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Manuel Zimmermann

BRF-Redakteur Manuel Zimmermann (rechts, hier mit Kameramann Roger Rox). Foto: Gerd Comouth

Der BRF-Journalist Manuel Zimmermann ist für seine Schlagfertigkeit bekannt. Nicht von ungefähr nannte ihn der heutige Senator Louis Siquet seinerzeit mal „Mönch“. Jetzt bekam der Kelmiser SP-Spitzenkandidat Marcel Strougmayer Zimmermanns Schlagfertigkeit zu spüren.

In der BRF-Wahldebatte über die Gemeinde Kelmis am Dienstag sprach Manuel Zimmermann einen wunden Punkt an: Strougmayers Wohnsitz. Vor wenigen Tagen hatte ein Leserbriefschreiber auf „Ostbelgien direkt“ moniert, Strougmayer dürfe eigentlich nicht in Kelmis kandidieren, weil er längst nicht mehr dort, sondern bei seiner Freundin in Eupen wohne.

Jedenfalls stellte BRF-Moderator Zimmermann in der BRF-Wahldebatte eine diesbezügliche Frage an Strougmayer so direkt, dass dieser erst etwas irritiert wirkte, sich dann aber sehr schnell wieder aufraffte und zu seiner gewohnten Selbstsicherheit zurückfand.

Hier der Dialog zwischen Zimmermann und Strougmayer im Wortlaut:

Zimmermann: „Herr Strougmayer, Sie wohnen ja gar nicht in Kelmis, oder sind nur die Frauen in Eupen schöner?“

Strougmayer: „Mein Wohnsitz ist seit über 44 Jahren in Hergenrath. Was Sie da von den Frauen ansprechen, das ist natürlich eine Privatsache. Wenn meine Freundin in Eupen wohnt, dann kann ich sie dort besuchen gehen, so oft mir das gefällt – ich bin ein erwachsener Mann – und so oft wir beide das mögen. Und sie darf mich auch in Hergenrath besuchen. Alles weitere ist Privatsache.“

Zimmermann: Okay.

So ist das Thema, das in Kelmis vor allem im Vorfeld der Wahl vom 14. Oktober für Gesprächsstoff sorgte, auch mal in aller Öffentlichkeit angesprochen worden.

Siehe dazu auch unseren „Standpunkt“-Artikel „Kelmis locker, Eupen verkrampft“

Siehe dazu auch Artikel: „In Kelmis wohnen CSP und SP künftig zusammen“

3 Antworten auf “Manuel Zimmermann”

  1. Christian Martens

    Da liegt Herr Strougmayer wohl etwas falsch.
    Wenn er hauptsächlich in Eupen bei seiner Freundin verweilt ist Hergenrath nicht mehr das was der Gesetzgeber unter einem Hauptwohnsitz versteht.
    Also darf er so oft er das möchte seine Freundin besuchen, verliert allerdings sein Wahlrecht in Kelmis wenn er hauptsächlich in Eupen ist.
    Mehr dazu steht im Gesetz vom 19. Juli 1991

  2. Daniel Fassbender

    Das sehe ich genauso und dies ist sogar rechtliche festgeschrieben und lässt sich in den Bedingungen für eine Kandidatur nachlesen. siehe auch Leserbrief vom 7. Oktober, da gibt es noch mehr Kommentare dazu

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