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Loveparade-Tragödie 2010: Kein Strafprozess?

Gedenkstätte zur Loveparade 2010 am Karl-Lehr-Tunnel in Duisburg. Foto: dpa

Nach dem Loveparade-Unglück 2010 mit 21 Toten soll es nach einem Beschluss des Duisburger Landgerichts keinen Strafprozess geben. Wie das Gericht am Dienstag bestätigte, wurde die Anklage gegen zehn Beteiligte nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.

Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 war es an einer Engstelle zu einem tödlichen Gedränge gekommen. 21 Menschen starben bei dem Technofestival, mindestens 652 wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

Im Februar 2014 hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg Anklage gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters erhoben. Ihnen wurden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Seitdem hatte das Landgericht im sogenannten Zwischenverfahren aufwendig geprüft, ob eine Verurteilung im Hauptverfahren, der Gerichtsverhandlung, wahrscheinlich ist.

Wie dpa am Dienstag berichtete, erließ das Gericht nun einen sogenannten Nichteröffnungsbeschluss. Gegen ihn können die Staatsanwaltschaft Duisburg und Nebenkläger beim Oberlandesgericht Düsseldorf eine sogenannte sofortige Beschwerde einlegen. Wird diese abgelehnt, gibt es kein weiteres Rechtsmittel.

10 Antworten auf “Loveparade-Tragödie 2010: Kein Strafprozess?”

  1. Heinz Günter Visé

    Über “ McFit“ hält ohnehin jemand schon seit langer Zeit seine schützende Hand.Dieser Hauptveranstalter
    wurde ohnehin nie beschuldigt. Die Anklage lief nur gegen die sogenannten „Kleinen“ , mithin die
    Helfershelfer und nicht dem Inhaber der aufgekauften Rechte an der „Love-Parade “ Somit fast
    logisch, dass sich nun alles “ im Sande verlaufen “ soll und das Gericht sich nun auch „drückt“ ……

    • R.A. Punzel

      Anscheinend „sitzen“ im Duisburger Landgericht ausgewanderte und versagende belgische Justiziare. Zu allem fähig, aber, außer Kohle zu kassieren und dumm zu labern, zu nichts anderem zu gebrauchen.

      • @ R.A. Punzel

        Vielleicht haben die Richter in Düsseldorf nur einfach keinen Bock irgendeinen kleinen Schreibtischbeamten für politische Versäumnisse zu „verknacken“ die nicht er sondern „die Politik“ zu verantworten hat.

  2. Bedauerlich, dass die Verantwortlichen nicht zur Verantwortung gezogen werden. Ein Schlag ins Gesicht der Opfer und deren Angehörigen.
    Es ist sicherlich falsch, wenn in D negativ über Belgien berichtet wird. Aber schon mal bemerkt, dass ihr keinen Deut besser seid, wenn ihr in die gleiche Kerbe schlagt? Egal welcher Bericht hier erscheint, es dauert keine vier Einträge und es wird auf D rumgehackt, und dies auch bei Beiträgen in denen es nicht um D geht.

    • Auf dem Nachbarn immer nur herumhacken finde ich zwar auch mies, aber selbstverständlich dürfen und sollen Belgier wie Deutsche auch die Missstände des jeweils anderen Landes zur Kenntnis nehmen und kommentieren. Dass bei der aktuellen Berichterstattung das reibungslos Funktionierende und Schöne nur selten Thema ist, sondern eher Kriminalität und Versagen, braucht niemanden zu wundern. Wer nur nettes Lob hören und lesen will, ist mit den Druckwerken, Filmen und Websites der Tourismusbranche bestens bedient.

    • P.S.: Leute, die – wie Sie schreiben – auch dann auf D rumhacken, wenn es in den Beiträgen gar nicht um D geht, können wir hier nicht behandeln. Zu einer Monomanietherapie braucht man professionelle Spezialisten.

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