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Mordfall Deidenberg: Angeklagter zu 10 Jahren Haft verurteilt

Auftakt des ersten Mordprozesses in Eupen (im Gerichtssaal an der Klötzerbahn). Foto: Gerd Comouth

Im ersten Mordprozess im Eupener Gerichtsbezirk ist das Urteil verkündet worden. Der Angeklagte wurde für schuldig befunden, am 15. März 2016 in Deidenberg einen 44-jährigen Deutschen getötet zu haben. Der 55-Jährige wurde zu 10 Jahren Haft ohne Bewährung und einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt.

Die Drei-Richter-Kammer unter dem Vorsitz von Gerichtspräsident Charles Heindrichs ging damit sogar über das von der Anklage geforderte Strafmaß von 7 Jahren Haft hinaus.

Der Angeklagte wollte sich nach wie vor an die Tat nicht mehr erinnern können. Er war an jenem Sonntag sturzbetrunken (3,63 Promille). Zur Tatzeit war in dem Haus im Ortsteil Schwarzenvenn außer dem Opfer und dem Täter, der aus Österreich stammt, aber schon lange in Deidenberg lebt, auch noch die Freundin des Getöteten anwesend, die ebenfalls betrunken gewesen sein soll.

Dass erstmals ein Mordprozess in Eupen stattfindet, ist auf die Reform der Geschworenengerichte zurückzuführen. Seit Ende Februar müssen Tötungsdelikte nicht mehr unbedingt mehr vor einem Assisenhof verhandelt werden. Je nach Beweislage kann dies jetzt auch vor dem Strafgericht geschehen.

In diesem Haus im Deidenberger Ortsteil Schwarzenvenn kam es am 15. März 2015 zu der tödlichen Messerstecherei. Foto: OD

In diesem Haus im Deidenberger Ortsteil Schwarzenvenn kam es am 15. März 2015 zu der tödlichen Messerstecherei. Foto: OD

14 Antworten auf “Mordfall Deidenberg: Angeklagter zu 10 Jahren Haft verurteilt”

  1. Wie bitte?

    Also in der Radioberichterstattung hat der vorsitzende Richter behauptet, dass der Angeklagte selbst bei der festgestellten 3,63 Promille im Blut, über ein Restbewusstsein verfügt haben muss…
    Komisch dass z.B. die Richter in Deutschland anders urteilen, denn dort gilt ein Täter allgemein als nicht schuldfähig ab 3,3 Promille. Es ist und bleibt ein Tötungsdelikt. Das ist schlimm. Aber einem Angeklagten bei diesen hohen Promillewerten die volle Schuldfähigkeit zuzuschreiben, ist auch schlimm.

    • Experten

      @Wie bitte? Ausschlaggebend in diesem Prozess waren die Aussagen der beiden Experten, die dem Angeklagten trotz der hohen Promilliewerten ein Restbewusstsein attestiert haben. Sie begründeten das u.a; damit, dass der Angeklagte nach der Tat flüchten wollte und zum Nachbar gesagt hat: „Was habe ich da getan?“

      • karlh1berens

        Wenn sich also ein Sturzbetrunkener fragt, was er gerade getan hat, werten Sie (und der Richter) das als Schuldeingeständnis ? Wenn ich im GrenzEcho das Tète à Tète des Anwalts des Angeklagten mit dem Anwalt der Familie des „Opfers“ sehe, weiß ich was dort gelaufen ist. Wer solch einen Anwalt hat braucht keinen Henker mehr. Ich kannte den Getöteten und Situationen in denen er andere bis zur Weißglut gereizt hat. Eine Tat im Affekt läge auch im Rahmen des Möglichen.
        „Seit Ende Februar müssen Tötungsdelikte nicht mehr unbedingt vor einem Assisenhof verhandelt werden. Je nach Beweislage kann dies jetzt auch vor dem Strafgericht geschehen.“ : Dazu sage ich – analog zu Belgien-Italien bei der EM : Fehlstart für die Premiere am Eupener Gericht. Sowas gehört vor den Assisenhof.

  2. Absurdität

    Mit anderen Worten: Man braucht sich also „nur“ halbtot saufen um als unzurechnungsfähig zu gelten? Da könnte man sich ja denken, ich trinke jetzt jede Menge Alkohol und dann morde ich – und kriege nur ein Sträfchen?

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