Der vom Konzertierungs-Ausschuss festgelegte „Stufenplan“ sieht ab dem 9. Juni weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen vor. Die für Bildung zuständige Ministerin Lydia Klinkenberg (ProDG) teilt mit, dass die Lockerungen im Unterrichtswesen der DG erst ab dem 14. Juni wirksam werden.
Diese Entscheidung sei getroffen worden, „um die Prüfungssitzungen Ende Juni nicht zu gefährden“, wie das Kabinett der Ministerin am Donnerstag mitteilte.
Zu den Lockerungen gehören beispielsweise die Wiederaufnahme von außerschulischen Aktivitäten und die Durchführung von Diplom- und Abschlussfeiern.
Folgende Lockerungen treten am 14. Juni in den Grund- und Sekundarschulen in Kraft:
– Ein- oder mehrtägige außerschulische Aktivitäten innerhalb Belgiens können durchgeführt werden;
– Versammlungen unter Personalmitgliedern dürfen unter Einhaltung der im ministeriellen Rundschreiben festgehaltenen Bedingungen im Präsenzformat stattfinden;
– Folgende Drittpersonen dürfen das Schulgelände wieder betreten: Anbieter von Präventionsprogrammen (Kaleido, Polizei, usw.) und Referenten aus den Themenprogrammen (Kultur macht Schule, Wirtschaft macht Schule, Demokratie macht Schule, Sport);
– Diplomfeiern können unter Einhaltung der im ministeriellen Rundschreiben festgehaltenen Regeln organisiert werden.
Bildungsministerin Klinkenberg erklärte zu den Lockerungen: „Auch wenn sich die epidemiologische Situation aktuell stetig verbessert, dürfen wir nicht vergessen, dass die Kinder und Jugendlichen nicht geimpft sind. Klassen- und Schulschließungen sind also weiterhin nicht auszuschließen, wenn es zu Infektionsfällen in den Schulen kommt. Um die Schulen bis zum Ende des Schuljahres offenhalten zu können und die Prüfungssitzungen in den Sekundarschulen nicht zu beeinträchtigen, treten die Lockerungen im Code Rot deshalb erst ab dem 14. Juni in Kraft.“
Schuljahr soll möglichst positiven Abschluss finden
Laut Klinkenberg bleibt es unerlässlich, die geltenden Abstands-, Lüftungs- und Hygieneregeln in den Schulen weiterhin zu befolgen. Sie sei glücklich darüber, dass es möglich sei, den Schülern in den letzten verbleibenden Tagen noch ein weiteres Stück Normalität zurückzugeben, „damit dieses herausfordernde Schuljahr einen möglichst positiven Abschluss findet“.
Besonders die Abschlussjahrgänge haben es ihrer Meinung nach verdient, ihre Schulzeit mit einem würdigen Abschluss zu beenden. „Wenn schon die Abireise und der Abiball im zweiten Jahr in Folge ins Wasser gefallen sind, so möchten wir den Abiturientinnen und Abiturienten zumindest einige schöne Stunden im Beisein ihrer Familien ermöglichen. Deshalb erlauben wir den Schulen, unter Einhaltung bestimmter Bedingungen, die feierlichen Abschluss- und Diplomfeiern zu organisieren. Um die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten, müssen die Schulen bei der Organisation der Veranstaltungen aber natürlich gewisse Regeln einhalten.“
Die Schulen werden dazu angehalten, bei der Veranstaltungsorganisation die Kontaktblasenlogik zu berücksichtigen.
– Zwischen Personen von verschiedenen Klassenverbänden und Haushalten müssen die Abstandsregeln strikt eingehalten werden.
– Insgesamt dürfen max. 200 Personen unter Wahrung der Abstands-, Masken- und Hygieneregeln innen und außen anwesend sein.
– Die Schulen dürfen Verpflegung in Form von Getränken und Snacks anbieten, wenn sie die Regeln des Horeca-Sektors einhalten, d.h. alle Personen erhalten einen festen Sitzplatz mit max. 4 Personen pro Tisch (außer Personen eines Haushalts) und die Bedienung findet an den Tischen statt (keine Selbstbedienung an Theken).
– Der Verzehr von Speisen und Getränken sollen draußen stattfinden.
Die Abschlussfeiern werden in einem möglichst sicheren und streng organisierten Rahmen abgehalten. „Ich vertraue darauf, dass alle Beteiligten verantwortungsvoll mit der Situation umgehen werden“, so die Ministerin. (cre)