Notizen

Mann aß und trank in Eupener Supermarkt und verschwand, ohne zu zahlen

Ein Dienstfahrzeug der Polizeizone Weser-Göhl im Einsatz. Foto: OD

Die Polizeizone Weser-Göhl berichtet am Sonntag von einem Mann, der sich in einem Eupener Supermarkt bediente und die gestohlenen Lebensmittel noch vor Ort konsumierte, ohne sie an der Kasse zu bezahlen. Zudem gab es einige Fälle von „Fahren unter Einfluss“.

Der Vorfall ereignete sich am Samstag, 17.11.2018. Ein 28-jähriger Mann, der über keine Aufenthaltserlaubnis verfügte, begab sich in ein Eupener Großkaufhaus. Dort aß und trank er diverse Lebensmittel und verließ das Geschäft, ohne zu zahlen. Er wurde festgenommen und ein Protokoll zu seinen Lasten erstellt.

Fahren unter Einfluss:

– In Kelmis wurde einem 50-jährigen Mann am Sonntag, 18.11.2018, ein 15-tägiges Fahrverbot auferlegt.

– In Eupen wurde vier Personen ein 15-tägiges Fahrverbot auferlegt: 3 wegen Alkohol am Steuer und 1 Mal wegen Betäubungsmittel. Außerdem mussten drei Personen für 3 Stunden ihren Führerschein abgeben.

– Am frühen Sonntagmorgen, 18.11.2018, gegen 04.50 Uhr kam es in Raeren, Aachener Straße, zu einem Verkehrsunfall mit einem Pkw. Das Fahrzeug prallte aus ungeklärten Gründen gegen einen Grenzstein und kam einige hunter Meter weiter zum Stillstand. Der unverletzte 54-jährige Fahrer stand unter Alkohleinfluss. Sein Führerschein wurde für die Dauer von 15 Tagen eingezogen.

Fahrzeugdiebstahl:

Am Sonntag, 18.11.2018, wurde zwischen 00.30 Uhr und 04.30 Uhr in Kelmis, Albertstraße, ein Quad gestohlen.

7 Antworten auf “Mann aß und trank in Eupener Supermarkt und verschwand, ohne zu zahlen”

  1. „Eupener Großkaufhaus.“ Habe ich etwas verpasst? Wir haben ein GROßKAUFHAUS???? Wo? Seit wann?

    Nun, die Geschichte ist schon wieder so bemerkenswert, dass sie lustig ist. Dazu gehört schon Chuzpe ;)

    • karlh1berens

      Nach der Bibel gab es Fälle erlaubten Mundraubes:
      „Wenn du in den Weinberg eines andern kommst, darfst du so viel Trauben essen, wie du magst, bis du satt bist, nur darfst du nichts in ein Gefäß tun. Wenn du durch das Kornfeld eines andern kommst, darfst du mit der Hand Ähren abreißen, aber die Sichel darfst du auf dem Kornfeld eines andern nicht schwingen.“
      – (Dtn 23,25f EU)

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