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Loveparade-Katastrophe von 2010: Jetzt gibt es doch einen Strafprozess

Gedenkstätte zur Loveparade 2010 am Karl-Lehr-Tunnel in Duisburg. Foto: dpa

Sieben Jahre nach der Duisburger Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten soll die Schuldfrage der Tragödie doch noch in einem Strafprozess aufgearbeitet werden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) entschied in einem am Montag veröffentlichten Beschluss, die Anklage gegen alle zehn Angeklagten zuzulassen.

Ein OLG-Senat kassierte damit einen Beschluss des Landgerichts Duisburg. Dieses hatte im April 2016 die Anklagen gegen insgesamt zehn Beschuldigte noch zurückgewiesen.

Bei dem Technofestival in Duisburg am 24. Juli 2010 war es an einer Engstelle zu einem tödlichen Gedränge gekommen. 21 Menschen starben, mindestens 652 wurden verletzt, einige von ihnen schwer. In seiner neuen Entscheidung verwies das Düsseldorfer OLG die Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Duisburg zurück.

Trauerkerzen im Tunnel vor der Rampe, 29. Juli 2010. Foto: Wikipedia

Die Anklage richtet sich gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters. Sie sollen sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Anders als die Duisburger Richter vor einem Jahr hält der zuständige Senat beim OLG eine Verurteilung der Angeklagten für „hinreichend wahrscheinlich“. Die vorgeworfenen Taten seien mit den in der Anklage aufgeführten Beweismitteln mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachweisbar.

Erwartet wird ein Mammutprozess, für den das Gericht auf dem Gelände der Messe Düsseldorf einen Saal im Kongresszentrum CCD Ost gemietet hat. Einen Termin für den Beginn der Hauptverhandlung muss das Duisburger Landgericht festlegen.

Das Gericht steht aber unter Zeitdruck: Liegt bis zum 27. Juli 2020 kein erstinstanzliches Urteil vor, verjähren die vorgeworfenen Taten.

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