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Am Montag fallen in den Schulen der DG die Masken

Foto: Shutterstock

Ab diesem Montag, dem 7. März 2022, wird in Belgien das Corona-Barometer auf Code Gelb umgestellt. Dies haben, wie berichtet, am Freitag die Chefs der Regierungen von Föderalstaat und Teilstaaten entschieden.

Das Covid Safe Ticket (CST) wird im Horeca-Sektor verschwinden und die Beschränkungen für Veranstaltungen werden aufgehoben. Dies ist auch das Ende der epidemischen Notsituation und der am 13. März 2020 ausgelösten föderalen Phase des nationalen Noteinsatzplans.

Konkret bedeutet dies die Aufhebung aller Einschränkungen, u.a. derjenigen im Horeca-Sektor, in den Geschäften und im Veranstaltungssektor.

In der Schülerbeförderung besteht weiterhin Maskenpflicht für alle ab 12 Jahren. Foto: Sina Schuldt/dpa

Masken

– Das Tragen einer Maske bleibt empfohlen, u.a. in Innenräumen, an stark frequentierten Orten und dort, wo ein Abstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann.

– Für schutzbedürftige Personen wird weiterhin die Verwendung von FFP2-Masken empfohlen.

– Nach den Karnevalsferien, ab Montag, dem 7. März 2022, gilt im Unterrichtswesen keine Maskenpflicht mehr (siehe weiter unten).

– In Pflegeeinrichtungen wie Krankenhäusern und Altenheimen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maske ab dem Alter von 12 Jahren Pflicht.

Covid Safe Ticket (CST)

Die Verwendung des Covid Safe Tickets, u.a. im Horeca-Sektor und bei Veranstaltungen, endet.

Unterrichtswesen und Kinderbetreuung

Für die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung der DG, Lydia Klinkenberg (ProDG), gilt im Unterrichtswesen und in der Kinderbetreuung nach den Beschlüssen des Konzertierungs-Ausschusses ab Montag, dem 7. März, Folgendes:

Bildungsministerin Lydia Klinkenberg (ProDG). Foto: Gerd Comouth

– Für alle Schüler und für die Personalmitglieder entfällt die Maskenpflicht. Das gilt für die Sekundarschule, Hochschule, Mittelständische Ausbildung, den Teilzeit-Kunstunterricht, die Erwachsenenbildung und auch die Kinderbetreuung.

– Lediglich in der Schülerbeförderung besteht weiterhin Maskenpflicht für alle ab 12 Jahren.

– Personen, die weiterhin eine Maske tragen möchten, können dies zu tun. Für Personen mit gesundheitlichen Problemen wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.

– Drittpersonen dürfen das Schulgelände wieder betreten.

– Versammlungen wie z. B. Elternabende oder pädagogische Konferenztage können erneut in Präsenzform stattfinden.

Weitere Informationen zu den neuen Regelungen erhalten Sie wie immer im ministeriellen Rundschreiben: www.ostbelgienbildung.be/coronavirus

Zum Thema siehe auch folgenden Artikel auf OD:

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