oder kriminell , soweit sie keine vom STGB ausgewiesene strafbare Straftat begangen haben. Selbst dann , wenn diese ohne Aufenthaltstitel sich in unserem Land unerwùnscht mit Ausreiseaufforderung weiterhin aufhalten , selbst dann sind es keine SCHWERVERBRECHER oder KRIMINELLE !

            • @ AvC

              Ich verstehe Ihre Einstellung, allerdings muss man dann fragen, wo fängt die Großzügigkeit bei Gesetzesübertretungen an und wo hört sie auf UND wer bestimmt was zwar gesetzlich verboten ist aber toleriert werden soll? Wenn Ihr Gesicht einem schlecht gelaunten Polizisten nicht gefällt, werden sie verknackst, während 50 Meter weiter Jemand für das selbe Vergehen nicht belangt wird. 🤷‍♂️

              Und noch eins, reisen Sie mal in die USA ohne Genehmigung ein, dann werden Sie sehen, was „eine Straftat“ ist.

              • Alfons van Compernolle

                Na Ja : ich kenne die USA beruflich bedingt sehr gut, auf sicher 1000 x aufenthaltlich gewesen. Ja sicher , jetzt unter Trump ist eine Einreise ohne Visum oder GreenCard eine schwere Straftat. Fakt ist und bleibt aber eine Straftat ist was die Politik (nicht WIR ) als Straftat definiert.
                Sehe in den USA bei einer einfachen Verkehrskontrolle den Sheriff mal nur unfreundlich an, Deine vorlàufige Untersuchungshaft ist mal sicher
                und der Snellrichter den es in den USA schon seit Ur-Zeiten gibt, wird sehr grosszùgig in Dein gspartes Vermoegen eingreifen , in EUROPA bekommt man eventuell den boesen Zeigefinger gezeigt oder den Hamburg Volksausdruck „Bulle“ eine Geldbusse von € 50.- selbiges fùr Flikken , in Gent ist das eine lobpreisung der Polizei und wird von der Politie selbst gebraucht “ Open flikkendag“ !! Nein es besteht ein Unterschied zwischen einen Schwerverbrecher und einem Asylanten ohne Aufenthaltstitel.

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