Ein Lütticher Gericht hat geurteilt, dass gut zwei Dutzend Sudanesen, die im September im Brüsseler Maximilianpark festgenommen und anschließend nach Vottem bei Lüttich ins dortige Abschiebezentrum überführt worden waren, nicht in ihr Heimatland ausgewiesen werden dürfen.
Das Gericht gab damit Asyl-Staatssekretär Theo Francken Unrecht und der frankophonen Liga für Menschenrechte (Ligue des Droits de l’Homme) Recht. Letztere hatte behauptet, die Sudanesen seien aus politischen Gründen aus ihrer Heimat geflohen und müssten im Fall einer Rückkehr Repressalien, ja sogar Folter befürchten.
Wie das VRT-Portal flanderninfo.be meldet, haben die meisten der betroffenen Sudanesen haben nicht vor, in Belgien um Asyl zu bitten. Großbritannien sei ihr Ziel.
Für Staatssekretär Franken halten sie sich jedenfalls illegal in Belgien auf und müssten demnach abgeschoben werden.
Inzwischen befassen sich gleich mehrere Gerichte und Behörden in Belgien mit den illegal eingewanderten Sudanesen. Sie kommen dabei zu unterschiedlichen Urteilen. Meist steht allerdings Artikel 3 des EU-Vertrags zu den Menschenrechten (Verbot der Folter) im Weg.
Die Zusammenarbeit zwischen dem belgischen Staatssekretär für Asyl und Einwanderung, Theo Francken, und Regierungsbeamten aus dem Sudan steht hierzulande schwer in der Kritik, denn der Sudan gilt als Diktatur, in der regelmäßig Menschenrechte verletzt werden. (flanderninfo.be)
Tegenstrijdige rechtspraak zorgt voor verwarring. Intussen werkt staatssecretaris @FranckenTheo voort: reeds 60 Soedanezen teruggestuurd. pic.twitter.com/WY24KdrPsr
— N-VA (@de_NVA) October 18, 2017
War das jetzt nötig zu betonen, dass die Liga für Menschenrechte „frankophon“ ist?! Die gibt es doch auch in Flandern: „Liga voor Mensenrechten“…
Durch solch fahrlässige Formulierungen wird insinuiert, eine französischsprachige Vereinigung würde gegen einen flämischsprachigen Staatssekretär zu Felde ziehen und der Ableger in Flandern würde sich fein raushalten. Auch so kann man Tatsachen verdrehen!
Die Liga voor Mensenrechten bezeichnet die Ligue des Droits de l’Homme als “zusterorganisatie” (Schwesterorganisation). Und bei den Niederländischsprachigen ist eine Gratis-Mitgliedschaft möglich, bei den Frankophonen aber nicht. All das heißt: die beiden sind klar unterschiedene Organisationen, die man auch klar unterscheiden sollte.
https://mensenrechten.be/pagina/wie-zijn-we
https://mensenrechten.be/pagina/word-lid
http://www.liguedh.be/devenez-membres