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Maskenpflicht für Besucher in Alten- und Pflegeheimen

Zwei Besucher mit Maske im Warteraum eines Alten- und Pflegeheims. Foto: Shutterstock

Die Entscheidung des Nationalen Sicherheitsrates, die Maskenpflicht auf alle öffentlichen Gebäude zu erweitern, hat der zuständige DG-Minister Antonios Antoniadis (SP) zum Anlass genommen, um an die Maskenpflicht für Besucher der Wohn- und Pflegezentren zu erinnern.

Die Maßnahme dient dazu, die Bewohner zu schützen, die zur hochgefährdeten Risikogruppe gehören.

Mit Unverständnis reagierte Antoniadis auf die Rückmeldung einiger Heimleiter, wonach sich nicht alle Besucher in den Wohn- und Pflegezentren an die Maskenpflicht halten würden.

Eine Krankenschwester gibt einer Bewohnerin des Pflegeheims einen Becher. Foto: Benoit Doppagne/BELGA/dpa

„Fast die Hälfte aller Menschen, die dem Coronavirus in Belgien zum Opfer gefallen sind, starben in Wohn- und Pflegezentren. Wir haben es hier mit einem besonders gefährdeten Zielpublikum zu tun und es gibt keinen Grund, auch keinen medizinischen, um als Besucher ohne Maske das Heim oder das Zimmer eines Bewohners zu betreten“, so der SP-Minister, der sehr besorgt auf die Rückmeldung der Einrichtungen reagierte.

Eine erste Reaktion auf diesen Umstand kam von der Hygiene-Inspektion der DG, welche die Unterstützung der Polizei beantragt hat, um die Einhaltung der Maskenpflicht in den Wohn- und Pflegezentren zu überprüfen.

Der Minister appelliert an das Verantwortungsbewusstsein eines Jeden und ruft die Angehörigen dazu auf, die Bemühungen des Heimpersonals und der Behörden zu unterstützen.

DG-Gesundheitsminister Antonios Antoniadis (SP) bei einer Pressekonferenz im Europasaal des Ministeriums in Eupen. Foto: Gerd Comouth

„Es ist unser aller Pflicht, die Ansteckungsgefahr für die Bewohner so gering wie möglich zu halten. Dieses Ziel möchten wir, möglichst ohne den Zugang zu den Einrichtungen wieder einschränken zu müssen, erreichen. Das aber wird die Folge sein, wenn es aufgrund der Nichteinhaltung von Regeln zu Neuinfektionen in den Einrichtungen kommt“, so Antoniadis.

Der Zugang zu den Heimen, ist aktuell nur für Besucher gestattet, welche einen Mund- und Nasenschutz tragen. Die Regierung stellt den Wohn- und Pflegezentren das Schutzmaterial zur Verfügung.

Die Maskenpflicht gilt für jeden Besucher. Ein ärztliches Attest befreit den Besucher nicht von der Maskenpflicht. Einzig die Bewohner sind von dieser Pflicht ausgenommen und müssen keine Maske tragen.

Zum Thema siehe auch folgenden Artikel auf OD:

4 Antworten auf “Maskenpflicht für Besucher in Alten- und Pflegeheimen”

  1. Krisenmanagement

    Die Maskenpflicht ist in Ordnung. Aber für viele Bewohner, die Schwierigkeiten mit dem Gehör haben, ist es eigentlich wichtig das vollständige Gesicht mit der Mimik zu sehen, um überhaupt etwas zu verstehen. Verständigungsschwierigkeiten sind vorprogrammiert.

  2. volkshochschule

    Die Mitarbeiter der Altenheime müssen mindestens jede Woche getestet werden. Alles andere ist verantwortungslos. Selbstverständlich jetzt auch die Kräfte die ihren Urlaub beendet haben.

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